Abmeldung Festanstellung – 3 wichtige Fakten

Abmeldung Festanstellung klingt für viele Arbeitnehmer erst einmal widersprüchlich, denn eigentlich sollte eine feste Anstellung Sicherheit geben. Doch wenn ein befristeter Vertrag endet und gleichzeitig eine Festanstellung zugesagt wurde, können plötzlich Abmeldungen bei der Sozialversicherung ins Haus flattern. Genau diese Unsicherheit erleben viele Beschäftigte – und sie wirft wichtige rechtliche Fragen auf.

Abmeldung trotz zugesagter Festanstellung

Eine Arbeitnehmerin erhielt über mehrere Jahre hinweg befristete Verträge bei demselben Arbeitgeber. Für den 01.03.2025 war ihr eine unbefristete Festanstellung zugesagt worden. Trotzdem flatterte ihr kurz vor Ablauf des aktuellen Vertrages eine Abmeldung bei der Sozialversicherung ins Haus. Auf den ersten Blick wirkt das widersprüchlich, denn Stundenumfang und Gehalt sollten unverändert bleiben. Diese Situation zeigt exemplarisch, wie groß die Diskrepanz zwischen mündlichen Zusagen und formalen Abläufen sein kann.

Befristete Verträge und automatische Abmeldung

Läuft ein befristeter Vertrag aus, endet das Arbeitsverhältnis rechtlich automatisch (§ 15 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Arbeitgeber sind verpflichtet, in diesem Fall eine Abmeldung bei der Sozialversicherung vorzunehmen. Diese Pflicht greift unabhängig davon, ob ein Anschlussvertrag in Aussicht steht oder sogar zugesagt wurde. Der Grund dafür ist, dass die Sozialversicherungsträger lückenlose Angaben über Beginn und Ende jedes Arbeitsverhältnisses benötigen.

Mündliche Zusagen und ihre Tücken

Auch wenn eine Festanstellung in Aussicht gestellt wird, ist entscheidend, ob diese rechtlich bindend zugesichert wurde. Eine bloße mündliche Aussage wie „Machen Sie sich keine Sorgen, der Vertrag läuft weiter“ ist meist schwer beweisbar. Ohne schriftlichen Vertrag oder zumindest eine nachweisbare verbindliche Zusage besteht immer das Risiko, dass der Arbeitgeber von seiner Absicht abrückt. Hier zeigt sich, wie wichtig Dokumentation und Schriftform sind, um Ansprüche durchsetzen zu können.

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Rechtliche Grundlagen zur Abmeldung

Die Abmeldung erfolgt nach den Vorgaben der Sozialgesetzbücher, insbesondere nach § 28a SGB IV. Arbeitgeber müssen Beginn und Ende eines Beschäftigungsverhältnisses elektronisch an die Sozialversicherung melden. Das ist keine freiwillige Handlung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Selbst wenn ein neuer Vertrag direkt im Anschluss beginnt, wird die Abmeldung zum Ende des alten Vertrages durchgeführt und eine neue Anmeldung erstellt.

Unterschied zwischen Abmeldung und Kündigung

Viele Betroffene verwechseln die Abmeldung mit einer Kündigung. Während eine Kündigung ein einseitiger Rechtsakt ist, der das Arbeitsverhältnis beenden soll, ist die Abmeldung lediglich eine Meldung an die Sozialversicherung. Sie sagt nichts darüber aus, ob tatsächlich ein neuer Vertrag geschlossen wird. Genau hier entstehen Missverständnisse, die bei Arbeitnehmern oft zu unnötiger Panik führen.

Rechtliche Bedeutung zugesagter Festanstellung

Kommt es trotz Zusage nicht zu einer Festanstellung, können Ansprüche aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) oder unter Umständen Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB entstehen. Allerdings ist der Nachweis entscheidend: Nur wenn eine schriftliche oder eindeutig beweisbare Zusage vorliegt, lassen sich solche Ansprüche auch durchsetzen. Arbeitsgerichte haben in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass bloße mündliche Ankündigungen nicht ausreichen, um eine Festanstellung zu erzwingen (z. B. BAG, Urteil vom 23.01.2008 – 7 AZR 603/06).

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Praktische Schritte für Betroffene

Arbeitnehmer, die eine Abmeldung trotz zugesagter Festanstellung erhalten, sollten umgehend prüfen, ob tatsächlich ein neuer Arbeitsvertrag vorliegt. Ohne schriftliche Fixierung droht eine Lücke in der Beschäftigung, die auch beim Arbeitslosengeld problematisch sein kann. Die Agentur für Arbeit verlangt eine rechtzeitige Meldung als arbeitssuchend nach § 38 SGB III, sobald ein befristeter Vertrag endet.

Kommunikation mit dem Arbeitgeber

Ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber ist der erste Schritt. Dabei sollte konkret nachgefragt werden, wann der schriftliche Festvertrag vorliegt. Wird dieser weiterhin hinausgezögert, empfiehlt es sich, die Situation schriftlich festzuhalten, um später Beweismittel in der Hand zu haben.

Unterstützung durch Rechtsberatung

Gerade wenn Unsicherheit besteht, kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein. Fachanwälte für Arbeitsrecht können einschätzen, ob ein Anspruch auf Festanstellung besteht oder ob lediglich eine Abwicklung nach Befristungsende erfolgt. In manchen Fällen ist auch eine Klage beim Arbeitsgericht denkbar, etwa wenn eine sogenannte Entfristungsklage Erfolgsaussichten bietet (§ 17 TzBfG).

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Fazit

Eine Abmeldung Festanstellung bedeutet nicht automatisch das Ende einer beruflichen Perspektive, sondern ist in vielen Fällen ein rein formaler Schritt, wenn ein befristeter Vertrag endet. Dennoch sollte man niemals allein auf mündliche Zusagen vertrauen, sondern immer auf eine schriftliche Bestätigung achten. Wer eine Abmeldung trotz zugesagter Festanstellung erhält, muss schnell handeln: rechtzeitig arbeitssuchend melden, beim Arbeitgeber nachhaken und gegebenenfalls rechtliche Beratung einholen. Nur so lassen sich Unsicherheiten vermeiden und die eigenen Rechte konsequent sichern.

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FAQ

Muss ich mir Sorgen machen, wenn ich eine Abmeldung trotz Festanstellung erhalte?

Eine Abmeldung bedeutet zunächst nur das Ende des befristeten Vertrages. Ohne schriftliche Bestätigung der Festanstellung bleibt aber ein Risiko, dass es tatsächlich keine Weiterbeschäftigung gibt.

Ist eine mündliche Zusage einer Festanstellung rechtlich bindend?

Mündliche Zusagen sind grundsätzlich schwer beweisbar. Nur wenn sie eindeutig nachweisbar sind, können sie Grundlage für rechtliche Ansprüche sein.

Warum meldet der Arbeitgeber mich ab, obwohl ich nahtlos weiterarbeiten soll?

Die Abmeldung Festanstellung erfolgt aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen. Jeder Vertrag wird einzeln gemeldet, selbst wenn direkt ein neuer Vertrag anschließt.

Kann ich gegen den Arbeitgeber vorgehen, wenn er die Festanstellung nicht einhält?

Ja, wenn eine verbindliche Zusage vorliegt, können Ansprüche nach § 280 BGB oder eine Entfristungsklage nach § 17 TzBfG möglich sein.

Muss ich mich arbeitssuchend melden, wenn ein Festvertrag zugesagt wurde?

Ja, solange kein schriftlicher Vertrag vorliegt, müssen Sie sich vorsorglich arbeitssuchend melden, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Welche Rolle spielt die Sozialversicherung bei der Abmeldung?

Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn und Ende eines Arbeitsverhältnisses nach § 28a SGB IV elektronisch zu melden. Das hat nichts mit einer Kündigung zu tun.

Kann die Abmeldung auch ein Fehler sein?

Ja, es kann sich um ein Versehen handeln. Deshalb sollte man beim Arbeitgeber nachfragen und eine Klärung verlangen.

Was passiert, wenn ich keinen neuen Vertrag unterschreibe?

Dann endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des befristeten Vertrages, und es entsteht eine Lücke in der Beschäftigung.

Welche Fristen muss ich beachten, wenn ich klagen möchte?

Eine Entfristungsklage muss innerhalb von drei Wochen nach Vertragsende beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Lohnt sich anwaltliche Hilfe in solchen Fällen?

Ja, gerade wenn eine Festanstellung zugesagt, aber nicht eingehalten wird, kann anwaltliche Unterstützung helfen, Ansprüche durchzusetzen.

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