Kündigungsfrist gesetzlich Arbeitnehmer verstehen

Kündigungsfrist gesetzlich Arbeitnehmer – dieses Thema wirkt auf den ersten Blick klar, sorgt aber oft für Verwirrung. Besonders dann, wenn im Arbeitsvertrag plötzlich von einer „Verlängerung für beide Seiten“ die Rede ist. Was bedeutet das wirklich? Und darf ein Arbeitgeber einfach verlängerte Fristen auch auf Arbeitnehmer anwenden?

Gesetzliche Kündigungsfrist im Überblick

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Kündigungsfrist gesetzlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in § 622 BGB. Grundsätzlich beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist bleibt für Arbeitnehmer immer gleich – unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.

Für Arbeitgeber hingegen verlängert sich die Kündigungsfrist je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses. Ab zwei Jahren sind es z. B. schon ein Monat, ab fünf Jahren zwei Monate, und ab zwanzig Jahren sogar sieben Monate zum Monatsende. Diese gestaffelten Fristen gelten aber nur für arbeitgeberseitige Kündigungen – jedenfalls laut Gesetz.

Verlängerung im Arbeitsvertrag vereinbart

In vielen Arbeitsverträgen findet sich eine Klausel wie: „Die verlängerten Kündigungsfristen gelten in gleicher Weise für beide Vertragsparteien.“ Diese Formulierung sorgt bei vielen Beschäftigten für Unsicherheit – verständlich, denn sie weicht von der gesetzlichen Grundregel ab.

Rechtlich gesehen darf in einem Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass auch der Arbeitnehmer dieselben verlängerten Kündigungsfristen einhalten muss, die sonst nur für den Arbeitgeber gelten würden. Das ist zulässig, solange der Vertrag eindeutig formuliert ist und beide Seiten rechtlich gleich behandelt werden.

Was bedeutet das in der Praxis?

Wer z. B. seit sechs Jahren in einem Betrieb arbeitet, für den würde bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende gelten. Wenn nun im Vertrag steht, dass diese Verlängerung „für beide Vertragsparteien“ gilt, dann muss auch der Arbeitnehmer bei eigener Kündigung diese zweimonatige Frist einhalten. Und genau das ist der Knackpunkt.

Wenn Sie also kündigen möchten, denken Sie daran: Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer gilt nur dann, wenn im Arbeitsvertrag nichts Abweichendes geregelt ist. Eine entsprechende Vereinbarung im Vertrag hat Vorrang (§ 622 Abs. 5 BGB). Entscheidend ist dabei die genaue Formulierung und Auslegung im Einzelfall.

Auslegung unklarer Klauseln

Doch was, wenn die Formulierung im Vertrag schwammig oder mehrdeutig ist? Dann greift § 305c Abs. 2 BGB: Unklare Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind stets zu Lasten des Verwenders – also des Arbeitgebers – auszulegen. Das bedeutet: Im Zweifel gilt die gesetzliche Kündigungsfrist und nicht die verlängerte.

In der Praxis kann das aber streitbehaftet sein. Besonders dann, wenn der Arbeitgeber bei Kündigung des Arbeitnehmers plötzlich auf eine längere Frist besteht. Arbeitsgerichte stellen in solchen Fällen oft auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten Arbeitnehmers ab.

Empfehlung bei Unsicherheit

Wenn Unklarheit über die Kündigungsfrist besteht, lohnt es sich, eine rechtliche Beratung einzuholen – besonders vor einer fristgebundenen Eigenkündigung. Denn ein Verstoß gegen die vertraglich vereinbarte Frist kann zu Problemen führen, z. B. beim Zeugnis oder bei der Auszahlung offener Ansprüche. Manche Arbeitgeber verweigern sogar die Zustimmung zum früheren Austritt, wenn die Frist nicht eingehalten wird.

Wer also denkt, mit vier Wochen Kündigungsfrist aus dem Vertrag zu kommen, obwohl dieser eine Verlängerung für beide Seiten vorsieht, sollte ganz genau hinschauen. Denn selbst bei einem Missverständnis ist am Ende oft der Arbeitnehmer der Leidtragende.

Fazit

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt laut § 622 BGB grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Diese Regelung kann jedoch durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen erweitert werden – besonders dann, wenn im Vertrag steht, dass die verlängerten Fristen für beide Vertragsparteien gelten. In einem solchen Fall gilt: Hat ein Arbeitgeber wegen langer Betriebszugehörigkeit eine längere Kündigungsfrist einzuhalten, muss sich auch der Arbeitnehmer daran halten.

Wichtig ist, die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag zu prüfen. Ist diese missverständlich oder zu allgemein gehalten, kann nach § 305c Abs. 2 BGB zugunsten des Arbeitnehmers entschieden werden. Trotzdem sollten Beschäftigte vor einer Eigenkündigung rechtssicher klären, welche Kündigungsfrist tatsächlich greift. Denn die Kündigungsfrist gesetzlich für Arbeitnehmer bleibt nur dann bei vier Wochen, wenn der Vertrag keine abweichende Regelung enthält.

Gehaltsverschwiegenheit Arbeitsvertrag rechtlich zulässig? 👆

FAQ

Was bedeutet “gesetzliche Kündigungsfrist” für Arbeitnehmer?

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt laut § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Sie verändert sich nicht durch die Dauer der Betriebszugehörigkeit – das gilt nur für Arbeitgeber.

Kann im Vertrag eine längere Frist für Arbeitnehmer gelten?

Ja, sofern im Arbeitsvertrag steht, dass verlängerte Kündigungsfristen für beide Seiten gelten, muss auch der Arbeitnehmer bei einer Kündigung dieselbe Frist wie der Arbeitgeber einhalten.

Gilt die verlängerte Frist automatisch, wenn sie nur im Gesetz steht?

Nein. Die verlängerten Fristen für Arbeitgeber (§ 622 Abs. 2 BGB) gelten nicht automatisch für Arbeitnehmer. Sie müssen vertraglich vereinbart sein, sonst bleibt es bei der gesetzlichen Kündigungsfrist für Arbeitnehmer.

Was passiert, wenn die Formulierung im Vertrag unklar ist?

Ist die Regelung missverständlich, greift § 305c Abs. 2 BGB: Unklare Vertragsklauseln sind zugunsten des Arbeitnehmers auszulegen. Das kann bedeuten, dass nur die gesetzliche Kündigungsfrist gilt.

Sollte ich vor einer Kündigung rechtliche Hilfe einholen?

Unbedingt – vor allem, wenn im Arbeitsvertrag abweichende Regelungen zur Kündigungsfrist enthalten sind. Ein Anwalt kann helfen, die individuelle Kündigungsfrist gesetzlich korrekt zu prüfen und Risiken zu vermeiden.

Urlaubsplan Minijob rechtens: Was gilt wirklich? 👆
0 0 votes
Article Rating
Subscribe
Notify of
guest
0 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments