Kündigungsfrist TVöD Probezeit ist ein Thema, das viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst beschäftigt. Gerade wenn ein befristeter Vertrag neu aufgesetzt wird, fragen sich Arbeitnehmer, ab wann eine ordentliche Kündigung möglich ist und welche Fristen beachtet werden müssen. Dieser Beitrag beleuchtet anhand eines konkreten Falls, wie die rechtliche Lage nach TVöD geregelt ist.
Beispiel eines befristeten Arbeitsvertrags
Ein Arbeitnehmer beginnt am 15. Juni 2024 mit einem befristeten Vertrag im öffentlichen Dienst. Dieser erste Vertrag endet vorzeitig, und ab dem 14. Februar 2025 gilt ein neuer befristeter Vertrag bis zum 31. Dezember 2025. Im Vertrag ist ausdrücklich geregelt, dass bei befristeten Arbeitsverhältnissen ohne sachlichen Grund die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverhältnissen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit gelten. Während dieser Probezeit ist eine Kündigung mit zwei Wochen Frist zum Monatsende möglich. Nach Ablauf der Probezeit hängt die Kündigungsfrist davon ab, wie lange die Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber insgesamt bereits gedauert hat.
Verknüpfung der Arbeitsverhältnisse
Nach § 34 Abs. 3 TVöD werden mehrere aufeinanderfolgende Arbeitsverhältnisse beim selben Arbeitgeber zusammengerechnet, wenn die Unterbrechung nicht länger als drei Monate beträgt. Im Beispiel bedeutet das: Der Arbeitnehmer ist seit Juni 2024 ohne längere Unterbrechung beim selben Arbeitgeber beschäftigt. Damit gilt diese Beschäftigungszeit als Einheit, was für die Berechnung der Kündigungsfrist nach der Probezeit entscheidend ist.
Bedeutung der Zwölfmonatsgrenze
Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nach § 30 Abs. 4 TVöD grundsätzlich nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. In der Praxis führt das zu Missverständnissen, weil viele meinen, erst nach einem Jahr Beschäftigung kündigen zu können. Tatsächlich ist entscheidend, dass die Gesamtdauer der Beschäftigung beim Arbeitgeber betrachtet wird. Wenn also das erste Arbeitsverhältnis und der neue Vertrag zusammengerechnet mehr als sechs Monate umfassen, greifen bereits die verlängerten Kündigungsfristen.
Abfindung Betriebsübergang rechtliche Fakten 👆Kündigungsfristen nach TVöD im Überblick
Die Kündigungsfristen nach § 34 Abs. 1 TVöD staffeln sich nach der Dauer der Beschäftigung beim Arbeitgeber. Ab mehr als sechs Monaten Beschäftigungszeit beträgt die Frist vier Wochen zum Monatsende. Ab einem Jahr verlängert sich die Frist auf sechs Wochen zum Monatsende. Danach steigen die Fristen schrittweise bis zu sechs Monaten, je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Anwendung im Beispiel
Im dargestellten Fall bedeutet das: Der Arbeitnehmer ist seit Juni 2024 beim Arbeitgeber beschäftigt. Bis März 2025 ist die Sechsmonatsgrenze längst überschritten. Damit beträgt die Kündigungsfrist nach Ende der Probezeit mindestens vier Wochen zum Monatsende. Eine Kündigung, die am 31. März 2025 eingereicht wird, kann daher zum 30. April 2025 wirksam werden, sodass das Arbeitsverhältnis ab dem 1. Mai 2025 beendet ist.
Sonderregelungen bei Probezeit
Die besondere Regelung zur Probezeit erlaubt zwar eine schnellere Beendigung mit zwei Wochen Frist, verliert aber nach Ablauf der Probezeit ihre Gültigkeit. Danach gelten zwingend die gestaffelten Kündigungsfristen. Ein Arbeitnehmer, der also über die Probezeit hinaus im Arbeitsverhältnis bleibt, muss sich an diese längeren Fristen halten, auch wenn der Vertrag befristet ist.
Externer Dienstleister Arbeitszeiterfassung rechtlich klären 👆Praktische Hinweise für Arbeitnehmer
Viele Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst wissen nicht, dass eine Befristung den Kündigungsschutz nicht ausschließt. Auch ein befristeter Vertrag kann ordentlich gekündigt werden, wenn die Voraussetzungen des TVöD erfüllt sind. Wer kündigen möchte, sollte immer prüfen, ob die Probezeit noch läuft und ob die zwölf Monate Beschäftigungszeit erreicht sind. Besonders wichtig ist die Frage, ob mehrere befristete Verträge zusammengerechnet werden.
Rechtliche Grundlage im TVöD
Die maßgeblichen Normen sind § 30 Abs. 4 und 5 TVöD für befristete Arbeitsverhältnisse sowie § 34 TVöD für die Kündigungsfristen nach Beschäftigungsdauer. Diese Regelungen stellen sicher, dass Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst unabhängig von der Vertragsgestaltung einen verlässlichen Kündigungsschutz genießen. Auch das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach betont (BAG, Urteil vom 25.04.2013 – 6 AZR 800/11), dass die Anrechnung aufeinanderfolgender Arbeitsverhältnisse zwingend zu berücksichtigen ist.
Typische Fehler vermeiden
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass ein neuer befristeter Vertrag eine neue Probezeit begründet. Das ist nicht immer korrekt, insbesondere wenn die Beschäftigung ohne Unterbrechung fortgeführt wird. Ebenso irreführend ist der Gedanke, dass eine Kündigung nur zum Jahrestag des Vertrags möglich wäre. Maßgeblich bleibt stets die Gesamtdauer der Anstellung und die im TVöD festgelegten Fristen.
Wiedereinstellung Arbeitsgericht Erfahrungen 👆Fazit
Die Kündigungsfrist TVöD Probezeit sorgt immer wieder für Verwirrung, insbesondere wenn befristete Arbeitsverträge hintereinander abgeschlossen werden. Entscheidend ist jedoch, dass die Beschäftigungszeit beim selben Arbeitgeber zusammengerechnet wird, solange keine längere Unterbrechung vorliegt. Damit greifen die gestaffelten Kündigungsfristen des § 34 TVöD bereits deutlich früher, als viele Arbeitnehmer vermuten. Wer also während oder kurz nach der Probezeit kündigen möchte, sollte die Gesamtdauer der Beschäftigung prüfen und die gesetzlich festgelegten Fristen beachten, um eine wirksame Kündigung sicherzustellen.
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Gilt bei jedem neuen Vertrag eine neue Probezeit?
Nicht automatisch. Wenn die Beschäftigung ohne Unterbrechung fortgesetzt wird, gilt die Probezeit aus dem ersten Vertrag in der Regel weiter.
Kann ich während der Probezeit schneller kündigen?
Ja, in der Probezeit reicht eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende. Danach gelten die längeren Fristen nach § 34 TVöD.
Zählt die Beschäftigungszeit aus vorherigen Verträgen mit?
Ja, alle Arbeitsverhältnisse beim selben Arbeitgeber werden zusammengerechnet, sofern keine Unterbrechung von mehr als drei Monaten vorliegt.
Ab wann gilt die vierwöchige Kündigungsfrist?
Sobald die Beschäftigung länger als sechs Monate beim selben Arbeitgeber besteht, beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende.
Muss die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate betragen, um kündigen zu können?
Nein, maßgeblich ist die Gesamtdauer der Beschäftigung. Auch bei kürzeren Verträgen ist eine ordentliche Kündigung möglich, wenn die Probezeit beendet ist.
Welche Rolle spielt die Befristung bei der Kündigung?
Die Befristung ändert nichts an den Kündigungsfristen. Auch befristete Verträge können nach TVöD ordentlich gekündigt werden, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was passiert, wenn ich die Frist falsch berechne?
Eine falsch berechnete Kündigung kann unwirksam sein. Daher empfiehlt es sich, die Kündigungsfrist TVöD Probezeit genau zu prüfen oder rechtlichen Rat einzuholen.
Kann der Arbeitgeber während der Probezeit kündigen?
Ja, auch der Arbeitgeber kann während der Probezeit mit der verkürzten Frist kündigen. Danach gelten die verlängerten Kündigungsfristen.
Ist eine Kündigung zum 1. Mai möglich?
Ja, wenn die Kündigung bis zum 31. März eingeht, endet das Arbeitsverhältnis regulär zum 30. April, sodass ab 1. Mai keine Beschäftigung mehr besteht.
Gelten im TVöD längere Fristen als im BGB?
Ja, die Kündigungsfristen nach TVöD sind teilweise länger gestaffelt als die gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB und bieten dadurch mehr Sicherheit für Arbeitnehmer.
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