Automatischer Verzug Abfindung – diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmer, wenn das Geld auf sich warten lässt. Doch braucht es dafür wirklich eine Mahnung oder genügt die reine Fälligkeit laut Vertrag? In diesem Beitrag werfen wir einen genauen Blick auf die rechtliche Lage und zeigen, wann du ohne weiteres Verzugszinsen verlangen kannst.
Fälligkeit und Verzug verstehen
Ob ein automatischer Verzug bei Abfindung ohne Mahnung entsteht, hängt entscheidend vom Vertrag ab. Nur wenn der Zeitpunkt der Zahlung eindeutig im Kalender festgelegt ist, kann auf eine Mahnung verzichtet werden.
Was bedeutet Fälligkeit konkret?
Die sogenannte Fälligkeit bestimmt den Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch geltend gemacht werden kann. Laut § 271 BGB ist eine Forderung grundsätzlich sofort fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Im Fall einer Abfindung steht der genaue Fälligkeitszeitpunkt häufig im Sozialplan oder im Überleitungsvertrag zur Transfergesellschaft.
Wann beginnt der Verzug automatisch?
Laut § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB gerät ein Schuldner auch ohne Mahnung in Verzug, wenn „für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist“. Genau das ist entscheidend. Wenn etwa im Sozialplan steht, dass die Abfindung „mit endgültigem Austritt aus der Transfergesellschaft“ fällig ist, muss dieser Austrittstag feststehen. Ist das der Fall – beispielsweise der 28.02.2025 –, dann tritt automatisch ab dem 01.03.2025 der Verzug ein.
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Ein häufiges Missverständnis entsteht, wenn nur der Sozialplan herangezogen wird. Der genaue Blick auf weitere Verträge ist entscheidend.
Der Übergang in die Transfergesellschaft
Nicht selten regelt der Sozialplan nur grob, wann eine Abfindung fällig ist – oft abhängig von der individuellen Kündigungsfrist. Doch wer die konkrete Zahlungsverpflichtung übernimmt (alter Arbeitgeber oder Transfergesellschaft), steht meist im sogenannten Überleitungsvertrag. Wenn dieser nicht klar benennt, dass die Transfergesellschaft zahlt, bleibt der ursprüngliche Arbeitgeber verpflichtet.
Schriftliche Bestätigung der Fälligkeit
Ob und wann der Verzug eintritt, hängt auch davon ab, ob der Fälligkeitstermin klar und schriftlich fixiert wurde. Wer behauptet, dass seine Abfindung zum 28.02.2025 fällig war, sollte dies auch belegen können – idealerweise mit einem Dokument aus dem Arbeitsverhältnis. Ohne einen klaren Nachweis lässt sich der Verzug nur schwer geltend machen.
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Sobald sich der Schuldner im Verzug befindet, entstehen Zinsansprüche – ganz automatisch. Doch wie hoch sind diese und lohnt sich das überhaupt?
Berechnung nach § 288 BGB
Der Gesetzgeber sieht in § 288 Abs. 1 BGB vor, dass Geldschulden im Verzug mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst werden. Aktuell liegt der Basiszinssatz bei etwa 2,27 %, was einem Verzugszins von 7,27 % pro Jahr entspricht. Bei einer Abfindung von beispielsweise 10.000 € macht das jährlich immerhin über 700 € aus – ein Betrag, den man nicht ignorieren sollte.
Wann lohnt sich der Zinsanspruch?
Natürlich bringt dieser Anspruch vor allem dann etwas, wenn die Abfindung über längere Zeit nicht gezahlt wurde. Wenn nur wenige Wochen vergangen sind, ist der tatsächliche Zinsbetrag gering. Trotzdem kann es sinnvoll sein, durch eine schriftliche Mahnung den Druck zu erhöhen – auch wenn rechtlich gesehen keine Mahnung mehr erforderlich ist.
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Auch wenn bei einem automatischen Verzug Abfindung rechtlich gesehen keine Mahnung notwendig ist, kann es in der Praxis hilfreich sein, trotzdem aktiv zu werden. Wer dem Arbeitgeber eine Frist setzt, zeigt, dass er seine Rechte kennt – und schafft klare Verhältnisse.
Empfehlung zur Durchsetzung
Am besten ist es, den Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung aufzufordern, unter Hinweis auf die bestehende Fälligkeit und den automatischen Verzug. Dabei kann man auch gleich die Verzugszinsen geltend machen. Für den Fall, dass der Schuldner weiterhin nicht reagiert, bleibt noch der Weg über das Arbeitsgericht. Dort kann man auch rückwirkend Zinsen einfordern – vorausgesetzt, man kann die Fälligkeit belegen.
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Automatischer Verzug Abfindung – diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten, wie sie auf den ersten Blick wirkt. Entscheidend ist, ob die Fälligkeit der Abfindung klar kalendermäßig bestimmt wurde. Ist das der Fall, wie etwa durch eine eindeutige Regelung im Sozialplan oder Überleitungsvertrag, dann befindet sich der Arbeitgeber bereits ohne Mahnung im Verzug. In diesem Fall kann der betroffene Arbeitnehmer sofort Verzugszinsen nach § 288 BGB geltend machen. Trotzdem lohnt es sich, den Arbeitgeber zusätzlich schriftlich zu mahnen, um den Druck zu erhöhen und im Zweifelsfall den Verzug auch gerichtsfest nachweisen zu können. Wer seine Abfindung also zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt nicht erhalten hat, sollte seine Rechte genau kennen – und diese notfalls auch durchsetzen.
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Wann beginnt ein automatischer Verzug bei Abfindung?
Ein automatischer Verzug bei Abfindung beginnt nur dann ohne Mahnung, wenn der Zahlungstermin eindeutig kalendermäßig bestimmt ist – etwa durch eine vertragliche Klausel wie „fällig zum 28.02.2025“. Dann greift § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB und der Arbeitgeber gerät automatisch in Verzug.
Brauche ich trotzdem eine Mahnung?
Rein rechtlich ist eine Mahnung bei automatischem Verzug Abfindung nicht erforderlich. In der Praxis kann sie aber hilfreich sein, um den Arbeitgeber zur Zahlung zu bewegen und Verzugszinsen zusätzlich geltend zu machen.
Wie hoch sind die Verzugszinsen bei Abfindung?
Nach § 288 Abs. 1 BGB beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei einem aktuellen Basiszinssatz von 2,27 % ergibt sich ein Verzugszins von 7,27 % pro Jahr. Dieser Zins gilt automatisch ab Beginn des Verzugs.
Muss die Transfergesellschaft zahlen?
Ob die Transfergesellschaft oder der ehemalige Arbeitgeber die Abfindung zahlen muss, hängt vom Überleitungsvertrag ab. Wenn dort nichts zur Zahlungspflicht der Transfergesellschaft steht, bleibt in der Regel der alte Arbeitgeber zahlungspflichtig.
Was tun, wenn die Abfindung trotz Verzug nicht kommt?
Wenn die Abfindung trotz bestehendem Verzug nicht gezahlt wird, sollte eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung erfolgen. Bleibt auch das erfolglos, kann der Anspruch vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden – inklusive Verzugszinsen. Automatischer Verzug Abfindung bedeutet also nicht, dass man untätig bleiben sollte.
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