Geld einbehalten durch Arbeitgeber Arbeitskleidung klingt zunächst wie eine Kleinigkeit, doch für Beschäftigte kann es große finanzielle Auswirkungen haben. Gerade in Minijobs oder bei kurzen Arbeitsverhältnissen stellt sich die Frage, ob solche Abzüge überhaupt erlaubt sind. Wer seine Rechte kennt, kann unrechtmäßige Kürzungen besser abwehren.
Geldabzug bei Arbeitskleidung im Einzelfall
Ein typischer Fall: Ein Minijobber beginnt im Dezember eine Lagertätigkeit. Der Arbeitgeber stellt Sicherheitsschuhe und Handschuhe zur Verfügung. Zusätzlich unterschreibt der Arbeitnehmer ein separates Papier, wonach 40 Euro vom letzten Lohn einbehalten werden, falls das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten drei Monate endet. Wenige Wochen später kündigt der Arbeitgeber selbst innerhalb der Probezeit. Genau an diesem Punkt entsteht Streit: Darf er wirklich Geld einbehalten?
Fehlende Transparenz im Vertrag
Entscheidend ist, dass der Arbeitsvertrag keinen Hinweis auf diese Zusatzvereinbarung enthält. Eine Anlage oder ein Verweis fehlt vollständig. Nur die Personalabteilung besitzt das Originalpapier, weigert sich aber, eine Kopie auszuhändigen. Schon dieser Umstand wirft erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Regelung auf. Nach deutschem Zivilrecht (§ 305c BGB) sind überraschende Klauseln unwirksam, wenn sie nicht klar Bestandteil des Vertrags sind.
Persönliche Schutzausrüstung ist Pflicht des Arbeitgebers
Hinzu kommt ein entscheidender rechtlicher Punkt: Handschuhe und Sicherheitsschuhe sind keine gewöhnliche Arbeitskleidung, sondern Persönliche Schutzausrüstung (PSA). Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, solche Ausrüstung bereitzustellen und die Kosten selbst zu tragen. Ein Abzug vom Lohn ist damit grundsätzlich unzulässig.
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Oft wird übersehen, dass Arbeitskleidung und PSA rechtlich streng getrennt sind. Arbeitskleidung meint typische Uniformen oder Kleidung mit Firmenlogo, die das äußere Erscheinungsbild betreffen. Diese könnte unter bestimmten Umständen auf Kosten der Beschäftigten gehen, etwa wenn sie ausschließlich repräsentativen Zwecken dient. PSA dagegen dient dem Schutz von Gesundheit und Sicherheit. Dazu gehören Helme, Sicherheitsschuhe, Handschuhe oder Schutzbrillen.
Rechtsprechung zu PSA-Kosten
Die Rechtsprechung ist hier eindeutig. Schon das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 14.06.2016 – 9 AZR 791/14) stellte klar, dass PSA ausschließlich Sache des Arbeitgebers ist. Beschäftigte dürfen nicht verpflichtet werden, dafür zu zahlen. Ein Einbehalt wie im vorliegenden Beispiel verstößt also gegen geltendes Recht.
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Was tun, wenn der Arbeitgeber trotzdem kürzt? Zunächst sollte der Arbeitnehmer eine schriftliche Lohnabrechnung prüfen. Sollte der Betrag abgezogen sein, empfiehlt sich ein schriftlicher Widerspruch mit Hinweis auf § 3 ArbSchG. Bleibt der Arbeitgeber uneinsichtig, besteht die Möglichkeit, beim Arbeitsgericht eine Lohnklage einzureichen.
Beweissicherung und Unterlagen
Ein weiteres Problem im Beispiel ist der fehlende Nachweis der Zusatzvereinbarung. Da keine Kopie vorliegt, könnte der Arbeitgeber im Prozess Schwierigkeiten haben, die Vereinbarung zu belegen. Arbeitnehmer sollten sich daher nicht einschüchtern lassen. Auch mündliche Hinweise wie „die Handschuhe sind nicht wiederverwendbar“ haben keine rechtliche Bindung, solange sie nicht vertraglich geregelt sind.
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Arbeitnehmer sollten bei Arbeitsantritt darauf achten, welche Unterlagen sie unterschreiben. Jede Vereinbarung sollte in Kopie verlangt werden. Rechtlich besteht zwar kein Anspruch auf kostenlose Übersendung per Post, wohl aber auf Einsichtnahme und auf eine Kopie bei berechtigtem Interesse. Im Konfliktfall hilft es, ruhig und sachlich auf die klare Gesetzeslage zu verweisen.
Nebenabrede Kündigung – 3 wichtige Fakten 👆Fazit
Am Ende lässt sich festhalten, dass ein Geld einbehalten durch Arbeitgeber Arbeitskleidung nur in Ausnahmefällen rechtmäßig ist. Sobald es sich um Persönliche Schutzausrüstung wie Sicherheitsschuhe oder Handschuhe handelt, trägt der Arbeitgeber nach § 3 Arbeitsschutzgesetz die volle Verantwortung für die Kosten. Arbeitnehmer sollten sich daher nicht einschüchtern lassen, wenn Kürzungen ohne klare Rechtsgrundlage erfolgen. Wichtig ist, Beweise zu sichern und notfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um unzulässige Abzüge vom Lohn zurückzufordern.
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Darf der Arbeitgeber Kosten für Sicherheitsschuhe vom Lohn abziehen?
Nein, Sicherheitsschuhe zählen zur Persönlichen Schutzausrüstung. Die Kosten trägt immer der Arbeitgeber, ein Einbehalt ist nicht zulässig.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitskleidung und Schutzausrüstung?
Arbeitskleidung betrifft in der Regel repräsentative Bekleidung wie Firmenhemden, während Schutzausrüstung wie Helme oder Handschuhe der Sicherheit dient und rechtlich vom Arbeitgeber gestellt werden muss.
Muss der Arbeitnehmer Zusatzvereinbarungen zur Arbeitskleidung akzeptieren?
Nur wenn diese transparent im Arbeitsvertrag geregelt sind. Überraschende Klauseln, die nicht klar vertraglich fixiert sind, können nach § 305c BGB unwirksam sein.
Kann man gegen unrechtmäßigen Lohnabzug vorgehen?
Ja, Betroffene können schriftlich widersprechen und notfalls eine Lohnklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Was tun, wenn keine Kopie der Vereinbarung vorliegt?
Der Arbeitgeber muss eine wirksame Vereinbarung nachweisen können. Fehlt die Kopie, schwächt das seine Position erheblich.
Muss Arbeitskleidung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgegeben werden?
Reine Arbeitskleidung kann der Arbeitgeber zurückfordern. Persönliche Schutzausrüstung hingegen verbleibt oft beim Arbeitnehmer, wenn eine Rückgabe nicht verlangt wird.
Gilt die Regelung auch für Minijobs?
Ja, auch Minijobber sind durch das Arbeitsschutzgesetz geschützt. Ein Einbehalten von Lohn für PSA ist auch hier unzulässig.
Wie sollte man reagieren, wenn 40 Euro vom letzten Lohn fehlen?
Arbeitnehmer sollten sofort schriftlich auf den rechtswidrigen Einbehalt hinweisen und die Nachzahlung fordern.
Ist ein Einbehalt bei freiwillig bereitgestellter Arbeitskleidung erlaubt?
Nur wenn es sich wirklich um freiwillige Dienstkleidung handelt, die nicht vorgeschrieben ist. Bei Schutzkleidung bleibt der Arbeitgeber in der Pflicht.
Kann man die Kosten für Arbeitskleidung steuerlich absetzen?
Ja, typische Berufskleidung ohne private Nutzungsmöglichkeit kann steuerlich geltend gemacht werden. Dies betrifft aber nicht die Schutzausrüstung, da diese ohnehin vom Arbeitgeber zu tragen ist.
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