Krankheit Stellenbesetzung öffentlicher Dienst – 3 Lösungen

Krankheit Stellenbesetzung öffentlicher Dienst ist ein Thema, das viele Behörden belastet. Gerade wenn ein Beamter langfristig ausfällt, stellt sich die Frage, wie die wichtige Stelle besetzt werden kann. In diesem Beitrag erfahren Sie anhand eines konkreten Beispiels, welche rechtlichen Grundlagen und praktischen Lösungen es gibt.

Krankheit Stellenbesetzung öffentlicher Dienst – ein Beispiel

Ein Beamter hatte vor einigen Jahren eine höherwertige Position im öffentlichen Dienst übernommen. Doch seit dieser Zeit ist er über längere Phasen krankgeschrieben gewesen – insgesamt fast drei Jahre. Nun fällt er erneut seit mehreren Monaten aus, kurz vor dem Ruhestand. Die Stelle ist jedoch zentral für die Arbeitsabläufe, sodass die Behörde dringend eine Lösung benötigt. Der Beamte ist offiziell weiterhin Stelleninhaber, wodurch eine einfache Neubesetzung kompliziert wird.

Besonderheiten bei Beamten

Bei Beamten ist das Prinzip der lebenslangen Anstellung zu beachten. Ein krankheitsbedingter Ausfall führt nicht automatisch zu einer Aufhebung des Dienstverhältnisses. Anders als bei Arbeitnehmern im Angestelltenverhältnis greift kein Kündigungsschutzgesetz, sondern das Beamtenrecht. Dieses sieht vor, dass bei dauerhafter Dienstunfähigkeit eine Versetzung in den Ruhestand möglich ist (§ 26 Beamtenstatusgesetz).

Unterschied zu Elternzeit oder Beurlaubung

Während bei Elternzeit die Abwesenheit planbar ist und eine befristete Vertretung eingerichtet werden kann, besteht bei Krankheit eine unklare Rückkehrperspektive. Der Beamte bezieht weiterhin Bezüge, sodass die Stelle formal als besetzt gilt. Dies unterscheidet die Situation entscheidend von Mutterschutz oder Sonderurlaub, in denen Vertretungen einfacher zu organisieren sind.

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Rechtliche Möglichkeiten für eine Lösung

Behörden sind verpflichtet, Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Das Beamtenrecht kennt dafür verschiedene Wege, die im Einzelfall genutzt werden können.

Prüfung der Dienstfähigkeit

Wenn eine Erkrankung länger andauert, muss eine amtsärztliche Untersuchung zur Dienstfähigkeit erfolgen. Nach gängiger Verwaltungspraxis wird eine Prüfung dann eingeleitet, wenn die Arbeitsunfähigkeit sechs Monate am Stück besteht oder immer wieder langfristig auftritt. Ein positives Ergebnis führt zur Feststellung der Dienstunfähigkeit. In diesem Fall kann die Versetzung in den Ruhestand erfolgen.

Vorzeitige Pensionierung

Wird festgestellt, dass der Beamte seine Aufgaben dauerhaft nicht mehr erfüllen kann, erfolgt eine Frühpensionierung. Dies geschieht in Anwendung von § 44 BBG (Bundesbeamtengesetz) oder den entsprechenden Vorschriften der Landesbeamtengesetze. In der Praxis scheuen Dienstherren diese Maßnahme allerdings, da sie hohe Versorgungskosten nach sich zieht. Trotzdem bleibt sie eine zentrale Möglichkeit, die Stelle wieder freizumachen.

Befristete Vertretung

Auch wenn die Planstelle formal besetzt ist, kann eine befristete Lösung gefunden werden. In einigen Behörden wird ein sogenannter Stellenpool gebildet, aus dem Vertreter für längere Krankheitsfälle herangezogen werden. Alternativ kann eine befristete Abordnung erfolgen, wenn sich eine andere Stelle innerhalb der Behörde temporär entbehren lässt.

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Praktische Lösungen für Personalabteilungen

Rechtlich klare Vorgaben allein reichen oft nicht aus. Jede Behörde muss organisatorisch reagieren, um Arbeitsfähigkeit zu sichern.

Zusammenarbeit mit dem Personalrat

Die Mitbestimmung des Personalrats spielt in solchen Fällen eine zentrale Rolle. Jede befristete Versetzung oder Neubesetzung bedarf in der Regel seiner Zustimmung. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig das Gespräch zu suchen und gemeinsam praktikable Lösungen zu erarbeiten.

Dienstherr und Fürsorgepflicht

Der Dienstherr ist verpflichtet, sowohl die Fürsorgepflicht gegenüber dem erkrankten Beamten als auch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung im Blick zu behalten. Das bedeutet konkret: einerseits medizinische Begutachtung und Versorgung sicherzustellen, andererseits die Vertretung der Aufgaben im Team zu organisieren.

Erfahrungen aus der Praxis

Viele Behörden lösen das Problem pragmatisch, indem sie Mitarbeiter vorübergehend höherwertig einsetzen und ihnen eine Zulage nach § 46 BBesG zahlen. Dies schafft kurzfristig Entlastung, ohne dass die Planstelle dauerhaft verändert werden muss. Langfristig bleibt jedoch die Frage nach der Dienstfähigkeit bestehen.

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Rechtsprechung und Beispiele

Die Verwaltungsgerichte haben sich mehrfach mit langzeiterkrankten Beamten beschäftigt. Ein häufig zitierter Fall ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2013 (Az. 2 C 16.12), das bestätigt, dass bei dauerhafter Erkrankung eine Zurruhesetzung rechtmäßig ist, auch wenn der Beamte die Pensionierung nicht wünscht.

Ebenfalls relevant ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. Januar 2019 (Az. 6 A 1873/16), in dem die Abgrenzung zwischen dauernder und vorübergehender Dienstunfähigkeit konkretisiert wurde. Solche Entscheidungen zeigen, dass die Gerichte den Behörden einen gewissen Handlungsspielraum einräumen, solange eine amtsärztliche Prüfung erfolgt.

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Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Krankheit Stellenbesetzung öffentlicher Dienst ein komplexes Spannungsfeld zwischen Fürsorgepflicht und Verwaltungsorganisation darstellt. Beamte genießen besonderen Schutz, weshalb eine sofortige Neubesetzung der Stelle rechtlich nicht möglich ist. Erst durch eine amtsärztliche Feststellung der Dienstunfähigkeit oder eine Frühpensionierung kann die Stelle dauerhaft frei werden. Kurzfristig greifen pragmatische Lösungen wie befristete Abordnungen oder interne Vertretungen. Für Behörden bedeutet das, rechtzeitig Personalrat und Amtsarzt einzubeziehen, um rechtssicher und zugleich effizient zu handeln.

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FAQ

Was passiert bei längerer Krankheit eines Beamten?

Bei einer langen Erkrankung wird eine amtsärztliche Untersuchung zur Dienstfähigkeit eingeleitet. Stellt der Amtsarzt dauerhafte Dienstunfähigkeit fest, kann der Beamte in den Ruhestand versetzt werden.

Kann eine Stelle im öffentlichen Dienst trotz Krankheit neu besetzt werden?

Solange ein Beamter Bezüge erhält und formal Stelleninhaber ist, bleibt die Stelle besetzt. Eine Neubesetzung ist nur nach Feststellung der Dienstunfähigkeit oder Pensionierung möglich.

Welche Rolle spielt der Personalrat bei der Stellenbesetzung?

Der Personalrat muss in die Entscheidung über Vertretungen, Abordnungen oder befristete Lösungen eingebunden werden, da er Mitbestimmungsrechte bei Personalfragen hat.

Gibt es Unterschiede zwischen Krankheit und Elternzeit?

Ja, bei Elternzeit ist die Abwesenheit planbar, sodass eine befristete Vertretung eingerichtet werden kann. Bei Krankheit fehlt diese Planbarkeit, weshalb Krankheit Stellenbesetzung öffentlicher Dienst schwieriger gestaltet.

Ab wann gilt ein Beamter als dienstunfähig?

Die Regelgrenze liegt bei sechs Monaten durchgehender Arbeitsunfähigkeit. Wiederholte lange Krankheitsphasen können ebenfalls zur Feststellung der Dienstunfähigkeit führen.

Welche kurzfristigen Lösungen hat eine Behörde?

Behörden können Mitarbeiter vorübergehend auf die Position abordnen oder mit Zulagen höherwertig einsetzen, um Arbeitsfähigkeit sicherzustellen.

Ist eine Frühpensionierung teuer für den Dienstherrn?

Ja, eine Frühpensionierung verursacht hohe Versorgungskosten. Daher versuchen viele Behörden, zunächst befristete Lösungen zu finden.

Welche rechtliche Grundlage gilt für die Versetzung in den Ruhestand?

Die maßgebliche Grundlage ist § 26 Beamtenstatusgesetz sowie § 44 BBG für Bundesbeamte. Diese Normen regeln die Zurruhesetzung bei Dienstunfähigkeit.

Können Gerichte eine Pensionierung bestätigen, auch wenn der Beamte nicht zustimmt?

Ja, nach der Rechtsprechung, etwa BVerwG 2 C 16.12, kann die Zurruhesetzung auch gegen den Willen des Beamten erfolgen, wenn dauerhafte Dienstunfähigkeit festgestellt wurde.

Wer trägt die Verantwortung für die Organisation der Vertretung?

Die Personalabteilung muss gemeinsam mit der Behördenleitung Lösungen erarbeiten, die rechtlich sauber und organisatorisch praktikabel sind.

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