Arbeitgeber Urlaub anordnen – gerade wenn plötzlich kein LKW mehr rollt, steht man ratlos vor der Frage, ob man wirklich Urlaub nehmen muss oder doch Anspruch auf Lohn hat. In den nächsten Minuten bekommst du einen klaren Überblick, wann eine Anordnung zulässig ist, welche Gesetze greifen und wie du dich praktisch schützen kannst.
Arbeitgeber Urlaub anordnen?
Das deutsche Bundesurlaubsgesetz (§ 7 Abs. 1 BUrlG) verpflichtet den Arbeitgeber, deine Urlaubswünsche zu berücksichtigen, es sei denn, „dringende betriebliche Belange“ stehen dem entgegen. Ein reiner Auftrags‑ oder Fahrzeugmangel reicht nach ständiger Rechtsprechung nicht aus. Vielmehr trägt der Arbeitgeber das Wirtschaftsrisiko und gerät in Annahmeverzug, wenn er dich nicht beschäftigen kann (§ 615 BGB).
Annahmeverzug verstehen
Sobald du pünktlich zur Arbeit erscheinst, aber kein freier LKW bereitsteht, schuldet dir der Chef dennoch dein volles Entgelt. Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Zwangsurlaub in solchen Fällen unzulässig ist, weil der Arbeitgeber die betrieblichen Abläufe planen muss (z. B. BAG, Urteil vom 16. 10. 2012 – 9 AZR 234/11).
§615 BGB Risiko Arbeitgeber
Der Paragraf verpflichtet den Arbeitgeber, Lohn zu zahlen, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wird, sofern er die Arbeit nicht annimmt. Die fehlende Einsatzmöglichkeit eines Fahrzeugs ist sein Organisationsrisiko.
Arbeitsbereitschaft anbieten
Präsentiere dich weiter arbeitsbereit – schriftlich oder persönlich. So sicherst du deinen Anspruch und vermeidest, dass die Gegenseite später behauptet, du seist freiwillig zu Hause geblieben.
Dringende betriebliche Belange
Nur wenn ein betriebliches Ereignis außergewöhnlichen Umfangs vorliegt – etwa eine Werkschließung wegen behördlicher Auflagen – kann der Arbeitgeber Urlaub einseitig festlegen. Selbst dann darf er nicht den kompletten Jahresurlaub verbrauchen; ein wesentlicher Teil muss frei planbar bleiben.
Motorschaden als Beispiel
Ein einzelner Motorschaden am LKW rechtfertigt keine Urlaubsanordnung, weil er als technischer Defekt dem gewöhnlichen Betriebsrisiko zuzurechnen ist. Hier greift erneut Annahmeverzug, und der Arbeitgeber muss Lohn zahlen oder kurzfristig Ersatzbeschäftigung anbieten.
Überstunden statt Urlaub
Das Abfeiern vorhandener Plusstunden kann der Arbeitgeber eher verlangen, solange es arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart ist. Fehlt eine solche Regelung, bleibt auch der Zwang zum Überstundenabbau unzulässig.
Zeitkonto abbauen
Wenn ein Arbeitszeitkonto existiert, darf der Chef Überstunden reduzieren, bevor er Urlaub zuweist. Achte darauf, dass dies transparent dokumentiert wird, damit dein Urlaubskonto unberührt bleibt.
Kind stirbt nach wochenlanger Misshandlung durch Eltern Körperverletzung mit Todesfolge 👆Arbeitgeber Urlaub anordnen umgehen
Lass dich nicht auf eine rein mündliche Urlaubsanweisung ein, sondern fordere eine schriftliche Bestätigung. Weist du nach, dass keine „dringenden betrieblichen Belange“ bestehen, kannst du sogar nachträglich Vergütungsansprüche geltend machen.
Gespräch suchen
Manchmal genügt ein sachliches Gespräch: Erläutere, dass § 7 BUrlG klar deine Wünsche priorisiert und bitte um alternative Lösungen, etwa Schulungen oder Bürotätigkeiten, bis der neue LKW geliefert ist.
Lohnfortzahlung einklagen
Verweigert der Arbeitgeber die Zahlung, bleibt der Weg zum Arbeitsgericht. Dort kannst du rückständigen Lohn sowie Verzugszinsen fordern. Die Erfolgschancen stehen gut, solange du deine Arbeitsbereitschaft nachweisen kannst.
Rechtliche Hilfe sichern
Erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen kostenlos, ob eine Klage lohnt, und verhandeln häufig schon vor Prozessbeginn eine vergleichsweise Lösung. Viele Berufsverbände übernehmen zudem Rechtsschutz – erkundige dich bei deiner Gewerkschaft, falls vorhanden.
Fazit in Kürze
Arbeitgeber Urlaub anordnen geht nur bei echten, unvorhersehbaren Ausnahmesituationen. Bleibt der LKW in der Werkstatt, schuldet dir dein Chef trotzdem Lohn – und dein Urlaubskonto bleibt unangetastet.
Betrieb Bespitzelung: Persönlichkeitsrecht verletzt? 👆FAQ
Darf der Arbeitgeber mich einfach in den Urlaub schicken?
Nein, grundsätzlich darf dein Arbeitgeber deinen Urlaub nicht einseitig festlegen. Laut § 7 Abs. 1 BUrlG müssen deine Urlaubswünsche berücksichtigt werden. Nur wenn „dringende betriebliche Belange“ vorliegen, darf der Arbeitgeber gegen deinen Willen Urlaub anordnen – etwa bei einer kompletten Betriebsschließung. Ein kaputter LKW zählt nicht dazu.
Was zählt als dringender betrieblicher Belang?
Ein solcher Belang liegt nur vor, wenn ein außergewöhnliches Ereignis den betrieblichen Ablauf ernsthaft stört, zum Beispiel eine behördlich angeordnete Schließung oder massive Personalausfälle. Ein Motorschaden oder fehlende Touren genügen nicht – das gehört zum normalen Unternehmer-Risiko.
Was ist der Unterschied zwischen Zwangsurlaub und Überstundenabbau?
Zwangsurlaub betrifft dein gesetzlich geschütztes Urlaubskonto. Der Arbeitgeber darf dieses nur in Ausnahmefällen ohne deine Zustimmung antasten. Überstundenabbau hingegen ist oft im Arbeitsvertrag geregelt und kann – je nach Klausel – auch kurzfristig angeordnet werden. Dabei wird dein Urlaub nicht angetastet.
Was kann ich tun, wenn mein Chef mich in Urlaub schicken will?
Du solltest deine Arbeitskraft ausdrücklich anbieten – schriftlich oder persönlich. Gleichzeitig kannst du um eine schriftliche Begründung bitten. Wenn keine echte Notlage vorliegt, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen Annahmeverzugs (§ 615 BGB). Im Zweifel kannst du dies auch gerichtlich geltend machen.
Muss ich den Urlaub akzeptieren, wenn kein LKW verfügbar ist?
Nein, denn das Fehlen eines Fahrzeugs zählt nicht als rechtlich anerkannter Grund für eine Urlaubsanordnung. Dein Arbeitgeber muss dich weiterbezahlen, selbst wenn er dich vorübergehend nicht einsetzen kann – solange du arbeitsbereit bist.
Welche Gesetze regeln das Thema?
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Bundesurlaubsgesetz (§ 7 BUrlG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 615 BGB). Letzteres schützt dich vor Lohnausfall, wenn der Arbeitgeber deine Arbeitsleistung nicht annimmt. Auch gerichtliche Entscheidungen wie BAG, Urteil vom 16.10.2012 – 9 AZR 234/11, bestätigen das.
öffentlicher Dienst Vertrag nach Ablauf 👆