Krankengeld Berechnung ist ein Thema, das viele Arbeitnehmer überrascht, sobald die erste längere Krankheit eintritt. Besonders wenn der Lohn plötzlich deutlich niedriger ausfällt, wie im geschilderten Fall, entsteht Unsicherheit. Wer verstehen möchte, wie Lohnfortzahlung und Krankengeld ineinandergreifen, braucht Klarheit über die rechtlichen Grundlagen.
Krankengeld Berechnung im Beispiel eines Arbeitnehmers
Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 1791,30 Euro und Steuerklasse 4 war vom 02. Januar 2025 bis 25. Februar 2025 arbeitsunfähig erkrankt. Für Januar erhielt er noch das volle Gehalt, doch für Februar nur 465,45 Euro. Auf den ersten Blick wirkt diese Summe deutlich zu gering. Ursache ist die gesetzliche Regelung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), wonach der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten muss. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Dauer der Lohnfortzahlung
Nach § 3 Abs. 1 EFZG ist der Arbeitgeber verpflichtet, bis zu sechs Wochen lang den Lohn fortzuzahlen. Das bedeutet konkret: Wer am 2. Januar krank wird, hat bis einschließlich 12. Februar Anspruch auf volles Gehalt. Erst ab dem 13. Februar beginnt der Krankengeldanspruch bei der Krankenkasse. Dieses Krankengeld beträgt nach § 47 SGB V in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts, aber maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens.
Besonderheit bei Monatswechsel
Kompliziert wird es, wenn sich die Arbeitsunfähigkeit über mehrere Monate erstreckt. Im Beispiel bedeutet das: Der Arbeitnehmer erhält für Januar das volle Gehalt, für Februar jedoch anteilig Lohnfortzahlung für 12 Tage, anschließend Krankengeld bis zum 25. Februar und ab 26. Februar wieder reguläres Gehalt, weil die Arbeitsunfähigkeit endete. Diese Aufteilung führt oft zu Missverständnissen, weil auf der Gehaltsabrechnung scheinbar zu geringe Beträge auftauchen.
Degradierung im Job rechtlich prüfen 👆Krankengeld und Netto-Unterschiede
Das Krankengeld unterscheidet sich erheblich vom normalen Netto. Während der Arbeitgeber bei der Lohnfortzahlung den vollen Nettoausgleich zahlt, berechnet die Krankenkasse das Krankengeld ohne bestimmte Zuschläge wie Weihnachtsgeld, Überstunden oder steuerfreie Zulagen. Daher kann es sein, dass Arbeitnehmer eine deutliche Reduzierung bemerken.
Beispielrechnung
Für Februar standen zunächst 12 Tage Lohnfortzahlung zu, was etwa 895,65 Euro brutto entspricht. Hinzu kommen Krankengeldzahlungen für die Tage 13. bis 25. Februar. Da Krankengeld direkt von der Krankenkasse ausgezahlt wird, erscheint es oft nicht sofort im gleichen Monat auf dem Konto. Zusätzlich hätte der Arbeitnehmer Anspruch auf drei Tage regulären Lohn ab dem 26. Februar. Dass auf der Gehaltsabrechnung nur 465,45 Euro auftauchten, liegt daran, dass hier lediglich der Arbeitgeberanteil berücksichtigt wurde, während die Krankenkasse ihre Zahlung zeitlich versetzt leistet.
Schriftliche Kündigung Frist einhalten 👆Rechte bei falscher Berechnung
Viele Arbeitnehmer fragen sich, was passiert, wenn der Arbeitgeber falsch abrechnet. Nach § 12 EFZG ist der Arbeitgeber verpflichtet, korrekt zu zahlen. Stimmt die Abrechnung nicht, kann der Arbeitnehmer eine Korrektur verlangen. Wichtig ist, sofort die Personalabteilung oder das Lohnbüro zu kontaktieren und die Abrechnung zu prüfen. Sollte keine Klärung erfolgen, bleibt der Weg zum Arbeitsgericht.
Anspruch auf Nachzahlung
Wird eine falsche Abrechnung festgestellt, besteht Anspruch auf Nachzahlung. Der Arbeitgeber muss den Differenzbetrag überweisen, auch rückwirkend. Gleichzeitig ist es sinnvoll, Kontakt zur Krankenkasse aufzunehmen, um die Höhe und den Zeitpunkt der Krankengeldzahlung abzuklären. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V darf Krankengeld nicht verzögert gezahlt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen ist.
Letztes Gehalt nicht gezahlt – Ihre Rechte 👆Praktische Tipps für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer sollten jede Gehaltsabrechnung während einer Krankheit genau prüfen. Es ist ratsam, die Krankschreibungen stets lückenlos an die Krankenkasse weiterzuleiten. Ein typischer Fehler entsteht, wenn die Krankenkasse die Bescheinigung zu spät erhält. In diesem Fall können sich Zahlungen verschieben, und es wirkt so, als wäre der Lohn gekürzt worden.
Kommunikation mit Krankenkasse und Arbeitgeber
Ein offenes Gespräch mit Arbeitgeber und Krankenkasse verhindert Missverständnisse. Am besten bewahrt man Kopien aller Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf und dokumentiert die Abgabe. Wer unsicher ist, sollte sich an den Betriebsrat wenden oder eine anwaltliche Beratung einholen. Gerade bei längeren Erkrankungen und geringem Einkommen ist die korrekte Berechnung existenziell.
Minijobvertrag ohne feste Zeiten rechtlich möglich? 👆Fazit
Die richtige Krankengeld Berechnung ist für viele Arbeitnehmer schwer nachvollziehbar, besonders wenn sich die Arbeitsunfähigkeit über mehrere Monate erstreckt. Wichtig ist zu wissen, dass die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber auf sechs Wochen begrenzt ist und anschließend die Krankenkasse Krankengeld auszahlt. Da dieses in der Regel niedriger als das normale Netto ausfällt, kann es leicht zu Verwirrung kommen. Wer seine Abrechnung prüft und sowohl mit Arbeitgeber als auch Krankenkasse in Kontakt bleibt, vermeidet finanzielle Nachteile und kann sicherstellen, dass die zustehenden Ansprüche korrekt erfüllt werden.
Hilfe bei Freistellung verstehen 👆FAQ
Wie lange habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Nach § 3 Abs. 1 EFZG haben Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung, solange die Krankheit besteht und das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen gedauert hat.
Ab wann erhalte ich Krankengeld?
Das Krankengeld beginnt, sobald die sechswöchige Lohnfortzahlung endet. Im Beispiel also ab dem 13. Februar 2025.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettogehalts. Dadurch liegt es meist spürbar unter dem regulären Einkommen.
Warum war mein Gehalt plötzlich so niedrig?
Weil der Arbeitgeber nur anteilig Gehalt für die Zeit der Lohnfortzahlung überweist. Für die restliche Zeit muss die Krankenkasse Krankengeld zahlen, was häufig zeitlich versetzt erfolgt.
Muss der Arbeitgeber die Abrechnung korrigieren?
Ja, wenn die Krankengeld Berechnung oder die Lohnfortzahlung falsch berücksichtigt wurde, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Abrechnung zu korrigieren und eine Nachzahlung zu leisten.
Zahlt die Krankenkasse automatisch Krankengeld?
Nein, dafür muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig eingereicht werden. Erst mit vollständigen Nachweisen kann die Krankenkasse Zahlungen leisten.
Bekomme ich Krankengeld auch für Wochenenden?
Ja, Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt, also auch für Samstage, Sonntage und Feiertage.
Was kann ich tun, wenn Krankengeld zu spät kommt?
In diesem Fall sollten Sie sofort die Krankenkasse kontaktieren. Kommt es zu längeren Verzögerungen, kann notfalls ein Vorschuss beantragt werden.
Wird Krankengeld versteuert?
Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es kann die Steuerlast erhöhen, wenn andere Einkünfte vorhanden sind.
Kann ich gegen falsche Berechnungen vorgehen?
Ja, zunächst sollte die Klärung mit Arbeitgeber und Krankenkasse erfolgen. Bleibt der Fehler bestehen, kann notfalls das Arbeitsgericht eingeschaltet werden.
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