Resturlaub Verfall Werkstudent – dieses Thema sorgt regelmäßig für Unsicherheit. Besonders für Studierende, die als Werkstudent arbeiten, ist oft nicht klar, ob Urlaubstage einfach verfallen dürfen oder ob ein Anspruch auf Übertragung besteht. Genau hier lohnt es sich, die gesetzlichen Regelungen und aktuelle Rechtsprechung genauer anzusehen.
Resturlaub Verfall bei Werkstudent
Ein Werkstudent in einem Lieferdienst hatte im Jahr 2024 insgesamt 24 Urlaubstage zur Verfügung. Laut Mitteilung der Personalabteilung sollten jedoch nur 5 Tage ins neue Jahr übertragen werden, der Rest sei bereits verfallen. Eine Information über den möglichen Verfall erhielt er lediglich in Form einer automatisierten Nachricht im September, die leicht übersehen werden konnte. Hinzu kam, dass er wegen eines Handgelenkbruchs für drei Monate arbeitsunfähig war und daher seinen Urlaub nicht vollständig nehmen konnte. Genau diese Konstellation wirft wichtige Fragen zur Rechtmäßigkeit des Urlaubsverfalls auf.
Außertariflicher Arbeitsvertrag Vergütung: 3 Fakten 👆Gesetzliche Grundlage im Bundesurlaubsgesetz
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt in § 7 Abs. 3, dass der Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss. Eine Übertragung in das Folgejahr ist nur möglich, wenn dringende betriebliche Gründe oder persönliche Gründe wie Krankheit vorliegen. In diesem Fall muss der Urlaub spätestens bis zum 31. März des Folgejahres gewährt und genommen werden. Damit ist klar: Resturlaub darf nicht pauschal gestrichen werden, wenn Arbeitnehmer aus nachvollziehbaren Gründen verhindert waren.
Hinweis- und Informationspflicht des Arbeitgebers
Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 19. Februar 2019 – 9 AZR 541/15) verfällt Resturlaub nur dann, wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigten ausdrücklich und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass Urlaubstage genommen werden müssen, um nicht zu verfallen. Ein bloßer Hinweis durch ein automatisiertes System reicht in vielen Fällen nicht aus, vor allem dann, wenn die Belehrung nicht klar verständlich war oder nicht konkret auf die Anzahl der Urlaubstage einging. Der Arbeitgeber muss zudem aktiv dafür sorgen, dass Beschäftigte ihren Urlaub auch tatsächlich nehmen können.
Krankheit und Urlaubsverfall
War ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig, greift eine besondere Schutzregelung. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil C-350/06 und C-520/06) sowie des BAG (Urteil vom 7. August 2012 – 9 AZR 353/10) verfällt Urlaub bei Krankheit nicht sofort am Jahresende. Vielmehr bleibt er bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres bestehen. Für den Werkstudenten im Beispiel bedeutet das: Die wegen des Handgelenkbruchs nicht genommenen Tage können nicht einfach verfallen, sondern stehen ihm auch noch über den 31. März hinaus zu.
Kündigung Probezeit Elternzeit – 3 wichtige Fakten 👆Praxisprobleme in Unternehmen
Viele Betriebe versuchen, durch interne Regelungen eine strengere Handhabung des Urlaubs zu etablieren. So wird häufig festgelegt, dass nur ein kleiner Teil der Urlaubstage übertragen werden darf, etwa maximal fünf Tage. Doch solche Regelungen dürfen nicht im Widerspruch zum BUrlG oder zur Rechtsprechung stehen. Entscheidend ist immer, ob der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht nachgekommen ist und ob persönliche Gründe wie Krankheit den Urlaubsantritt verhindert haben.
Bedeutung für Werkstudenten
Gerade Werkstudenten sind oft unsicher, weil ihre Arbeitsverträge befristet sind oder in Teilzeitmodellen gestaltet werden. Dennoch gilt auch für sie das Bundesurlaubsgesetz uneingeschränkt. Das bedeutet, dass auch ein Werkstudent einen vollen Anspruch auf Übertragung der Urlaubstage hat, wenn er durch Krankheit oder andere in seiner Person liegende Gründe verhindert war. Arbeitgeber dürfen hier keine pauschalen Kürzungen vornehmen.
Urlaub verlegen Mobbing – 3 rechtliche Schritte 👆Handlungsmöglichkeiten für Betroffene
Arbeitnehmer sollten sich nicht mit der Aussage zufriedengeben, Urlaub sei ersatzlos verfallen. Es ist sinnvoll, sich den Hinweis des Arbeitgebers schriftlich geben zu lassen, um die Rechtmäßigkeit prüfen zu können. Falls der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden konnte, sollte man sich auf die EuGH- und BAG-Rechtsprechung berufen. Hilfreich kann auch ein schriftlicher Antrag auf Übertragung der Resttage sein. Sollte der Arbeitgeber ablehnen, besteht die Möglichkeit, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen.
Zusammenfassung der Rechtslage
Ein automatisierter Bot-Hinweis ist in vielen Fällen nicht ausreichend, um den Verfall von Resturlaub zu rechtfertigen. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast, dass er seiner Informationspflicht nachgekommen ist. Zudem genießen Arbeitnehmer bei Krankheit einen erweiterten Schutz: Der Urlaub verfällt nicht am 31. März, sondern bleibt bis zu 15 Monate bestehen. Für Werkstudenten gelten dabei die gleichen Rechte wie für andere Beschäftigte.
Arbeitsfähig aber nicht reisefähig – 3 Fakten 👆Fazit
Beim Thema Resturlaub Verfall Werkstudent zeigt sich klar, dass Arbeitgeber nicht einfach eigenmächtig Urlaubstage streichen dürfen. Entscheidend ist, ob eine rechtzeitige und eindeutige Information über den möglichen Verfall erfolgt ist und ob Arbeitnehmer überhaupt in der Lage waren, ihren Urlaub zu nehmen. Besonders bei Krankheit greift eine verlängerte Schutzfrist von bis zu 15 Monaten, die auch für Werkstudenten gilt. Wer also glaubt, dass sein Resturlaub zu Unrecht verfallen ist, sollte die Rechtslage genau prüfen und sich notfalls auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs berufen. Damit haben auch Werkstudenten eine faire Chance, ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Dienstplan Pflicht im Arbeitsrecht – 3 Fakten 👆FAQ
Muss mein Resturlaub als Werkstudent immer bis zum 31. März genommen sein?
Nein, das gilt nur dann, wenn keine besonderen Gründe wie Krankheit vorlagen. In solchen Fällen besteht ein längerer Übertragungszeitraum.
Reicht ein automatischer Bot-Hinweis für den Urlaubsverfall aus?
Ein bloßer Bot-Hinweis ist in der Regel nicht ausreichend. Der Arbeitgeber muss klar, transparent und rechtzeitig über den drohenden Resturlaub Verfall Werkstudent informieren.
Was passiert mit Urlaubstagen, die ich wegen Krankheit nicht nehmen konnte?
Urlaub, der wegen Krankheit nicht genommen werden konnte, verfällt erst nach 15 Monaten, gerechnet ab Ende des Urlaubsjahres.
Gilt das Bundesurlaubsgesetz auch für Werkstudenten?
Ja, Werkstudenten sind voll in das Bundesurlaubsgesetz einbezogen und haben denselben Anspruch auf Urlaub wie andere Arbeitnehmer.
Dürfen Unternehmen die Anzahl der übertragbaren Urlaubstage begrenzen?
Interne Regelungen sind zwar möglich, dürfen aber nicht gegen das Bundesurlaubsgesetz oder die geltende Rechtsprechung verstoßen.
Muss ich meinen Urlaub aktiv beantragen, um den Verfall zu verhindern?
Ja, Arbeitnehmer sollten ihre Urlaubswünsche rechtzeitig anmelden. Gleichzeitig liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, sie aktiv über den drohenden Verfall zu informieren.
Kann ich Resturlaub gerichtlich einfordern?
Ja, wenn der Arbeitgeber den Anspruch ablehnt, können Beschäftigte, auch Werkstudenten, ihren Resturlaub notfalls vor Gericht durchsetzen.
Welche Beweislast trägt der Arbeitgeber beim Urlaubsverfall?
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er rechtzeitig und eindeutig auf den möglichen Verfall hingewiesen hat und dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit hatte, den Urlaub zu nehmen.
Gilt die 15-Monats-Frist auch für Werkstudenten?
Ja, auch Werkstudenten profitieren von dieser Rechtsprechung, wenn sie krankheitsbedingt verhindert waren, ihren Urlaub zu nehmen.
Was sollte ich tun, wenn mein Resturlaub gestrichen wurde?
Betroffene sollten eine schriftliche Bestätigung einfordern, ihre Ansprüche prüfen lassen und sich gegebenenfalls auf die Urteile des BAG und des EuGH berufen.
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