Aufhebungsvertrag Erpressung – 5 wichtige Tipps

Ein Aufhebungsvertrag unter Druck kann schnell zur Falle werden. Besonders wenn Arbeitgeber mit Abmahnungen oder Kündigung drohen, fühlen sich viele Arbeitnehmer zu einer schnellen Unterschrift gedrängt. Genau hier ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und die Situation realistisch einzuschätzen, um keinen unfairen Nachteil zu erleiden.

Aufhebungsvertrag als Streitfall

Der geschilderte Fall zeigt deutlich, wie ein vermeintlich offenes Gespräch über Belastungen im Job in eine unerwartete Wendung münden kann. Der Arbeitnehmer hatte lediglich auf Missstände hingewiesen, doch kurze Zeit später wurde ihm ein Aufhebungsvertrag angeboten. Als er zögerte, folgten Drohungen mit Abmahnungen und Kündigung. Diese Konstellation wirkte für ihn wie Erpressung, obwohl rechtlich betrachtet kein Zwang zur Unterschrift besteht. Entscheidend ist hier, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag nicht ohne weiteres beendet werden kann. Ohne klare Pflichtverletzung des Arbeitnehmers hätte der Arbeitgeber eine Kündigung nach § 622 BGB unter Beachtung der Kündigungsfristen aussprechen müssen.

Beispiel aus der Praxis

In dem Fall bot das Unternehmen zunächst eine Abfindung von 3.000 Euro bei sofortiger Freistellung an. Der Arbeitnehmer schlug daraufhin eine alternative Regelung mit längerer Beschäftigung und einer Sprinterklausel vor, die jedoch abgelehnt wurde. Hier wird sichtbar, dass Arbeitgeber oft auf Zeitdruck setzen, um eine schnelle Zustimmung zu erzwingen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass eine Abfindung grundsätzlich freiwillig ist. Ein Rechtsanspruch entsteht nur in Ausnahmefällen, etwa bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a KSchG.

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Drohung oder Erpressung?

Viele Arbeitnehmer empfinden die Aufforderung „Unterschreiben Sie sofort oder es gibt eine Kündigung“ als Erpressung. Juristisch handelt es sich jedoch nicht um strafbare Erpressung im Sinne des § 253 StGB, solange der Arbeitgeber lediglich mit rechtlich möglichen Konsequenzen droht. Das bedeutet, dass der Druck zwar moralisch fragwürdig ist, rechtlich aber im Rahmen liegt. Dennoch sollte man sich nicht drängen lassen, sondern stets Bedenkzeit verlangen. Kein Arbeitgeber kann verlangen, dass ein Aufhebungsvertrag noch am selben Tag unterschrieben wird.

Kündigungsschutz und Fristen

Bei einem unbefristeten Vertrag mit mehr als vier Jahren Betriebszugehörigkeit greift eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende, wie § 622 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorschreibt. Eine sofortige Beendigung durch den Arbeitgeber ohne triftigen Grund ist nicht zulässig. Wird dennoch Druck ausgeübt, kann der Arbeitnehmer jederzeit eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Nach § 4 KSchG muss dies jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung geschehen.

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Abfindung realistisch einschätzen

Im geschilderten Fall standen lediglich 3.000 bis 4.000 Euro im Raum. Die Höhe einer fairen Abfindung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Als Faustregel gilt in vielen Fällen ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Bei vier Jahren Betriebszugehörigkeit wären also rund zwei Monatsgehälter realistisch. Dies ist jedoch Verhandlungssache, da ohne gerichtliche Entscheidung kein fester Anspruch besteht. Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, sollte außerdem bedenken, dass die Bundesagentur für Arbeit nach § 159 SGB III eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen für das Arbeitslosengeld verhängen kann, wenn die Unterschrift freiwillig erfolgte.

Verhandlungsstrategien

Statt das erste Angebot anzunehmen, empfiehlt es sich, einen Gegenvorschlag einzureichen. Neben einer höheren Abfindung kann auch eine bezahlte Freistellung mit Restlaufzeit ein Vorteil sein. Wichtig ist, alle Punkte schriftlich zu fixieren und ein wohlwollendes Arbeitszeugnis mit aufzunehmen. Wer unsicher ist, sollte sich rechtlich beraten lassen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann einschätzen, ob ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll ist oder ob ein Vergleich die bessere Lösung darstellt.

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Psychische Belastung ernst nehmen

Nicht zu unterschätzen ist die emotionale Seite. Drohungen und Druck am Arbeitsplatz können psychisch stark belasten, wie im Beispiel sichtbar wurde. Viele Betroffene berichten, dass sie sich durch die Situation ohnmächtig fühlen und sogar therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Hier ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und den Fokus auf die eigenen Optionen zu legen. Niemand ist verpflichtet, eine Entscheidung überstürzt zu treffen. Wer seine Rechte kennt, kann selbstbewusster auftreten und sich vor unfairen Bedingungen schützen.

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Fazit

Ein Aufhebungsvertrag kann eine faire Lösung sein, wenn beide Seiten auf Augenhöhe verhandeln. Kommt jedoch Druck ins Spiel und fühlen sich Arbeitnehmer durch Drohungen bedrängt, entsteht schnell der Eindruck einer Aufhebungsvertrag Erpressung. Juristisch gesehen gibt es zwar keinen Anspruch auf eine Abfindung, doch mit guter Verhandlungsstrategie lässt sich häufig mehr erreichen, als der Arbeitgeber ursprünglich anbieten wollte. Wichtig ist, sich nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen, die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB im Blick zu behalten und mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu berücksichtigen. Wer die eigenen Rechte kennt, kann souverän entscheiden, ob ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll ist oder ob eine gütliche Einigung die bessere Lösung darstellt.

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FAQ

Muss ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Nein, Sie haben jederzeit das Recht, Bedenkzeit zu verlangen. Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung und darf nicht unter Zeitdruck erzwungen werden.

Was bedeutet Aufhebungsvertrag Erpressung rechtlich?

Von strafbarer Erpressung im Sinne des § 253 StGB spricht man nur, wenn widerrechtlicher Zwang vorliegt. Drohungen mit Kündigung oder Abmahnung gelten rechtlich nicht automatisch als Erpressung, auch wenn sie moralisch zweifelhaft erscheinen.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Nur bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a KSchG kann ein Anspruch entstehen. In den meisten Fällen ist die Abfindung reine Verhandlungssache.

Wie hoch sollte eine faire Abfindung sein?

Als Faustregel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Abweichungen nach oben oder unten sind möglich und hängen stark von der individuellen Verhandlung ab.

Welche Rolle spielt die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist nach § 622 BGB bestimmt, wie lange ein Arbeitsverhältnis ohne Aufhebungsvertrag noch fortbesteht. Wird diese Frist unterschritten, kann es zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kommen.

Bekomme ich eine Sperre beim Arbeitslosengeld?

Ja, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ohne dass eine Kündigung des Arbeitgebers vorlag, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen.

Kann ein Anwalt bei den Verhandlungen helfen?

Ja, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob die angebotenen Konditionen fair sind und ob ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll wäre. Häufig lassen sich durch anwaltliche Unterstützung höhere Abfindungen erzielen.

Sollte ich den Aufhebungsvertrag ablehnen?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Wenn das Angebot zu niedrig ist oder Sie Nachteile befürchten, können Sie ablehnen. In diesem Fall müsste der Arbeitgeber regulär kündigen, was oft bessere Ausgangsbedingungen für Verhandlungen schafft.

Zählt psychische Belastung als Grund für eine höhere Abfindung?

Direkt nicht. Allerdings kann die psychische Situation bei Verhandlungen eine Rolle spielen, wenn der Arbeitgeber ein Interesse hat, eine schnelle Einigung zu erreichen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Was passiert, wenn ich nicht unterschreibe?

Dann bleibt Ihr Arbeitsvertrag bestehen, bis der Arbeitgeber ihn regulär kündigt. Sie behalten Anspruch auf Gehalt während der Kündigungsfrist und können in dieser Zeit bereits nach einer neuen Stelle suchen.

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