Genehmigter Urlaub neuer Arbeitgeber: Was gilt?

Genehmigter Urlaub neuer Arbeitgeber – klingt zunächst nach einem einfachen Thema, doch in der Praxis sorgt es regelmäßig für Streit: Darf der neue Chef eine bereits genehmigte Urlaubsreise einfach ablehnen, obwohl genug Urlaubstage vorhanden sind? Genau das hat ein Nutzer im Forum gefragt – hier kommt die rechtlich fundierte Antwort.

Genehmigter Urlaub beim Arbeitgeberwechsel

Beim Jobwechsel stellt sich oft die Frage, ob bereits genehmigter Urlaub vom alten Arbeitgeber auch beim neuen Betrieb genommen werden darf. Die Unsicherheit ist groß – verständlich, denn gebuchte Reisen, familiäre Verpflichtungen oder lang geplante Auszeiten kollidieren plötzlich mit der neuen Probezeit. Aber wie ist die Rechtslage wirklich?

Keine automatische Übertragung der Urlaubsgenehmigung

Die Urlaubsbewilligung vom vorherigen Arbeitgeber gilt ausschließlich für das alte Arbeitsverhältnis. Das bedeutet: Rechtlich bindend ist diese Entscheidung nur für das Unternehmen, das sie getroffen hat. Der neue Arbeitgeber ist in keiner Weise verpflichtet, diese Urlaubszeiten zu übernehmen – selbst wenn du sie schriftlich vorweisen kannst.

Kein gesetzlicher Anspruch gegenüber dem neuen Arbeitgeber

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 7 Abs. 1 BUrlG) legt grundsätzlich der Arbeitgeber den Urlaubszeitraum fest – unter Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers. Eine Urlaubszusage durch den alten Arbeitgeber entfaltet jedoch gegenüber dem neuen Arbeitgeber keinerlei Rechtswirkung. Selbst wenn ausreichend Urlaubstage im neuen Vertrag vorhanden sind, entscheidet der neue Arbeitgeber allein, wann du diese Tage nehmen darfst.

Buchungsbestätigungen schaffen keine Pflicht

Besonders heikel wird es, wenn bereits Flüge, Hotels oder Ferienhäuser gebucht wurden. Viele hoffen dann, dass sich daraus eine Art Anspruch ergibt. Doch Vorsicht: Der neue Arbeitgeber muss sich nicht darum kümmern, ob dir durch eine Absage finanzielle Verluste entstehen. Die Tatsache, dass du Verpflichtungen eingegangen bist, spielt im rechtlichen Sinne keine Rolle. Eine Kulanzregelung ist möglich, aber eben nicht verpflichtend.

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Genehmigten Urlaub doch durchsetzen?

Trotz der klaren Rechtslage heißt das nicht, dass du komplett auf dich gestellt bist. Es gibt Wege, mit denen du deine Chancen erhöhen kannst, deinen gebuchten Urlaub auch im neuen Job wahrzunehmen.

Frühzeitige Kommunikation als Schlüssel

Der wichtigste Schritt ist, den geplanten Urlaub so früh wie möglich im Bewerbungsprozess offen zu kommunizieren. Idealerweise erwähnst du bereits im Vorstellungsgespräch, dass ein bestimmter Zeitraum bereits verplant ist. So bleibt dem Arbeitgeber genug Zeit, die eigene Personalplanung entsprechend anzupassen. Viele Personalverantwortliche zeigen hier Verständnis – insbesondere, wenn es sich um lang gebuchte Reisen handelt.

Einigung durch Zweitantrag nach Arbeitsantritt

Solltest du den Urlaub nicht vorab besprochen haben, lohnt sich direkt nach Arbeitsantritt ein Gespräch. Ein neuer Urlaubsantrag für den gleichen Zeitraum kann gestellt werden. Dabei hilft es enorm, wenn du belegst, dass es sich nicht um einen spontanen Wunsch handelt, sondern um eine lange geplante Verpflichtung. Auch hier gilt: Es bleibt letztlich eine Entscheidung des Arbeitgebers – aber gute Vorbereitung verbessert die Verhandlungsbasis erheblich.

Gesetzlicher Mindesturlaub kann anteilig übertragen werden

Etwas anders sieht es beim gesetzlichen Urlaubsanspruch (§ 6 Abs. 1 BUrlG) aus. Dieser wird bei einem Arbeitgeberwechsel anteilig berücksichtigt. Wenn du beim alten Arbeitgeber im ersten Halbjahr ausscheidest und dort bereits Urlaub genommen hast, kann dieser vom neuen Arbeitgeber angerechnet werden. Eine Bescheinigung über bereits gewährten Urlaub ist hier sogar gesetzlich vorgeschrieben. Aber: Das betrifft nur die Anzahl der Urlaubstage – nicht den Zeitraum.

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Fazit

Genehmigter Urlaub vom alten Arbeitgeber ist beim neuen Arbeitgeber nicht automatisch gültig – das ist leider die bittere Wahrheit. Dennoch bedeutet das nicht, dass du völlig chancenlos bist. Wer offen kommuniziert, frühzeitig informiert und ein gutes Verhältnis aufbaut, hat oft die besseren Karten. Und falls du gerade überlegst, deinen Job zu wechseln und schon eine Reise gebucht hast – sprich es lieber einmal zu viel als zu wenig an.

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FAQ

Darf der neue Arbeitgeber den alten Urlaub einfach ablehnen?

Ja. Rechtlich besteht keine Verpflichtung, genehmigten Urlaub vom alten Arbeitgeber zu übernehmen.

Was ist, wenn der Urlaub schon gebucht ist?

Auch dann darf der neue Arbeitgeber den Urlaub ablehnen. Die finanziellen Konsequenzen der Buchung trägst du selbst.

Gibt es Ausnahmen in der Probezeit?

Viele Arbeitgeber gewähren in der Probezeit keinen Urlaub. Ein Anspruch besteht erst nach sechs Monaten (§ 4 BUrlG), außer es wurde etwas anderes vertraglich geregelt.

Kann ich den genehmigten Urlaub mitnehmen?

Nein, nur der Resturlaub (gesetzlich) wird durch eine Urlaubsbescheinigung beim Arbeitgeberwechsel angerechnet – nicht jedoch die Urlaubsbewilligung eines bestimmten Zeitraums.

Was passiert, wenn ich den Urlaub trotzdem nehme?

Unentschuldigtes Fehlen kann als Vertragsbruch gewertet werden. In extremen Fällen kann das eine Kündigung zur Folge haben. Darum unbedingt vorher klären.

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