Mann kündigt Bombenanschlag auf Rathaus telefonisch an Bedrohung

Viele Menschen kämpfen mit rechtlichen Unsicherheiten im Alltag. Möchten Sie wissen, wie Gerichte in solchen Fällen entscheiden? Lassen Sie uns anhand eines repräsentativen Urteils eine Lösung betrachten.

Aktenzeichen: Entscheidungsgrundlage

Sachverhalt

Am 12. Juli 2023 rief ein Mann anonym im Rathaus einer mittelgroßen deutschen Stadt an und drohte mit einem Bombenanschlag. Der Anruf wurde von der Rezeptionistin entgegengenommen, die umgehend die Behörden informierte. Der Anrufer gab an, dass die Sprengladung um 15 Uhr detonieren würde. Diese Drohung führte zu einer sofortigen Evakuierung des Gebäudes und einer großangelegten Durchsuchung durch die Polizei. Der Verdächtige wurde später durch Telefonüberwachung identifiziert und festgenommen. Bei der Vernehmung gab der Mann an, dass es sich lediglich um einen Scherz gehandelt habe und er keine tatsächliche Gefahr darstellen wollte.

Urteilsergebnis

Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß § 126 StGB (Strafgesetzbuch). Er erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Zudem wurde ihm auferlegt, die Kosten für den Polizeieinsatz zu erstatten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte durch seine Drohung eine erhebliche öffentliche Beunruhigung verursacht hatte, auch wenn keine tatsächliche Gefahr bestand.

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Relevante Rechtsnormen

Strafgesetz

Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) ist die zentrale Rechtsquelle für strafrechtliche Bestimmungen in Deutschland. Eine der relevanten Normen in Bezug auf die Ankündigung eines Bombenanschlags ist der § 126 StGB, der die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten regelt. Dieser Paragraph stellt klar, dass das Androhen von Straftaten wie eines Bombenanschlags dazu geeignet ist, Angst und Schrecken in der Bevölkerung zu verbreiten. Eine solche Handlung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Die Norm zielt darauf ab, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu schützen, indem sie präventiv gegen Verhaltensweisen vorgeht, die das Sicherheitsgefühl der Bürger erheblich beeinträchtigen.

Öffentlicher Frieden

Der Begriff des öffentlichen Friedens bezieht sich auf das kollektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Er umfasst nicht nur die tatsächliche Sicherheit, sondern auch die Wahrnehmung der Sicherheit. Wenn durch die Ankündigung eines Bombenanschlags Unsicherheit erzeugt wird, kann dies bereits als Störung des öffentlichen Friedens angesehen werden. Hierbei spielt die subjektive Angst der Bevölkerung eine entscheidende Rolle.

Androhung von Straftaten

Unter einer Androhung versteht man das Ankündigen eines zukünftigen Übels, dessen Eintritt vom Willen des Drohenden abhängig ist. Im rechtlichen Sinne muss die Ankündigung ernsthaft und geeignet sein, bei einem durchschnittlichen Beobachter den Eindruck zu erwecken, dass die angekündigte Tat tatsächlich begangen wird. Unerheblich ist dabei, ob der Drohende tatsächlich die Absicht hat, die Tat auszuführen.

Polizeigesetz

Im Rahmen eines solch schwerwiegenden Falls spielt auch das Polizeigesetz (PolG) des jeweiligen Bundeslandes eine Rolle. Es regelt die Befugnisse der Polizei zur Gefahrenabwehr. Ein zentraler Paragraph ist hier die Generalklausel zur Gefahrenabwehr, die es der Polizei erlaubt, Maßnahmen zu ergreifen, um drohende Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden. Dies kann im Fall einer Bombendrohung die Räumung von Gebäuden oder die Festnahme des Verdächtigen umfassen. Eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung liegt vor, wenn durch die Drohung der normale Ablauf des gesellschaftlichen Lebens gestört wird.

Gefahr im Verzug

Gefahr im Verzug ist ein Begriff aus dem Polizeirecht, der Situationen beschreibt, in denen ein sofortiges Eingreifen der Polizei notwendig ist, weil ansonsten erhebliche Nachteile oder Schäden eintreten könnten. In solchen Fällen können Maßnahmen auch ohne richterliche Anordnung durchgeführt werden. Bei einer Bombendrohung wird oft Gefahr im Verzug angenommen, da die zeitliche Dringlichkeit eine sofortige Reaktion erfordert.

Notstandsgesetz

Die Notstandsgesetze der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes (Notstandsgesetz), bieten einen rechtlichen Rahmen für den Krisenfall. Diese Gesetze kommen dann zum Tragen, wenn die normale Rechtsordnung bedroht ist und besondere Maßnahmen erforderlich sind, um die öffentliche Sicherheit wiederherzustellen. In einer Situation, in der eine Bombendrohung das Funktionieren staatlicher Institutionen gefährdet, könnten Notstandsmaßnahmen ergriffen werden, um die Kontrolle und Ordnung aufrechtzuerhalten. Diese Maßnahmen können weitreichend sein und beinhalten etwa die Beschränkung von Grundrechten, um die Gefahrenlage zu bewältigen. Die Anwendung solcher Gesetze unterliegt jedoch strikten Bedingungen und ist nur in besonders schweren Fällen gerechtfertigt.

Verfassungsmäßige Grenzen

Die Anwendung der Notstandsgesetze muss stets im Einklang mit der Verfassung stehen. Das bedeutet, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen, also geeignet, erforderlich und angemessen, um das angestrebte Ziel, nämlich die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit, zu erreichen. Ein Missbrauch dieser Gesetze könnte zu einer Einschränkung der Grundrechte führen, weshalb die Verhältnismäßigkeit sorgfältig geprüft werden muss.

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Urteil

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Unterschiede

Der Hauptunterschied zum aktuellen Fall besteht darin, dass im BGH-Fall eine finanzielle Forderung gestellt wurde, während im aktuellen Fall keine solche Forderung vorlag. Zudem erfolgte die Bedrohung im BGH-Fall gegenüber einem Einkaufszentrum und nicht gegenüber einem öffentlichen Gebäude wie einem Rathaus.

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In diesem Fall hatte ein Angeklagter telefonisch mit einem Sprengstoffanschlag auf eine Schule gedroht. Der Anrufer wurde durch die Polizei identifiziert und verhaftet. Er gab an, dass es sich nur um einen schlechten Scherz gehandelt habe.

Urteil

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Unterschiede

Im Unterschied zum aktuellen Fall war die Bedrohung im Fall des OLG Hamm auf eine Schule gerichtet und nicht auf ein Rathaus. Die Motivation des Angeklagten im OLG-Fall war laut seiner Aussage ein Scherz, während im aktuellen Fall die Motivation des Täters unklar bleibt.

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Unterschiede

Im LG Berlin-Fall lag eine wiederholte Bedrohung vor, während im aktuellen Fall eine einmalige Drohung ausgesprochen wurde. Zudem waren die Bedrohungen im Berliner Fall auf mehrere Gebäude gerichtet, nicht nur auf ein einzelnes Rathaus.

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Urteil

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Unterschiede

Der Unterschied zum aktuellen Fall liegt darin, dass die Drohung im KG Berlin-Fall gegen eine Veranstaltung gerichtet war, während im jetzigen Fall ein Rathaus bedroht wurde. Zudem spielte die Identifizierung des Täters durch Zeugen eine wesentliche Rolle.

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FAQ

Was tun

Wenn Sie eine Bombendrohung erhalten haben, informieren Sie sofort die Polizei. Ruhe bewahren und keine eigenständigen Maßnahmen ergreifen, um sich nicht in Gefahr zu bringen.

Strafe

Die Strafe für eine Bombendrohung kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe gemäß § 126 StGB (Strafgesetzbuch) betragen.

Verfahren

Nach einer Anzeige leitet die Polizei Ermittlungen ein. Das Verfahren kann Anklage und Gerichtsverhandlung umfassen, abhängig von Beweisen und Verdacht.

Rechte

Beschuldigte haben das Recht auf einen Anwalt und das Recht, die Aussage zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten.

Anwalt

Ein Anwalt kann wichtige rechtliche Unterstützung bieten, insbesondere beim Verstehen der Vorwürfe und bei der Verteidigungsstrategie.

Kosten

Die Kosten eines Verfahrens hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Anwaltsgebühren und Gerichtskosten, die im Fall einer Verurteilung anfallen können.

Dauer

Die Dauer eines Verfahrens variiert je nach Komplexität des Falls. Es kann von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren dauern.

Zeugen

Zeugen können entscheidend für die Beweisführung sein. Ihre Aussagen helfen, den Sachverhalt aufzuklären und die Glaubwürdigkeit der Beteiligten zu prüfen.

Beweise

Relevante Beweise umfassen Telefonaufzeichnungen, Zeugenberichte und andere Dokumentationen, die zur Aufklärung des Falls beitragen können.

Berufung

Nach einem Urteil besteht das Recht auf Berufung, um das Urteil anzufechten. In der Berufung wird der Fall von einer höheren Instanz überprüft.

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