Der Branchenmindestlohn Gebäudereinigung sorgt seit Februar 2025 für viele Fragen. Besonders Beschäftigte in Hausmeisterdiensten oder Hilfskräfte sind unsicher, ob sie Anspruch auf den höheren Lohn haben. Branchenmindestlohn Gebäudereinigung ist deshalb ein zentrales Thema für alle, die in der Reinigung arbeiten.
Fallbeispiel Hausmeisterdienst
Ein Arbeitnehmer berichtete, dass er in einem Hausmeisterdienst angestellt ist und täglich Häuser wischt. Sein aktueller Stundenlohn liegt bei 13,91 Euro. Nach der Einführung des Branchenmindestlohns Gebäudereinigung ab Februar 2025 fragt er sich, ob er Anspruch auf 17,65 Euro hat, obwohl er offiziell als Helfer eingestuft ist. Diese Frage zeigt exemplarisch, wie unklar die Zuordnung von Tätigkeiten in der Praxis sein kann.
Einordnung der Tätigkeit
Entscheidend ist, ob die Haupttätigkeit tatsächlich Gebäudereinigung darstellt oder ob es sich im rechtlichen Sinn um eine hausmeisterliche Hilfstätigkeit handelt. Wenn der Kern der Arbeit das Reinigen von Treppenhäusern, Fluren oder Büros ist, spricht vieles dafür, dass der Branchenmindestlohn Anwendung findet.
Bedeutung der Lohngruppen
Der Mindestlohntarifvertrag Gebäudereinigung unterscheidet zwischen Lohngruppe 1 (einfache Tätigkeiten, derzeit 14,25 Euro) und höheren Gruppen wie Lohngruppe 6 (17,65 Euro für bestimmte qualifizierte Tätigkeiten). Wer nur Hilfsarbeiten ausführt, wird eher in Lohngruppe 1 eingeordnet. Doch die tatsächliche Tätigkeit hat mehr Gewicht als die bloße Bezeichnung im Arbeitsvertrag.
Neue Position Vertrag – 3 wichtige Schritte 👆Gesetzliche Grundlage
Die rechtliche Basis bildet das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das es ermöglicht, bestimmte Branchenmindestlöhne allgemeinverbindlich zu erklären. Dadurch gelten sie für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Branche, unabhängig von einer Tarifbindung. Seit 1. Februar 2025 ist der Tarifvertrag Gebäudereinigung allgemeinverbindlich, was bedeutet, dass auch nicht tarifgebundene Betriebe diese Löhne zahlen müssen.
Relevante Paragrafen
§ 5 Tarifvertragsgesetz (TVG) ermöglicht die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen. Im Bereich der Gebäudereinigung wurde dieser Schritt vollzogen, sodass alle Betriebe die Lohnuntergrenzen einhalten müssen. Hinzu kommt § 1 AEntG, der ausdrücklich vorsieht, dass Mindestarbeitsbedingungen auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt werden.
Konsequenzen bei Verstößen
Arbeitgeber, die weniger zahlen, riskieren nicht nur Nachzahlungsforderungen, sondern auch Bußgelder nach § 23 AEntG. Betroffene Arbeitnehmer können den Differenzbetrag einklagen. Praktisch bedeutet das, dass ein Angestellter, der nachweislich Gebäudereinigungsarbeiten ausführt, seinen Anspruch vor Gericht durchsetzen kann.
Statusfeststellungsverfahren Arbeitsrecht: 3 Fakten 👆Abgrenzung Hausmeisterdienste
Eine häufige Streitfrage ist, ob Hausmeisterdienste automatisch unter den Tarif Gebäudereinigung fallen. Maßgeblich ist nicht der Firmenname, sondern die Tätigkeit. Wenn überwiegend Reparatur-, Pflege- oder Kontrollaufgaben anfallen, liegt keine Gebäudereinigung vor. Werden jedoch hauptsächlich Reinigungsarbeiten ausgeführt, greift der Branchenmindestlohn.
Praxisbeispiel Gerichte
Bereits in früheren Entscheidungen (BAG, Urteil vom 25.09.2013 – 10 AZR 282/12) hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass die tatsächliche Tätigkeit und nicht die formale Stellenbezeichnung entscheidend ist. Dieses Urteil stärkt die Position von Arbeitnehmern, die offiziell als Helfer eingestellt sind, aber de facto Reinigungsarbeiten verrichten.
Geld einbehalten Arbeitgeber Arbeitskleidung – 3 Fakten 👆Durchsetzung des Anspruchs
Wer glaubt, zu wenig Lohn zu erhalten, sollte die eigene Tätigkeit dokumentieren. Arbeitszeitaufzeichnungen, Tätigkeitsbeschreibungen und Zeugenaussagen können als Beweismittel dienen. Der nächste Schritt ist ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Unterstützung durch Gewerkschaften
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) bietet Beratung und rechtliche Unterstützung an. Gewerkschaften verfügen über Erfahrung in Tariffragen und können helfen, Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Klageweg vor dem Arbeitsgericht
Bleibt der Arbeitgeber uneinsichtig, kann eine Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Diese ist für Arbeitnehmer in der ersten Instanz kostenfrei. Hier prüft das Gericht, ob der Tarifvertrag Anwendung findet und welcher Lohn geschuldet ist.
Sonderzahlung Weihnachtsgeld unterschiedlich – 3 Fakten 👆Fazit
Der Branchenmindestlohn Gebäudereinigung ist seit Februar 2025 allgemeinverbindlich und schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser Branche vor unfairer Bezahlung. Entscheidend ist dabei nicht die Stellenbezeichnung im Vertrag, sondern die tatsächliche Tätigkeit, die im Arbeitsalltag ausgeführt wird. Wer regelmäßig Reinigungsarbeiten leistet, hat in aller Regel Anspruch auf die tariflich festgelegten Löhne. Für Betroffene lohnt es sich, die eigene Tätigkeit sorgfältig zu dokumentieren und bei Bedarf Unterstützung von Gewerkschaften oder rechtlicher Seite einzuholen. So kann der Branchenmindestlohn Gebäudereinigung auch in der Praxis durchgesetzt werden.
Kündigung wegen Krankheit – 5 Fakten 👆FAQ
Gilt der Branchenmindestlohn Gebäudereinigung auch für Hausmeisterdienste?
Ja, wenn die Haupttätigkeit tatsächlich in der Reinigung von Gebäuden liegt, gilt der Mindestlohn auch für Beschäftigte in Hausmeisterdiensten.
Muss der Arbeitgeber den höheren Lohn automatisch zahlen?
Ja, sobald die Tätigkeit unter den Geltungsbereich fällt, muss der Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen, auch ohne eine gesonderte Vereinbarung.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber weniger zahlt?
Arbeitnehmer können die Differenz einfordern und notfalls vor dem Arbeitsgericht einklagen. Zusätzlich drohen dem Arbeitgeber Bußgelder.
Welche Lohngruppe gilt für einfache Helfertätigkeiten?
Für Helfer, die einfache Reinigungsarbeiten verrichten, ist in der Regel Lohngruppe 1 maßgeblich, derzeit mit einem Stundenlohn von 14,25 Euro.
Wann besteht Anspruch auf 17,65 Euro?
Dieser höhere Satz gilt typischerweise für qualifizierte Tätigkeiten in höheren Lohngruppen, etwa mit spezieller Verantwortung oder Fachkenntnis.
Welche Rechtsgrundlage regelt den Branchenmindestlohn?
Der Mindestlohn in der Gebäudereinigung ist durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags abgesichert.
Kann ich den Anspruch auch rückwirkend geltend machen?
Ja, solange die Ansprüche nicht verjährt sind. In der Regel beträgt die Frist drei Jahre ab Ende des jeweiligen Jahres.
Wie weise ich meine Tätigkeit nach?
Durch Arbeitszeitaufzeichnungen, Aufgabenlisten oder Aussagen von Kolleginnen und Kollegen lässt sich belegen, welche Arbeiten tatsächlich geleistet wurden.
Unterstützt mich die Gewerkschaft bei Streitigkeiten?
Ja, die IG BAU bietet Mitgliedern rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Muss ich für eine Klage beim Arbeitsgericht bezahlen?
Nein, in der ersten Instanz fallen für Arbeitnehmer keine Gerichtskosten an. Nur bei höheren Instanzen können Kosten entstehen.
Gespräche über Handy aufgenommen – 3 harte Fakten 👆