Nebenabrede Kündigung – 3 wichtige Fakten

Nebenabrede Kündigung ist ein Thema, das viele Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber beschäftigt. Wer im laufenden Arbeitsverhältnis eine Nebenabrede abgeschlossen hat, fragt sich oft, ob und wie diese unabhängig vom Hauptvertrag beendet werden kann. Gerade weil hier rechtliche Feinheiten aus Tarifvertrag und BGB greifen, lohnt sich ein genauer Blick.

Nebenabrede Kündigung im konkreten Fall

In einem typischen Fall schilderte ein Arbeitnehmer, dass er einen tarifgebundenen Arbeitsvertrag hatte, daneben aber auch eine Nebenabrede. Diese sollte mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres kündbar sein. Außerdem sah die Vereinbarung vor, dass sie automatisch außer Kraft tritt, wenn der Arbeitnehmer in ein anderes Aufgabengebiet wechselt. Solche Klauseln sind in vielen Arbeitsverträgen zu finden, da sie zusätzliche Regelungen wie etwa Zuschläge oder besondere Arbeitsbedingungen betreffen können. Die entscheidende Frage lautet jedoch: Muss für die Kündigung einer Nebenabrede ein besonderer Grund vorliegen oder reicht die Einhaltung der vereinbarten Frist?

Rechtliche Einordnung der Nebenabrede

Juristisch betrachtet handelt es sich bei einer Nebenabrede um eine ergänzende Vereinbarung zum Hauptarbeitsvertrag. Sie regelt zusätzliche Bedingungen, die nicht zwingend Bestandteil des Kernarbeitsvertrags sind. Laut § 305 BGB unterliegen solche Klauseln der allgemeinen Vertragsfreiheit, solange sie nicht gegen zwingendes Arbeitsrecht verstoßen. Die Wirksamkeit hängt also von der Klarheit der Formulierung und der Transparenz ab. In unserem Fall wurde eine klare Kündigungsfrist festgelegt, sodass die Kündigung ohne Angabe von Gründen grundsätzlich zulässig ist.

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Möglichkeiten der Kündigung

Die Kündigung einer Nebenabrede kann auf zwei Wegen erfolgen: durch ordentliche Kündigung mit Einhaltung der vereinbarten Frist oder durch automatische Beendigung bei Eintritt bestimmter Umstände. Wichtig ist, dass die Nebenabrede eigenständig kündbar sein muss. Fehlt eine solche Regelung, gilt in der Regel, dass die Nebenabrede an den Bestand des Hauptvertrags gebunden ist.

Ordentliche Kündigung mit Frist

Ist eine Frist in der Nebenabrede ausdrücklich genannt, wie im oben geschilderten Beispiel, so reicht die Einhaltung dieser Frist aus. Ein besonderer Kündigungsgrund ist nicht notwendig. Das entspricht auch der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, etwa dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Mai 2010 (Az. 5 AZR 253/09), das betonte, dass klar formulierte Nebenabreden unabhängig kündbar sind.

Automatisches Außerkrafttreten

Daneben kann eine Nebenabrede automatisch erlöschen, wenn die vereinbarte Bedingung eintritt, etwa der Wechsel in eine andere Abteilung. In solchen Fällen ist keine gesonderte Kündigung erforderlich. Diese Bedingungsklauseln müssen jedoch eindeutig formuliert sein, sonst können sie wegen Unklarheit unwirksam sein (§ 307 BGB).

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Risiken und Folgen für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass die Kündigung einer Nebenabrede oft finanzielle Folgen haben kann. Wird etwa eine Nebenabrede zu Zuschlägen oder besonderen Arbeitszeiten beendet, kann sich das unmittelbar auf das Einkommen auswirken. Auch für Arbeitgeber besteht ein Risiko, wenn die Kündigung der Nebenabrede den Eindruck einer Benachteiligung vermittelt. In solchen Fällen könnte eine gerichtliche Überprüfung notwendig werden.

Schutz durch Tarifvertrag und Betriebsrat

Gerade in tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen spielen Tarifverträge und die Zustimmung des Betriebsrats eine große Rolle. Nach § 77 Abs. 4 BetrVG dürfen Betriebsvereinbarungen bestimmte Fragen nicht durch individuelle Nebenabreden verschlechtern. Arbeitnehmer sollten daher prüfen, ob die Nebenabrede überhaupt rechtmäßig vereinbart wurde und ob der Betriebsrat beteiligt war.

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Praktische Tipps für Betroffene

Wer eine Nebenabrede kündigen möchte, sollte zunächst den genauen Wortlaut prüfen. Im Zweifel lohnt es sich, die Formulierung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht kontrollieren zu lassen. Zudem ist es sinnvoll, die Kündigung schriftlich und nachweisbar einzureichen, um späteren Streit zu vermeiden. Auch Arbeitnehmer können aktiv werden und eine Nebenabrede kündigen, wenn die Vertragsgestaltung dies ausdrücklich vorsieht.

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Fazit

Die rechtliche Situation rund um die Nebenabrede Kündigung zeigt, dass solche Zusatzvereinbarungen in vielen Fällen eigenständig kündbar sind. Solange eine klare Frist vereinbart ist, kann die Kündigung ohne besonderen Grund erfolgen. Gleichzeitig ist aber Vorsicht geboten, da eine Nebenabrede oft finanzielle oder organisatorische Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber hat. Wer sicher gehen möchte, sollte die genaue Formulierung prüfen und im Zweifel juristischen Rat einholen. Damit lassen sich Missverständnisse vermeiden und die Kündigung einer Nebenabrede rechtssicher gestalten.

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FAQ

Kann eine Nebenabrede immer ohne Grund gekündigt werden?

Wenn im Vertrag eine Kündigungsfrist genannt ist, kann die Nebenabrede grundsätzlich ohne besonderen Grund gekündigt werden. Entscheidend ist der genaue Wortlaut.

Gilt die Nebenabrede Kündigung auch während des laufenden Arbeitsvertrags?

Ja, die Kündigung einer Nebenabrede ist auch während des Hauptvertrags möglich, sofern sie vertraglich eigenständig kündbar vereinbart wurde.

Was passiert, wenn die Nebenabrede unklar formuliert ist?

Unklare oder widersprüchliche Formulierungen können nach § 307 BGB unwirksam sein. In diesem Fall wäre die Nebenabrede nicht rechtskräftig kündbar.

Muss der Betriebsrat einer Nebenabrede Kündigung zustimmen?

In tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen kann der Betriebsrat beteiligt sein. Vor allem dann, wenn die Nebenabrede Fragen betrifft, die normalerweise kollektiv geregelt werden.

Erlischt eine Nebenabrede automatisch bei Abteilungswechsel?

Ja, wenn dies ausdrücklich im Vertrag festgelegt ist. Eine gesonderte Kündigung ist dann nicht nötig.

Hat eine Nebenabrede Kündigung finanzielle Folgen?

Ja, besonders wenn die Nebenabrede Zuschläge oder Sonderzahlungen betrifft. Arbeitnehmer sollten die wirtschaftlichen Auswirkungen prüfen, bevor sie kündigen.

Kann der Arbeitgeber Nachteile aus der Kündigung ableiten?

Rein rechtlich nicht, doch in der Praxis können Spannungen entstehen. Daher ist eine transparente Kommunikation ratsam.

Gibt es relevante Urteile zur Nebenabrede Kündigung?

Ja, das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach betont, dass klar formulierte Nebenabreden grundsätzlich eigenständig kündbar sind, unter anderem im Urteil vom 19. Mai 2010 (Az. 5 AZR 253/09).

Können Arbeitnehmer selbst eine Nebenabrede kündigen?

Ja, sofern dies ausdrücklich vorgesehen ist. In diesem Fall können auch Beschäftigte eine Kündigung einreichen.

Sollte man sich vor einer Nebenabrede Kündigung beraten lassen?

Unbedingt, vor allem wenn finanzielle oder tarifliche Regelungen betroffen sind. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Klarheit schaffen.

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