Externer Firmenworkshop Übernachtung – 5 Fakten

Ein Externer Firmenworkshop mit verpflichtender Übernachtung wirft viele arbeitsrechtliche Fragen auf. Arbeitnehmer fragen sich, ob die Teilnahme wirklich Pflicht ist, ob die gesamte Zeit als Arbeitszeit zählt und wie weit Arbeitgeber in die Privatsphäre eingreifen dürfen. Gerade wenn eine Übernachtung erzwungen wird, entsteht schnell Unsicherheit über Rechte und Pflichten.

Externer Firmenworkshop als Beispiel

Ein Mitarbeiter berichtet von einem geplanten Workshop Ende Mai 2025 in einem Hotel, das zwei Stunden Fahrzeit vom Arbeitsplatz entfernt liegt. Das Unternehmen verpflichtete alle Beschäftigten nicht nur zur Teilnahme am Workshop selbst, sondern auch zur Übernachtung vor Ort. Ziel sei es, nach einer hohen Kündigungsquote die Belegschaft zu stabilisieren und den Zusammenhalt zu stärken. Da weder ein Betriebsrat existiert noch eine klare arbeitsvertragliche Regelung vorliegt, stellt sich die Frage, ob ein solches Vorgehen rechtlich zulässig ist.

Weisungsrecht des Arbeitgebers

Nach § 106 Gewerbeordnung (GewO) darf der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen. Das bedeutet, dass Workshops grundsätzlich vom Direktionsrecht umfasst sein können, insbesondere wenn ein Bezug zur Tätigkeit vorliegt. Allerdings endet dieses Recht dort, wo tief in die Privatsphäre eingegriffen wird. Eine verpflichtende Übernachtung kann deshalb problematisch sein, wenn gesundheitliche oder persönliche Gründe dagegensprechen.

Arbeitszeit und Vergütung

Nach § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nur die Zeit als Arbeitszeit, in der tatsächlich gearbeitet wird. Bei einem Workshop zählen die offiziellen Programmpunkte dazu, während Schlafenszeit oder ein geselliges Beisammensein eher der Ruhezeit zugerechnet werden. Anders liegt der Fall, wenn das Abendessen ausdrücklich verpflichtend und mit geschäftlichem Zweck verbunden ist. Dann kann es durchaus als Arbeitszeit gewertet werden. Die Anreise wird nach ständiger Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 17.10.2018 – 5 AZR 553/17) nur dann vergütet, wenn der Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers Aufgaben während der Fahrt erledigt.

Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz

Auch bei Dienstreisen und Workshops gilt § 5 ArbZG: Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden. Wenn ein Arbeitgeber ein Abendprogramm überzieht oder sehr frühe Aktivitäten am nächsten Tag plant, kann dies zu Verstößen führen. In der Praxis achten Unternehmen deshalb darauf, dass zumindest formal diese Ruhezeiten eingehalten werden, selbst wenn die Mitarbeiter den Abend in Gesellschaft verbringen.

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Rechte der Arbeitnehmer

Die Teilnahme am Workshop selbst kann verpflichtend sein, doch niemand muss intime Details über sich preisgeben. Persönlichkeitsrechte sind durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz geschützt, sodass introspektive Übungen nicht erzwungen werden dürfen. Arbeitnehmer dürfen sich Übungen entziehen, wenn sie ihre Privatsphäre verletzt sehen.

Verweigerung der Teilnahme

Eine generelle Weigerung zur Teilnahme kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, etwa Abmahnungen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 10.11.2009 – 9 AZR 676/08) betonte, dass Anweisungen des Arbeitgebers, die vom Weisungsrecht gedeckt sind, grundsätzlich zu befolgen sind. Fehlt jedoch eine klare Grundlage, kann eine Weigerung gerechtfertigt sein, insbesondere wenn gesundheitliche Gründe gegen die Übernachtung sprechen.

Eingriff in die persönliche Lebensführung

Die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Workshop außerhalb der regulären Arbeitszeit ist nicht automatisch ein unzulässiger Eingriff. Solange der betriebliche Zweck erkennbar ist, halten Gerichte dies in der Regel für zulässig. Anders wäre es, wenn Inhalte in das Privatleben eingreifen, etwa durch psychologische Selbsterfahrungsübungen. Hier würde eine Grenze überschritten.

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Steuerliche Fragen und Reisekosten

Bei einer Dienstreise haben Arbeitnehmer Anspruch auf Reisekostenerstattung, sofern der Arbeitgeber diese nicht direkt übernimmt. Nach den steuerlichen Pauschalen (§ 9 EStG) können Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden: 14 Euro für An- und Abreisetage und 28 Euro bei ganztägiger Abwesenheit. Eine Übernachtungspauschale wird nicht gewährt, wenn der Arbeitgeber die Hotelkosten trägt. Fahrtkosten können nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie nicht vom Arbeitgeber erstattet werden.

Beispiel zur Abrechnung

Nutzt ein Arbeitnehmer das Deutschlandticket für die Anreise, gilt dies steuerlich nur, wenn keine doppelte Kostenübernahme erfolgt. Werden Hotel und Verpflegung vom Arbeitgeber gestellt, reduziert sich die steuerliche Absetzbarkeit erheblich. Deshalb sollten Arbeitnehmer immer prüfen, ob die betriebseigene Reisekostenordnung besondere Regelungen enthält.

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Psychologische Aspekte

Neben der Rechtslage spielen auch persönliche Faktoren eine Rolle. Viele Mitarbeiter sehen verpflichtende Workshops skeptisch, insbesondere wenn sie innerlich bereits gekündigt haben. Pflichtveranstaltungen können schnell als Kontrollinstrument wahrgenommen werden. Arbeitsrechtlich lässt sich dies schwer anfechten, solange der Zweck erkennbar und verhältnismäßig ist. Arbeitnehmer können sich aber durch Zurückhaltung bei Übungen schützen und müssen keine privaten Informationen preisgeben.

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Fazit

Ein Externer Firmenworkshop mit verpflichtender Übernachtung bewegt sich rechtlich in einem sensiblen Bereich zwischen Weisungsrecht des Arbeitgebers und den Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer. Während die Teilnahme am Workshop grundsätzlich vom Direktionsrecht gedeckt sein kann, müssen Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz eingehalten und Eingriffe in die Privatsphäre vermieden werden. Auch wenn nicht jede Stunde als Arbeitszeit zählt, sind verpflichtende Programmpunkte in der Regel vergütungspflichtig. Wer Bedenken hat, sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und gegebenenfalls individuelle Gründe vorbringen, warum eine Übernachtung nicht möglich ist.

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FAQ

Muss ich an einem Externer Firmenworkshop mit Übernachtung teilnehmen?

Ja, in vielen Fällen darf der Arbeitgeber die Teilnahme anordnen, wenn ein klarer Bezug zur Arbeit besteht. Fehlen aber vertragliche Grundlagen oder bestehen gesundheitliche Gründe, kann eine Ausnahme möglich sein.

Zählt die Übernachtung beim Firmenworkshop als Arbeitszeit?

Nein, die reine Übernachtung gilt nicht als Arbeitszeit. Nur die offiziellen Programmpunkte und verpflichtenden Veranstaltungen werden in der Regel als Arbeitszeit gewertet.

Ist ein verpflichtendes Abendessen beim Workshop Arbeitszeit?

Wenn das Abendessen ausdrücklich vom Arbeitgeber angeordnet und mit einem geschäftlichen Zweck verbunden ist, kann es als Arbeitszeit gelten. Handelt es sich dagegen um ein rein geselliges Zusammensein, ist es meist Ruhezeit.

Welche Rechte habe ich, wenn Übungen in meine Privatsphäre eingreifen?

Niemand ist verpflichtet, persönliche Details offenzulegen. Arbeitnehmer dürfen sich Übungen entziehen, wenn sie ihre Privatsphäre verletzt sehen. Das ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Was passiert, wenn ich die Teilnahme verweigere?

Eine grundlose Weigerung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen nach sich ziehen. Liegen jedoch berechtigte Gründe vor, etwa gesundheitliche Einschränkungen, darf der Arbeitgeber dies nicht sanktionieren.

Gilt die Anreisezeit zum Workshop als Arbeitszeit?

Die Anreise zählt nur dann als Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber während der Fahrt Aufgaben anordnet. Ohne solche Vorgaben wird die Zeit meist nicht als Arbeitszeit, sondern als Reisezeit gewertet.

Muss der Arbeitgeber die Ruhezeiten beim Workshop einhalten?

Ja, nach § 5 ArbZG sind elf Stunden Ruhezeit vorgeschrieben. Diese Regelung gilt auch während eines Externer Firmenworkshop mit Übernachtung und darf nicht verletzt werden.

Kann ich Reisekosten steuerlich absetzen?

Ja, sofern der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt, können Verpflegungsmehraufwendungen und Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden. Trägt der Arbeitgeber alle Kosten, entfällt diese Möglichkeit.

Kann ein Workshop als unzulässiger Eingriff gewertet werden?

Nur dann, wenn Inhalte eindeutig in die private Lebensführung eingreifen, etwa durch verpflichtende psychologische Übungen. Die bloße Verpflichtung zur Übernachtung reicht dafür in der Regel nicht aus.

Was kann ich tun, wenn ich psychisch nicht in fremden Hotels übernachten kann?

In solchen Fällen sollten Arbeitnehmer frühzeitig das Gespräch suchen und einen Härtefall darlegen. Arbeitgeber sind verpflichtet, individuelle gesundheitliche Einschränkungen zu berücksichtigen.

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