Kündigungsfrist nach 4 Jahren richtig verstehen

Die Frage nach der Kündigungsfrist nach 4 Jahren taucht in der Praxis häufig auf, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis beenden möchten. Gerade bei unklar formulierten Vertragsklauseln entsteht oft Unsicherheit. Wer hier die gesetzlichen Grundlagen kennt, kann rechtzeitig und rechtssicher handeln.

Kündigungsfrist im Beispiel nach 4 Jahren

Ein Arbeitnehmer, der seinen Vertrag am 01.10.2020 begonnen hat und im März 2025 kündigen möchte, fragt sich, ob er sich an die im Vertrag vereinbarte Frist von zwei Wochen zum Monatsende halten muss oder ob längere Fristen gelten. Im Vertrag steht, dass sich die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer verlängert, wenn dies für den Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften der Fall ist. Damit wird direkt auf § 622 Abs. 2 BGB Bezug genommen, der gestaffelte Fristen je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses regelt. Nach vier Jahren Betriebszugehörigkeit gilt somit eine Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats.

Bedeutung der Vertragsklausel

Die Klausel „verlängert sich die für den Arbeitgeber geltende Kündigungsfrist, gilt sie auch für den Arbeitnehmer“ hat entscheidende Bedeutung. Während anfangs eine Frist von zwei Wochen zulässig ist, greift mit zunehmender Dauer automatisch die verlängerte gesetzliche Frist. Nach vier Jahren ist also nicht mehr die Zweiwochenfrist möglich, sondern zwingend ein Monat.

Streit um die Auslegung

Manche Juristen sehen in solchen Klauseln Unklarheiten und verweisen auf § 305c BGB, wonach Zweifel bei der Auslegung zu Lasten des Arbeitgebers gehen. Andere wiederum halten die Formulierung für eindeutig und wirksam. In der Praxis setzen sich jedoch meist die klaren gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB durch, sodass Arbeitnehmer auf der sicheren Seite sind, wenn sie mindestens die verlängerte Kündigungsfrist einhalten.

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Gesetzliche Grundlagen nach § 622 BGB

Nach § 622 Abs. 1 BGB beträgt die Grundkündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Kündigungen durch den Arbeitgeber sieht Abs. 2 längere Fristen je nach Beschäftigungsdauer vor, etwa einen Monat ab zwei Jahren, zwei Monate ab fünf Jahren usw. Sobald im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass diese verlängerten Fristen auch für Arbeitnehmer gelten, sind sie bindend.

Unterschiede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Grundsätzlich gelten die verlängerten Fristen nach dem Gesetz nur für den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann nach Abs. 1 BGB unabhängig von der Dauer seines Arbeitsverhältnisses immer mit vier Wochen kündigen. Erst durch eine ausdrückliche Vertragsklausel, wie im geschilderten Fall, gilt auch für den Arbeitnehmer die längere Frist.

Auswirkungen in der Praxis

Wer also nach vier Jahren Betriebszugehörigkeit kündigt, muss mit mindestens einem Monat zum Monatsende rechnen. Reicht ein Arbeitnehmer seine Kündigung beispielsweise am 10. März ein, endet das Arbeitsverhältnis erst zum 30. April. Ohne diese vertragliche Regelung wäre theoretisch auch eine Kündigung zum 15. April möglich gewesen.

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Gerichtliche Entscheidungen und Rechtsprechung

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG, Urteil vom 18.09.2008 – 2 AZR 714/07) bestätigt, dass Klauseln, die die verlängerten Arbeitgeberfristen auch auf Arbeitnehmer anwenden, wirksam sind. Unklarheiten in der Formulierung führen allerdings gelegentlich zu Streit. In den meisten Fällen setzen Gerichte aber den Sinn und Zweck solcher Klauseln durch, nämlich eine Gleichbehandlung der Fristen beider Seiten.

Rechtsfolgen bei falscher Berechnung

Wird eine zu kurze Kündigungsfrist gewählt, kann dies zu einer verspäteten Beendigung führen. Der Arbeitgeber kann darauf bestehen, dass das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf der richtigen Frist endet. Arbeitnehmer laufen dann Gefahr, doppelte Verpflichtungen einzugehen, wenn sie schon einen neuen Job unterschrieben haben. Deshalb ist eine exakte Berechnung so wichtig.

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Praktische Tipps für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sollten bei der Kündigung immer genau prüfen, welche Regelung im Arbeitsvertrag steht. Ist dort eine Gleichstellungsklausel enthalten, gelten die verlängerten Fristen aus § 622 BGB. Es ist sinnvoll, die Kündigung schriftlich und nachweisbar zu übergeben, um Missverständnisse zu vermeiden. Wer unsicher ist, sollte vor Abgabe der Kündigung rechtliche Beratung einholen.

Übersicht über Fristen

Nach zwei Jahren: ein Monat zum Monatsende
Nach fünf Jahren: zwei Monate zum Monatsende
Nach acht Jahren: drei Monate zum Monatsende
Diese Fristen greifen jedoch nur, wenn der Arbeitsvertrag ausdrücklich eine Gleichstellung vorsieht.

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Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kündigungsfrist nach 4 Jahren nicht mehr nur zwei Wochen beträgt, selbst wenn dies ursprünglich im Vertrag vereinbart wurde. Durch die gesetzliche Regelung in § 622 BGB verlängert sich die Frist auf einen Monat zum Ende des Kalendermonats, sofern im Vertrag eine entsprechende Gleichstellungsklausel enthalten ist. Arbeitnehmer sollten daher immer prüfen, ob solche Klauseln im Arbeitsvertrag stehen, um rechtzeitig und korrekt zu kündigen. Wer die verlängerten Fristen beachtet, vermeidet rechtliche Risiken und sorgt für einen reibungslosen Übergang ins nächste Arbeitsverhältnis.

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FAQ

Welche Kündigungsfrist gilt nach 4 Jahren?

Nach vier Jahren Betriebszugehörigkeit gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats, wenn der Arbeitsvertrag die Gleichstellung mit den Arbeitgeberfristen vorsieht.

Gilt die verlängerte Frist auch ohne Vertragsklausel?

Nein, ohne vertragliche Regelung können Arbeitnehmer nach § 622 Abs. 1 BGB grundsätzlich immer mit vier Wochen kündigen.

Was passiert, wenn ich die falsche Frist wähle?

Wird eine zu kurze Kündigungsfrist angegeben, endet das Arbeitsverhältnis nicht zu dem gewünschten Termin, sondern erst zum rechtlich zutreffenden Zeitpunkt.

Kann ich trotz Kündigungsfrist früher ausscheiden?

Ja, das ist möglich, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auf eine Aufhebungsvereinbarung einigen.

Warum verlängert sich die Kündigungsfrist nach 4 Jahren?

Die Verlängerung beruht auf § 622 Abs. 2 BGB, der je nach Dauer der Beschäftigung gestaffelte Fristen für Arbeitgeber festlegt, die über eine Vertragsklausel auch für Arbeitnehmer gelten können.

Zählt die Probezeit zu den vier Jahren dazu?

Ja, die gesamte Beschäftigungsdauer, also auch die Zeit in der Probezeit, wird für die Berechnung der Kündigungsfrist mitgerechnet.

Kann ein Tarifvertrag andere Kündigungsfristen regeln?

Ja, Tarifverträge können abweichende, oft auch kürzere Fristen enthalten, die dann vorrangig gelten.

Wie berechne ich den letzten Arbeitstag nach Kündigung?

Man nimmt den Zugang der Kündigung und zählt die maßgebliche Kündigungsfrist bis zum nächsten Monatsende. Danach steht das Enddatum fest.

Kann der Arbeitgeber auf eine längere Frist bestehen?

Nur wenn sie wirksam im Arbeitsvertrag oder durch Tarifvertrag vereinbart wurde. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.

Ist die Kündigungsfrist nach 4 Jahren für beide Seiten gleich?

Ja, wenn der Vertrag eine Gleichstellungsklausel enthält, gilt dieselbe Frist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.

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