Statusfeststellungsverfahren Arbeitsrecht: 3 Fakten

Das Statusfeststellungsverfahren Arbeitsrecht sorgt bei vielen Arbeitnehmern und Selbständigen für Unsicherheit. Gerade wenn jemand noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht und gleichzeitig eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchte, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen eine solche Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung hat. In diesem Beitrag erfahren Sie, was wirklich geprüft wird und welche rechtlichen Punkte Sie kennen sollten.

Fallbeispiel eines Beschäftigten mit neuer Selbständigkeit

Ein Arbeitnehmer ist seit über einem Jahr arbeitsunfähig und weiterhin bei seinem Arbeitgeber gemeldet, ohne dass eine Kündigung erfolgt ist. Gleichzeitig möchte er eine selbständige Tätigkeit aufnehmen und mit einem Auftraggeber einen Vertrag schließen. Dieser Auftraggeber verlangt vor Beginn der Zusammenarbeit ein Statusfeststellungsverfahren. An diesem Beispiel lässt sich sehr gut erklären, worauf es in der Praxis ankommt und welche rechtlichen Hintergründe relevant sind.

Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens ausschließlich das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Es geht also um die Frage, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Andere Arbeitsverhältnisse, die noch bestehen, werden nicht mitüberprüft. Entscheidend sind Kriterien wie Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers und das unternehmerische Risiko.

Bedeutung für bestehendes Arbeitsverhältnis

Auch wenn der Betroffene weiterhin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gemeldet ist, steht dies der Aufnahme einer neuen selbständigen Tätigkeit grundsätzlich nicht entgegen. Voraussetzung ist, dass arbeitsvertraglich eine Nebentätigkeit erlaubt ist. Hier muss aber beachtet werden, dass die Krankenkasse informiert werden sollte, um spätere Probleme zu vermeiden.

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Rechtliche Grundlagen

Das Statusfeststellungsverfahren ist im Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) verankert. Nach § 7a SGB IV kann die DRV auf Antrag das Bestehen einer Beschäftigung feststellen. Ziel ist es, Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien zu schaffen und spätere Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen zu verhindern. Arbeitgeber und Auftraggeber sind verpflichtet, die Entscheidung zu beachten.

Relevante Kriterien der Prüfung

Die DRV berücksichtigt bei ihrer Entscheidung unter anderem die vertragliche Gestaltung, die tatsächliche Durchführung der Tätigkeit und die wirtschaftlichen Umstände. Besonders ausschlaggebend sind Merkmale wie die freie Bestimmung von Arbeitszeit und Arbeitsort, das eigene Unternehmerrisiko und die Möglichkeit, mehrere Auftraggeber zu haben. Wer wie ein klassischer Arbeitnehmer arbeitet, gilt eher als abhängig beschäftigt.

Praxisrelevante Urteile

Die Rechtsprechung hat zahlreiche Fälle entschieden, in denen eine vermeintlich selbständige Tätigkeit als Scheinselbständigkeit eingestuft wurde. Beispielsweise hat das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 31.03.2017, Az. B 12 R 7/15 R) klargestellt, dass nicht die vertragliche Bezeichnung, sondern die tatsächlichen Umstände entscheidend sind. Das bedeutet: Auch wenn der Vertrag von Selbständigkeit spricht, kann die Tätigkeit faktisch eine abhängige Beschäftigung darstellen.

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Folgen des Statusfeststellungsverfahrens

Ein positives Ergebnis – also die Bestätigung einer selbständigen Tätigkeit – schafft Rechtssicherheit und entlastet Auftraggeber wie Auftragnehmer. Wird jedoch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt, müssen rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, was erhebliche Kosten verursachen kann.

Risiken bei Nichtbeachtung

Wer ohne Statusfeststellungsverfahren tätig wird und später als abhängig Beschäftigter eingestuft wird, riskiert hohe Nachforderungen. Diese können mehrere Jahre rückwirkend gelten. Außerdem drohen Vertragskonflikte, wenn Auftraggeber nicht bereit sind, Arbeitgeberpflichten wie Lohnfortzahlung oder Urlaubsansprüche zu übernehmen.

Vorteile für Auftraggeber und Auftragnehmer

Trotz möglicher Unsicherheit bietet das Statusfeststellungsverfahren beiden Seiten Vorteile. Auftraggeber erhalten Klarheit über ihre Abgabenpflichten, Auftragnehmer Sicherheit über ihren Versicherungsstatus. Gerade in Branchen mit häufigen Projektverträgen ist dies eine wertvolle Absicherung.

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Handlungsempfehlungen für Betroffene

Wer wie im genannten Fallbeispiel während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses selbständig tätig werden will, sollte zuerst den Arbeitsvertrag prüfen und die Krankenkasse informieren. Anschließend empfiehlt sich, das Statusfeststellungsverfahren frühzeitig zu beantragen. So können spätere Streitigkeiten und finanzielle Risiken minimiert werden.

Beratung durch Fachanwälte

Da die Materie komplex ist und viele individuelle Faktoren eine Rolle spielen, ist eine rechtliche Beratung sinnvoll. Fachanwälte für Arbeitsrecht oder Sozialrecht können einschätzen, ob eine selbständige Tätigkeit wahrscheinlich anerkannt wird und welche Unterlagen sinnvollerweise eingereicht werden sollten.

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Fazit

Das Statusfeststellungsverfahren Arbeitsrecht ist ein wichtiges Instrument, um sowohl Auftraggebern als auch Auftragnehmern Sicherheit zu geben. Gerade in Fällen, in denen ein bestehendes Arbeitsverhältnis parallel zu einer neuen selbständigen Tätigkeit weiterläuft, bietet es Klarheit über die sozialversicherungsrechtliche Einordnung. Wer frühzeitig ein Verfahren beantragt, verhindert spätere Konflikte und kostspielige Nachforderungen. Für Betroffene ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen, die Krankenkasse rechtzeitig zu informieren und im Zweifel eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Damit lässt sich die selbständige Tätigkeit auf eine sichere Grundlage stellen und mögliche Risiken werden deutlich reduziert.

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FAQ

Was prüft die Deutsche Rentenversicherung im Statusfeststellungsverfahren?

Die DRV untersucht ausschließlich das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, um festzustellen, ob es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder um eine echte Selbständigkeit handelt.

Wird auch ein anderes bestehendes Arbeitsverhältnis überprüft?

Nein, das Verfahren konzentriert sich nur auf den konkreten Vertrag zwischen den beteiligten Parteien. Andere Beschäftigungen werden nicht in die Prüfung einbezogen.

Kann ich trotz laufendem Arbeitsvertrag eine selbständige Tätigkeit aufnehmen?

Ja, das ist möglich, sofern im Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit erlaubt ist. Wichtig ist allerdings, dass die Krankenkasse informiert wird, damit keine Missverständnisse entstehen.

Welche rechtliche Grundlage gibt es für das Verfahren?

Das Verfahren ist in § 7a des Sozialgesetzbuches IV (SGB IV) geregelt. Dort wird festgelegt, dass die DRV auf Antrag verbindlich über den Status entscheidet.

Welche Risiken bestehen ohne Statusfeststellungsverfahren?

Wird eine Tätigkeit später als abhängige Beschäftigung eingestuft, können Sozialversicherungsbeiträge für mehrere Jahre rückwirkend eingefordert werden. Das führt zu erheblichen finanziellen Belastungen.

Welche Vorteile bringt das Verfahren für Auftraggeber?

Auftraggeber erhalten Rechtssicherheit, ob sie Sozialabgaben zahlen müssen oder nicht. So können sie ihre Pflichten klar einschätzen und rechtliche Konflikte vermeiden.

Welche Vorteile haben Auftragnehmer durch das Verfahren?

Für Auftragnehmer bedeutet das Verfahren Klarheit über ihren Versicherungsstatus und eine Absicherung gegen den Vorwurf der Scheinselbständigkeit.

Kann eine negative Entscheidung angefochten werden?

Ja, gegen die Entscheidung der DRV kann Widerspruch eingelegt und anschließend Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Gibt es relevante Urteile zur Scheinselbständigkeit?

Ja, etwa das Urteil des Bundessozialgerichts vom 31.03.2017 (Az. B 12 R 7/15 R) zeigt, dass nicht die Vertragsbezeichnung, sondern die tatsächliche Durchführung der Arbeit entscheidend ist.

Sollte ich bei Unsicherheit rechtliche Hilfe suchen?

Unbedingt. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Sozialrecht kann die Erfolgsaussichten einschätzen, bei der Antragstellung unterstützen und im Falle eines Konflikts vertreten.

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