Kündigung Probezeit Elternzeit – 3 wichtige Fakten

Kündigung Probezeit Elternzeit – diese Kombination führt in der Praxis regelmäßig zu Konflikten. Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob eine Kündigung während der Probezeit trotz angemeldeter Elternzeit rechtens ist. Gerade junge Väter oder Mütter stehen dann vor der schwierigen Frage, ob sie sich wehren können oder ob der Arbeitgeber tatsächlich freie Hand hat.

Kündigung während der Probezeit als Beispiel

Ein anschaulicher Fall zeigt, wie schnell Unsicherheit entsteht. Ein Arbeitnehmer beginnt am 1. November seine Tätigkeit in einem neuen Unternehmen. Mitte Februar beantragt er Elternzeit ab Ende Juni, da sein Kind Ende Mai geboren wird. Kurz darauf kündigt der Arbeitgeber noch innerhalb der Probezeit und begründet dies mit angeblich mangelndem Interesse. Offiziell soll die Kündigung zum 1. April greifen. Der Arbeitnehmer vermutet jedoch, dass die Elternzeit der wahre Grund für die Entscheidung war.

Mündliche Kündigung und Formalien

Zunächst muss klargestellt werden, dass eine Kündigung nach deutschem Recht zwingend schriftlich erfolgen muss (§ 623 BGB). Eine mündliche Ankündigung entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Selbst wenn der Arbeitgeber dies ankündigt, beginnt die Kündigungsfrist erst mit Zugang einer formwirksamen schriftlichen Kündigung. Außerdem ist der Betriebsrat gemäß § 102 BetrVG vor jeder Kündigung anzuhören. Ohne diese Anhörung ist die Kündigung unwirksam.

Elternzeitmitteilung und Kündigungsschutz

Elternzeit wird nach § 16 Abs. 1 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) schriftlich angemeldet. Dabei gilt eine Frist von sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit. Ab diesem Zeitpunkt tritt der besondere Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG ein. Für Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes bedeutet das: Der Schutz beginnt frühestens acht Wochen vor dem geplanten Antritt. Eine zu frühe Anmeldung, wie im Beispiel geschehen, löst diesen Schutz daher noch nicht aus.

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Rechtlicher Rahmen der Kündigung

In der Probezeit gelten die allgemeinen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) noch nicht. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber grundsätzlich ohne Angabe von Gründen kündigen kann, solange die Fristen eingehalten werden (§ 622 Abs. 3 BGB). Allerdings gilt auch hier das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB). Eine Kündigung darf nicht ausgesprochen werden, nur weil ein Arbeitnehmer seine Rechte wahrnimmt, etwa durch Beantragung von Elternzeit.

Kündigungsschutz nach dem BEEG

Das BEEG regelt, dass eine Kündigung während der Elternzeit oder in den Schutzfristen davor grundsätzlich unzulässig ist (§ 18 Abs. 1 BEEG). Dafür muss jedoch die Anmeldung fristgerecht und rechtzeitig erfolgt sein. Wird die Elternzeit zu früh beantragt, entsteht dieser Schutz noch nicht. Genau das macht den Unterschied: Wer zu früh anmeldet, riskiert, dass der Arbeitgeber in einer ungeschützten Phase kündigt.

Verdacht auf Diskriminierung

Wenn Arbeitnehmer den Eindruck haben, dass die Kündigung tatsächlich wegen der Elternzeit erfolgt, kann eine Klage vor dem Arbeitsgericht sinnvoll sein. Das Gericht prüft dann, ob ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot oder gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorliegt. Insbesondere wenn Kollegen bestätigen können, dass die angeblichen Kündigungsgründe nicht zutreffen, könnte dies ein Indiz sein.

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Möglichkeiten für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die eine Kündigung in der Probezeit nach Anmeldung der Elternzeit erhalten, sollten zunächst die Schriftform prüfen. Ist die Kündigung nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist sie unwirksam. Außerdem empfiehlt sich die Erhebung einer Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Selbst wenn die Chancen im Einzelfall gering erscheinen, kann so ein Vergleich erreicht werden, etwa eine Abfindung.

Praktische Tipps

Wer Elternzeit plant, sollte die gesetzlichen Fristen genau beachten. Eine Anmeldung acht Wochen vor Beginn ist ausreichend und löst den Kündigungsschutz zuverlässig aus. Wer hingegen deutlich früher anmeldet, verschafft dem Arbeitgeber die Möglichkeit, noch während der Probezeit zu reagieren. Daher raten viele Experten, die Anmeldung zeitlich so zu legen, dass die Probezeit bereits beendet ist.

Einschätzung durch Gerichte

Die Rechtsprechung ist in solchen Fällen differenziert. In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 2 AZR 310/03) wurde klargestellt, dass Kündigungen, die gegen das Maßregelungsverbot verstoßen, unwirksam sein können. Allerdings liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer. Nur wenn konkrete Indizien vorliegen, die auf eine Benachteiligung wegen der Elternzeit schließen lassen, hat eine Klage Aussicht auf Erfolg.

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Handlungsspielräume für Betroffene

Zusammengefasst gilt: Eine Kündigung in der Probezeit ist auch bei beantragter Elternzeit möglich, solange der besondere Schutz noch nicht greift. Dennoch sollten Betroffene nicht vorschnell aufgeben. Mit rechtlicher Unterstützung kann geprüft werden, ob die Kündigung möglicherweise rechtsmissbräuchlich war. Selbst wenn eine Wiedereinstellung unwahrscheinlich ist, können oft finanzielle Lösungen erzielt werden, die die Situation abfedern.

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Fazit

Die Kombination aus Kündigung Probezeit Elternzeit ist für Arbeitnehmer oft eine große Unsicherheit. In der Probezeit greift der besondere Kündigungsschutz nach dem BEEG in vielen Fällen noch nicht, wenn die Elternzeit zu früh angemeldet wurde. Gleichzeitig verbietet das Gesetz aber Kündigungen, die ausschließlich wegen der Elternzeit ausgesprochen werden. Deshalb ist es für Betroffene wichtig, die Fristen genau zu kennen und im Zweifel rechtliche Schritte zu prüfen. Eine Kündigungsschutzklage kann trotz Probezeit sinnvoll sein, vor allem wenn Hinweise auf eine Benachteiligung wegen der Elternzeit bestehen.

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FAQ

Gilt in der Probezeit Kündigungsschutz wegen Elternzeit?

Der besondere Schutz beginnt erst ab acht Wochen vor dem tatsächlichen Beginn der Elternzeit. Vorher kann eine Kündigung Probezeit Elternzeit grundsätzlich noch wirksam ausgesprochen werden.

Ist eine mündliche Kündigung rechtlich gültig?

Nein, nach § 623 BGB muss jede Kündigung schriftlich erfolgen. Eine mündliche Erklärung ist unwirksam und entfaltet keine Rechtswirkung.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht anhört?

Nach § 102 BetrVG ist die Anhörung des Betriebsrats Pflicht. Ohne diese Anhörung ist die Kündigung unwirksam.

Kann eine Kündigung während Elternzeit ausgesprochen werden?

Während einer laufenden Elternzeit oder in den Schutzfristen davor ist eine Kündigung nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Behörde möglich.

Wie kann man sich gegen eine Kündigung in der Probezeit wehren?

Betroffene können innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.

Welche Rolle spielt das Maßregelungsverbot?

Das Maßregelungsverbot nach § 612a BGB schützt Arbeitnehmer davor, wegen der Inanspruchnahme von Rechten wie Elternzeit gekündigt zu werden.

Ab wann sollte man Elternzeit anmelden, um sicher zu sein?

Die Anmeldung sollte genau sieben Wochen vor Beginn erfolgen. Damit wird der Schutz nach § 18 BEEG ausgelöst, ohne dass eine Lücke besteht.

Können Kollegen als Zeugen gegen die Kündigung helfen?

In der Regel spielen die Angaben von Kollegen bei der Bewertung der Kündigungsgründe keine Rolle, da der Arbeitgeber während der Probezeit keine Begründung braucht.

Hat eine Kündigungsschutzklage trotz Probezeit Chancen?

Die Erfolgschancen sind begrenzt, können aber bestehen, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass die Kündigung allein wegen der Elternzeit erfolgte.

Kann man trotz Probezeit eine Abfindung erhalten?

Ja, oft endet ein Verfahren mit einem Vergleich. Auch wenn die Kündigung rechtlich wirksam sein könnte, einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht selten auf eine Abfindung.

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