Hilfe bei Freistellung sorgt bei vielen Arbeitnehmern für Unsicherheit, vor allem wenn trotz schriftlicher Zusage kein Lohn gezahlt wird. Besonders in der Probezeit kommt es häufig zu Missverständnissen. In diesem Beitrag klären wir die rechtlichen Grundlagen, geben praxisnahe Tipps und zeigen, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können.
Beispiel einer Freistellung in der Probezeit
In einem konkreten Fall berichtete ein Arbeitnehmer, dass er während seiner Probezeit von der Arbeit freigestellt wurde. Obwohl im Schreiben ein fester Lohn bei einer vereinbarten Wochenarbeitszeit von 25 Stunden zugesagt war, erhielt er keine Zahlung. Der Arbeitnehmer war unsicher, wie er das Schreiben verstehen sollte und ob er Anspruch auf Gehalt hat. Diese Situation ist keineswegs selten, da viele Arbeitgeber die rechtlichen Folgen einer Freistellung nicht klar kommunizieren.
Bedeutung der Freistellung
Eine Freistellung bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten muss, der Arbeitgeber jedoch weiterhin verpflichtet ist, den Lohn zu zahlen. Nur wenn ausdrücklich „unbezahlte Freistellung“ vereinbart wurde, entfällt die Vergütungspflicht. In der Praxis versuchen Arbeitgeber jedoch manchmal, durch unklare Formulierungen Kosten zu sparen, was rechtlich problematisch ist.
Probezeit und Lohnanspruch
Auch in der Probezeit gilt der Grundsatz aus § 611a BGB, dass Arbeitsleistung gegen Vergütung zu erbringen ist. Wird der Arbeitnehmer einseitig von der Arbeit freigestellt, ohne dass dies im Vertrag ausdrücklich als unbezahlte Freistellung geregelt ist, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 19.05.2016 – 8 AZR 470/14) hat mehrfach betont, dass eine Freistellung den Lohnanspruch nicht automatisch ausschließt.
Tariflich gestaffelte Kündigungsfrist verstehen 👆Rechtliche Grundlagen der Lohnzahlung
Die Verpflichtung zur Lohnzahlung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch klar geregelt. Nach § 615 BGB kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er die Arbeitsleistung nicht annimmt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer so gestellt wird, als hätte er gearbeitet, selbst wenn er tatsächlich nicht beschäftigt wurde.
Annahmeverzug des Arbeitgebers
Ein klassisches Beispiel für Annahmeverzug ist die Freistellung. Selbst wenn der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringt, ist der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Freistellung ohne Einverständnis des Arbeitnehmers erfolgt. Eine Ausnahme besteht nur, wenn im Vertrag eine unbezahlte Freistellung ausdrücklich vereinbart wurde, was in der Praxis selten vorkommt.
Anspruch auf rechtzeitige Lohnzahlung
Gemäß § 614 BGB ist der Lohn am Monatsende fällig, sofern nichts anderes im Arbeitsvertrag steht. Bleibt die Zahlung aus, gerät der Arbeitgeber in Verzug. Der Arbeitnehmer kann dann Verzugszinsen verlangen (§ 288 BGB) und notfalls den Rechtsweg beschreiten. In vielen Fällen reicht jedoch ein klärendes Gespräch oder eine schriftliche Mahnung, um den Arbeitgeber an seine Pflichten zu erinnern.
Kündigungsfrist TVöD Probezeit verstehen 👆Praktische Schritte bei fehlendem Lohn
Arbeitnehmer, die trotz Freistellung keinen Lohn erhalten, sollten rasch handeln. Zunächst empfiehlt sich eine schriftliche Nachfrage beim Arbeitgeber mit Verweis auf die Fälligkeit der Zahlung. Bleibt dies erfolglos, kann der nächste Schritt eine Mahnung oder die Einschaltung eines Anwalts sein.
Kommunikation mit dem Arbeitgeber
Ein persönliches Gespräch oder ein kurzer Anruf kann oft schon Klarheit bringen. Häufig handelt es sich um ein Missverständnis in der Lohnbuchhaltung. Dennoch ist es ratsam, sich die Auskunft schriftlich bestätigen zu lassen, um im Streitfall Beweise zu haben.
Arbeitsgerichtliche Schritte
Sollte der Arbeitgeber weiterhin nicht zahlen, bleibt nur der Gang zum Arbeitsgericht. Hier kann der Arbeitnehmer im Wege der Lohnklage seinen Anspruch durchsetzen. Besonders in der Probezeit scheuen viele diesen Schritt, da sie ihre Chancen auf eine Weiterbeschäftigung nicht gefährden wollen. Dennoch ist es wichtig, die eigenen Rechte ernst zu nehmen, da nicht gezahlter Lohn ein klarer Rechtsverstoß ist.
Abfindung Betriebsübergang rechtliche Fakten 👆Besonderheiten in der Probezeit
Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie in der Probezeit keine starken Rechte haben. Das ist ein Irrtum. Zwar kann das Arbeitsverhältnis mit einer kürzeren Frist gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB), doch die Pflicht zur Lohnzahlung bleibt unberührt. Auch hier schützt das Arbeitsrecht den Arbeitnehmer.
Missverständnisse bei Vertragsklauseln
Oft enthalten Arbeitsverträge schwammige Formulierungen wie „Lohnzahlung entfällt bei Freistellung“. Solche Klauseln sind in der Regel unwirksam, wenn sie gegen zwingende gesetzliche Vorgaben verstoßen. Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass der Anspruch auf Vergütung nur durch klare und eindeutige Regelungen ausgeschlossen werden kann.
Rechte sichern in unsicheren Zeiten
Wer in der Probezeit freigestellt wird, sollte nicht sofort von einem Verlust des Lohnanspruchs ausgehen. Vielmehr lohnt es sich, den Vertrag genau zu prüfen und notfalls anwaltlichen Rat einzuholen. Auch wenn die Probezeit als „Testphase“ gilt, bleiben die Kernrechte des Arbeitnehmers bestehen.
Externer Dienstleister Arbeitszeiterfassung rechtlich klären 👆Fazit
Hilfe bei Freistellung ist ein Thema, das viele Arbeitnehmer in der Probezeit stark verunsichert. Auch wenn Unsicherheiten bestehen, bleibt der Grundsatz klar: Eine Freistellung entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Pflicht zur Lohnzahlung, solange keine ausdrückliche Vereinbarung über eine unbezahlte Freistellung vorliegt. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen, aktiv nachfragen und notfalls rechtliche Schritte einleiten. Wer gut informiert ist, kann Missverständnisse vermeiden und seine Ansprüche konsequent durchsetzen.
Wiedereinstellung Arbeitsgericht Erfahrungen 👆FAQ
Habe ich trotz Freistellung Anspruch auf Lohn?
Ja, grundsätzlich bleibt der Anspruch bestehen, solange keine unbezahlte Freistellung vereinbart wurde.
Gilt das auch in der Probezeit?
Auch in der Probezeit muss der Arbeitgeber den vereinbarten Lohn zahlen, wenn er den Arbeitnehmer freistellt.
Was bedeutet Annahmeverzug für mich?
Der Arbeitgeber muss zahlen, auch wenn Sie nicht arbeiten, weil er Ihre Leistung nicht annimmt.
Wann ist der Lohn fällig?
Der Lohn ist am Monatsende fällig, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Kann mein Arbeitgeber den Lohn einfach kürzen?
Nein, ohne rechtliche Grundlage ist das nicht erlaubt. Eine Freistellung rechtfertigt keine Kürzung.
Was kann ich tun, wenn kein Lohn gezahlt wird?
Zunächst sollten Sie den Arbeitgeber schriftlich erinnern. Hilft das nicht, können Sie rechtliche Schritte einleiten.
Muss ich während der Freistellung erreichbar sein?
Nur wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich verlangt und es im Vertrag vorgesehen ist.
Ist eine unbezahlte Freistellung überhaupt erlaubt?
Ja, aber nur wenn sie klar und eindeutig vereinbart wurde. Sonst ist sie unwirksam.
Lohnt sich eine Klage beim Arbeitsgericht?
Ja, wenn der Arbeitgeber hartnäckig nicht zahlt, ist die Lohnklage ein wirksames Mittel, um Ansprüche durchzusetzen.
Wie hilft mir „Hilfe bei Freistellung“ konkret?
Die rechtlichen Grundlagen und praktischen Tipps geben Ihnen Sicherheit, damit Sie Ihre Ansprüche wahren und Missverständnisse vermeiden können.
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