Außertariflicher Arbeitsvertrag Vergütung: 3 Fakten

Ein Außertariflicher Arbeitsvertrag Vergütung klingt nach einer attraktiven Lösung, doch die Realität ist oft komplizierter. Was passiert, wenn die Bezahlung sogar unter der höchsten Tarifstufe liegt? Genau diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmer, die seit Jahren im Betrieb tätig sind und trotzdem finanzielle Nachteile befürchten.

Fallbeispiel eines langjährigen Mitarbeiters

Ein Mitarbeiter eines Unternehmens in Bayern, das unter den Geltungsbereich der IG BCE fällt, war seit über zehn Jahren beschäftigt. Seit 2021 wurde er als AT-Mitarbeiter geführt, also mit einem außertariflichen Arbeitsvertrag. Doch laut Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 2 Sa 114/21) steht fest, dass die Vergütung bei einem AT-Vertrag zwingend oberhalb der höchsten Tarifstufe liegen muss. In seinem Fall war dies die Entgeltgruppe T8. Hier ergab sich eine Differenz von rund 6.000 Euro im Jahr.

Der Arbeitgeber reagierte, indem er ihm anbot, wieder einen tariflichen Vertrag mit denselben Konditionen zu unterschreiben. Der Arbeitnehmer stellte sich daher die berechtigte Frage: War sein AT-Vertrag überhaupt wirksam oder von Anfang an rechtlich angreifbar?

Unterschied AT-Vertrag und Tarifvertrag

Ein außertariflicher Vertrag bedeutet nicht automatisch bessere Bedingungen. Vielmehr setzt er nur voraus, dass das Gehalt oberhalb der höchsten Tarifstufe liegt. Der Gedanke dahinter ist, dass AT-Mitarbeiter in besonderen Positionen tätig sind, die nicht mehr in das starre Tarifgefüge passen. Wird jedoch weniger gezahlt als im Tarif, verstößt dies gegen das sogenannte Günstigkeitsprinzip.

Bedeutung des Günstigkeitsprinzips

Nach § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz gilt, dass die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung Vorrang hat. Das heißt: Ist der Tarifvertrag günstiger als der individuelle AT-Vertrag, kann der Arbeitnehmer sich auf den Tarifvertrag berufen. In diesem Beispiel hätte der Betroffene also einen klaren Anspruch auf die höhere Bezahlung nach T8.

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Rechtliche Grundlagen

Die wichtigste Grundlage ist das Tarifvertragsgesetz (TVG) in Verbindung mit der Rechtsprechung. Das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz (Az. 2 Sa 114/21) hat klargestellt, dass die Grenze der höchsten Entgeltgruppe nicht unterschritten werden darf. Damit soll verhindert werden, dass Arbeitgeber AT-Verträge nutzen, um Tarifbindung zu umgehen.

Gerichtliche Entscheidungen

Nicht nur das LAG Rheinland-Pfalz, sondern auch andere Gerichte haben ähnliche Entscheidungen getroffen. Sie betonen, dass AT-Verträge nur dann Bestand haben, wenn sie objektiv eine höhere Vergütung sichern. Ansonsten ist die Vereinbarung über die Bezahlung unwirksam, und die tarifliche Regelung greift automatisch.

Praxisrelevanz für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie ihre Gehaltsabrechnung genau prüfen sollten. Liegt das Gehalt unterhalb der höchsten Tarifstufe, besteht ein klarer Anspruch auf Nachzahlung. Gerade bei langjährigen Beschäftigungsverhältnissen können sich hier erhebliche Summen ergeben.

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Handlungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers

Steht ein Arbeitnehmer vor der Situation, dass sein AT-Vertrag eine geringere Vergütung als die höchste Tarifstufe vorsieht, sollte er aktiv werden. Zunächst empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Häufig sind sich Betriebe der Rechtslage nicht bewusst oder hoffen darauf, dass der Mitarbeiter keine Schritte einleitet.

Gewerkschaftliche Unterstützung

Als Mitglied einer Gewerkschaft wie der IG BCE kann man rechtliche Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Die Gewerkschaft kann helfen, die Ansprüche durchzusetzen und gegebenenfalls auch eine Nachzahlung zu verhandeln.

Klageweg und Chancen

Falls keine Einigung möglich ist, bleibt der Gang vor das Arbeitsgericht. Da die Rechtsprechung in diesem Bereich recht eindeutig ist, bestehen gute Chancen, die Differenz erfolgreich einzuklagen. Dabei sind Fristen zu beachten, insbesondere die tarifvertraglichen Ausschlussfristen, die oft nur wenige Monate betragen.

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Praktische Tipps für Betroffene

Arbeitnehmer sollten zunächst prüfen, welche Tarifgruppe auf sie zutrifft und wie hoch die Vergütung nach Tarif wäre. Ein Vergleich mit dem AT-Vertrag zeigt schnell, ob eine Differenz besteht. Liegt das Gehalt unterhalb der höchsten Tarifgruppe, können Nachforderungen gerechtfertigt sein.

Auch wenn der Arbeitgeber anbietet, den Vertrag auf tarifliche Basis zurückzuführen, sollten Arbeitnehmer genau prüfen, ob damit nicht Rechte verloren gehen. Wichtig ist vor allem, dass die Vergangenheit mit ihren möglichen Nachzahlungsansprüchen berücksichtigt wird.

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Fazit

Ein Außertariflicher Arbeitsvertrag Vergütung muss immer oberhalb der höchsten Tarifgruppe liegen, um rechtlich wirksam zu sein. Andernfalls greift das Günstigkeitsprinzip, und Arbeitnehmer können die höhere tarifliche Vergütung einfordern. Gerade bei langjährigen Beschäftigten entstehen so häufig erhebliche Nachzahlungsansprüche. Wer von einer solchen Situation betroffen ist, sollte seine Ansprüche prüfen, Unterstützung der Gewerkschaft in Anspruch nehmen und im Zweifel den Rechtsweg nicht scheuen.

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FAQ

Was bedeutet ein außertariflicher Arbeitsvertrag genau?

Ein außertariflicher Arbeitsvertrag ist ein individueller Vertrag, der nicht direkt an die Entgeltgruppen des Tarifvertrags gebunden ist, aber eine Vergütung oberhalb der höchsten Tarifgruppe sichern muss.

Muss die Vergütung immer höher sein als im Tarifvertrag?

Ja, laut ständiger Rechtsprechung, unter anderem LAG Rheinland-Pfalz (Az. 2 Sa 114/21), muss die Vergütung im AT-Vertrag höher sein als die höchste Tarifstufe.

Was passiert, wenn die Vergütung niedriger ist?

Dann greift das Günstigkeitsprinzip nach § 4 Abs. 3 TVG. Arbeitnehmer können sich auf die für sie günstigere tarifliche Vergütung berufen.

Habe ich Anspruch auf Nachzahlung, wenn mein AT-Vertrag unwirksam ist?

Ja, wenn Ihr Gehalt unter der höchsten Tarifgruppe liegt, können Sie rückwirkend eine Nachzahlung verlangen. Dabei sind Ausschlussfristen im Tarifvertrag zu beachten.

Kann mein Arbeitgeber mich zurück in den Tarifvertrag stufen?

Grundsätzlich ja, allerdings dürfen dadurch keine Ansprüche auf Nachzahlungen verloren gehen. Arbeitnehmer sollten die Bedingungen genau prüfen.

Welche Rolle spielt die Gewerkschaft IG BCE in solchen Fällen?

Die IG BCE unterstützt Mitglieder rechtlich, prüft Verträge und setzt Nachzahlungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber durch.

Welche Vorteile habe ich im Tarifvertrag gegenüber einem AT-Vertrag?

Neben einer gesicherten Vergütung können Vorteile wie kürzere Arbeitszeiten, zusätzliche Urlaubstage oder betriebliche Zusatzleistungen bestehen.

Sollte ich sofort klagen, wenn mein Gehalt niedriger ist?

Nicht unbedingt. Zunächst empfiehlt sich ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber. Führt das nicht zum Erfolg, ist eine Klage der nächste Schritt.

Was bedeutet das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz konkret für Arbeitnehmer?

Es verdeutlicht, dass ein Außertariflicher Arbeitsvertrag Vergütung nur dann wirksam ist, wenn er tatsächlich eine höhere Bezahlung sicherstellt. Arbeitnehmer haben somit eine starke rechtliche Grundlage, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Kann ich meinen Anspruch auch ohne Gewerkschaft durchsetzen?

Ja, das ist möglich. Allerdings erleichtert die Unterstützung einer Gewerkschaft oder eines Fachanwalts für Arbeitsrecht den Prozess erheblich.

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