Kündigung zurückgenommen Lohnnachzahlung möglich?

Kündigung zurückgenommen Lohnnachzahlung – diese Kombination sorgt oft für Verwirrung bei Beschäftigten. Was bedeutet es für das Gehalt, wenn ein Arbeitsverhältnis doch nicht beendet wurde? Und muss der Arbeitgeber rückwirkend zahlen, obwohl keine Arbeit geleistet wurde?

Rücknahme der Kündigung bedeutet Weiterbeschäftigung

Wird eine Kündigung vom Arbeitgeber nachträglich zurückgenommen, ist das Arbeitsverhältnis formal nie beendet worden. Im arbeitsrechtlichen Sinne läuft der Vertrag durchgängig weiter – auch wenn der Arbeitnehmer in der Zwischenzeit nicht gearbeitet hat. Genau hier wird es spannend.

Rückwirkende Gehaltsansprüche bestehen weiter

Laut § 611a BGB schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Vergütung für geleistete oder zumindest angebotene Arbeitsleistung. Im Fall einer zurückgenommenen Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis rückwirkend weiter. Das heißt: Auch ohne tatsächliche Arbeitsleistung hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Lohn – denn er war durch die Kündigung nicht imstande, seine Arbeit anzubieten.

Verzugslohn nach § 615 BGB

Besonders wichtig ist § 615 Satz 1 BGB. Dieser besagt, dass ein Arbeitgeber auch dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn er sich in Annahmeverzug befindet. Im Klartext: Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer „zu Unrecht“ nach Hause geschickt, muss er trotzdem zahlen. Wird eine Kündigung zurückgenommen, entsteht genau dieser Zustand rückwirkend – die Kündigung wird quasi als nie erfolgt behandelt.

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Was muss der Arbeitnehmer selbst tun?

Nicht jeder weiß: Auch wenn man „automatisch“ einen Anspruch auf Lohnnachzahlung hat, sollte man aktiv werden. Denn rechtlich gesehen ist man beweispflichtig dafür, dass man zur Arbeit bereit gewesen wäre.

Arbeitsbereitschaft dokumentieren

Hier reicht es nicht, einfach zu sagen: „Ich hätte ja gearbeitet.“ Wer Lohn fordert, muss im Zweifel auch belegen, dass er nicht selbst verhindert war. War man beispielsweise krankgeschrieben oder verreist, kann das zu Abzügen führen. Ideal ist es, wenn man bereits während der Kündigungsschutzklage mitteilt, dass man weiterhin arbeiten möchte – auch schriftlich.

Kommunikation mit dem Arbeitgeber

Ein praktischer Tipp: Sobald die Kündigung zurückgenommen wurde, sollte man sich sofort wieder beim Arbeitgeber melden. Denn auch wenn der Dienstplan neu erstellt wurde, ist es wichtig, Bereitschaft zu zeigen – vor allem für die spätere Lohnforderung. Wer sich erst Wochen später meldet, riskiert, dass diese Verzugszeit nicht mehr geltend gemacht werden kann.

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Kann man zusätzlich Schadenersatz fordern?

In besonders schwierigen Fällen stellt sich die Frage: Reicht Lohnnachzahlung aus, wenn man in der Zwischenzeit existenzielle Probleme hatte? Was, wenn Miete nicht gezahlt werden konnte oder Schulden entstanden sind?

Voraussetzungen für Schadensersatz

Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich grundsätzlich aus § 280 BGB – bei Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber. Doch Achtung: Nicht jede finanzielle Notlage zählt automatisch als Schaden im rechtlichen Sinne. Es muss ein konkreter, bezifferbarer Vermögensschaden sein – wie etwa Kreditkosten, Mahngebühren oder entgangene Leistungen.

Belege und Nachweise notwendig

Ohne klare Nachweise geht hier nichts. Wer etwa wegen der fehlenden Lohnzahlung einen Kredit aufnehmen musste, sollte Bankunterlagen, Zinsen und Vertragsdetails sichern. Emotionale Belastung oder allgemeine Lebenserschwernis zählen rechtlich nur schwer als Schadensposition – auch wenn sie menschlich absolut nachvollziehbar sind.

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Gibt es eine Frist für die Lohnforderung?

Selbstverständlich kann man den Lohn nicht ewig nachfordern – auch wenn die Kündigung zurückgenommen wurde. Doch wie lang ist das Zeitfenster?

Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag prüfen

Viele Arbeitsverträge enthalten sogenannte Ausschlussfristen. Diese sind rechtlich zulässig und verkürzen die sonst übliche Verjährungsfrist nach § 195 BGB (drei Jahre). Eine übliche Frist in Arbeitsverträgen beträgt drei Monate ab Fälligkeit der Forderung – also ab dem Monat, in dem der Lohn hätte gezahlt werden müssen.

Besonderheiten bei Kündigungsschutzklage

Wurde eine Kündigungsschutzklage eingereicht, wie im vorliegenden Fall, kann das die Frist hemmen. Denn während eines laufenden Verfahrens ruht oft die Ausschlussfrist – allerdings nicht automatisch. Hier kommt es auf den genauen Vertragswortlaut und die Auslegung im Einzelfall an. Besonders trickreich wird es, wenn der Arbeitgeber sich später auf die abgelaufene Frist beruft – obwohl er selbst für die Kündigung verantwortlich war. In der Rechtsprechung wird das mitunter als treuwidrig angesehen (vgl. BAG, Urteil vom 16.5.2012 – 5 AZR 251/11).

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Handlungsempfehlung bei Rücknahme

Wer von einer zurückgenommenen Kündigung betroffen ist, sollte keine Zeit verlieren. Auch wenn die rechtliche Lage grundsätzlich zugunsten des Arbeitnehmers spricht, zählt in der Praxis oft das richtige Timing – und saubere Dokumentation.

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Fazit

Wenn eine Kündigung zurückgenommen Lohnnachzahlung im Raum steht, lohnt sich ein genauer Blick auf die rechtlichen Details. Das Arbeitsverhältnis gilt in solchen Fällen als ununterbrochen, sodass Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf ausstehenden Lohn haben – selbst wenn sie nicht gearbeitet haben. Entscheidend ist dabei die Bereitschaft zur Arbeit und die schnelle Reaktion auf die Rücknahme. Auch ein zusätzlicher Schadensersatz ist möglich, wenn konkret nachweisbare finanzielle Nachteile entstanden sind. Wichtig bleibt: Wer seine Rechte sichern will, sollte Ausschlussfristen im Blick behalten, Lohnansprüche frühzeitig geltend machen und alles schriftlich dokumentieren. Die Kombination Kündigung zurückgenommen Lohnnachzahlung ist also kein Automatismus – aber mit dem richtigen Vorgehen gut durchsetzbar.

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FAQ

Muss ich als Arbeitnehmer wieder zur Arbeit erscheinen, auch wenn ich kein Geld erhalten habe?

Ja, unbedingt. Sobald die Kündigung zurückgenommen wurde, besteht ein Wiederbeschäftigungsanspruch – das heißt, man ist verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen. Nur dann kann ein Annahmeverzug des Arbeitgebers geltend gemacht werden, der die Grundlage für die Kündigung zurückgenommen Lohnnachzahlung bildet.

Gilt mein Lohnanspruch auch rückwirkend, wenn ich nicht gearbeitet habe?

Ja. Laut § 615 BGB muss der Arbeitgeber auch dann zahlen, wenn er die Arbeitsleistung nicht angenommen hat – vorausgesetzt, Sie waren arbeitsbereit. Das gilt besonders, wenn die Kündigung rechtlich nie wirksam war. Kündigung zurückgenommen Lohnnachzahlung heißt hier: Auch ohne Arbeit gibt es Geld.

Wie kann ich beweisen, dass ich arbeitsbereit war?

Am besten durch schriftliche Mitteilungen an den Arbeitgeber während der Klagezeit. Zum Beispiel per E-Mail oder Brief, in dem Sie Ihre Bereitschaft zur Rückkehr erklären. Auch Aussagen gegenüber dem Betriebsrat können helfen. Fehlt dieser Nachweis, kann der Anspruch entfallen.

Welche Frist habe ich für die Lohnforderung?

Das hängt vom Arbeitsvertrag ab. Viele Verträge enthalten sogenannte Ausschlussfristen – meist drei Monate. Spätestens innerhalb dieser Zeit ab Kenntnis der Rücknahme sollten Sie die Nachzahlung verlangen. Wer zu lange wartet, riskiert, dass Kündigung zurückgenommen Lohnnachzahlung nicht mehr durchsetzbar ist.

Kann ich Schadensersatz fordern, wenn ich wegen des ausbleibenden Lohns Schulden gemacht habe?

Theoretisch ja, praktisch ist das aber nicht einfach. Es müssen konkrete Schäden wie Mahngebühren, Zinsen oder Kreditzinsen nachgewiesen werden. Die emotionale Belastung zählt leider nicht. Deshalb: Alles belegen und schnell handeln.

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