Letztes Gehalt nicht gezahlt – Ihre Rechte

Wenn das letzte Gehalt nicht gezahlt wird, fühlen sich viele Arbeitnehmer hilflos und unfair behandelt. Besonders brisant wird es, wenn zusätzlich kein Urlaub gewährt und die Lohnfortzahlung bei Krankheit verweigert wurde. Genau hier stellt sich die Frage: Welche Rechte haben Arbeitnehmer wirklich und wie können sie diese durchsetzen?

Letztes Gehalt nicht gezahlt Beispiel

Ein Arbeitnehmer beendet sein Arbeitsverhältnis am 10. Januar 2025, doch bis zum März 2025 ist das letzte Gehalt immer noch nicht überwiesen worden. Trotz mehrfacher Hinweise reagiert der Arbeitgeber nicht. Hinzu kommt, dass bereits drei Monate zuvor ein unrechtmäßiger Abzug vom Gehalt erfolgte. Solche Situationen sind keine Einzelfälle und zeigen, wie wichtig es ist, die eigenen Rechte zu kennen und konsequent einzufordern.

Fehlender Lohn trotz Arbeitsleistung

Das Gehalt ist der Kern jedes Arbeitsvertrags. Nach § 611a BGB schuldet der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung, der Arbeitgeber schuldet im Gegenzug die Vergütung. Wird das Gehalt nicht gezahlt, verletzt der Arbeitgeber eine Hauptpflicht. Arbeitnehmer können daher nach § 614 BGB die sofortige Zahlung verlangen. Eine Klage beim Arbeitsgericht ist in solchen Fällen der richtige Weg, wenn der Arbeitgeber trotz mehrfacher Aufforderung untätig bleibt.

Vertragsklauseln zum Urlaub unwirksam

In manchen Arbeitsverträgen finden sich Klauseln, die Urlaubsansprüche ausschließen. Doch das Bundesurlaubsgesetz (§ 1 BUrlG) ist zwingendes Recht. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr. Ein vollständiger Ausschluss im Vertrag ist unwirksam. Das bedeutet, dass Urlaub nachträglich in Geld abgegolten werden kann, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnte (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann nicht einfach gestrichen werden. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf sechs Wochen Fortzahlung, wenn sie durch Krankheit arbeitsunfähig sind. Diese Regelung ist zwingend und lässt keine vertragliche Abweichung zu. Wer also krank war und keine Lohnfortzahlung erhalten hat, kann auch diese nachfordern.

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Möglichkeiten der Durchsetzung

Damit Ansprüche nicht ins Leere laufen, sollten Arbeitnehmer ihre Forderungen rechtzeitig und korrekt geltend machen.

Schriftliche Geltendmachung

Zunächst empfiehlt es sich, den Arbeitgeber schriftlich und nachweisbar zur Zahlung aufzufordern. Hierbei sollte ein konkreter Betrag genannt und eine Frist gesetzt werden. Nur so lässt sich später vor Gericht nachweisen, dass der Arbeitgeber in Verzug geraten ist.

Klage beim Arbeitsgericht

Wenn der Arbeitgeber dennoch nicht reagiert, bleibt die Lohnklage beim Arbeitsgericht. Das Verfahren ist für Arbeitnehmer meist kostenfrei, da in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selbst trägt (§ 12a ArbGG). Zudem besteht kein Anwaltszwang, wenngleich anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein kann.

Ausschlussfristen beachten

Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden müssen. Diese Klauseln sind grundsätzlich wirksam, dürfen aber nicht gegen zwingendes Recht verstoßen. Deshalb gilt: Wer Gehalt oder Urlaub einklagen will, sollte die Fristen im Vertrag genau prüfen.

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Wichtige Rechtsprechung

Der Bundesgerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben mehrfach klargestellt, dass sowohl Urlaubsansprüche als auch Lohnfortzahlung zwingend sind. Das Bundesarbeitsgericht entschied etwa am 18.09.2018 (9 AZR 162/18), dass Urlaub nicht verfallen darf, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht auf seine Rechte hingewiesen hat. Ebenso stellte das BAG (Urteil vom 21.03.2012, 5 AZR 61/11) klar, dass Ausschlussfristen bei der Geltendmachung von Mindestlohnansprüchen unwirksam sein können.

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Persönliche Dimension solcher Konflikte

Besonders schwierig wird es, wenn der Arbeitgeber eine vertraute Person ist oder sogar ein Freund, wie im genannten Beispiel. Dann geraten persönliche Beziehungen ins Wanken, weil rechtliche Ansprüche eingefordert werden müssen. Dennoch gilt: Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer objektiv, unabhängig von persönlichen Bindungen. Wer verzichtet, verliert nicht nur Geld, sondern schwächt auch die eigene Position.

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Fazit

Wenn das letzte Gehalt nicht gezahlt wird, geraten Arbeitnehmer schnell in eine schwierige Lage. Dennoch ist klar: Lohn, Urlaub und Lohnfortzahlung sind gesetzlich geschützte Rechte und können nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Wer sein Geld nicht erhält, sollte nicht lange zögern, sondern die Ansprüche schriftlich geltend machen und notfalls eine Lohnklage beim Arbeitsgericht einreichen. Nur so lassen sich finanzielle Verluste und rechtliche Nachteile vermeiden.

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FAQ

Was kann ich tun, wenn mein letztes Gehalt nicht gezahlt wurde?

Sie sollten den Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auffordern und eine Frist setzen. Erfolgt keine Reaktion, können Sie Lohnklage beim Arbeitsgericht erheben.

Kann im Arbeitsvertrag stehen, dass ich keinen Urlaub bekomme?

Nein, solche Klauseln sind unwirksam. Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht jedem Arbeitnehmer Urlaub zu, auch wenn etwas anderes im Vertrag steht.

Habe ich Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach Kündigung?

Ja, wenn Sie den Urlaub vor Ende des Arbeitsverhältnisses nicht nehmen konnten, muss er in Geld abgegolten werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Darf die Lohnfortzahlung bei Krankheit ausgeschlossen werden?

Nein, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG ist zwingend und kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Wie lange kann ich rückwirkend Lohn einfordern?

Das hängt von eventuellen Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag ab. Häufig beträgt diese drei Monate. Ohne Ausschlussfrist gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen von drei Jahren.

Was kostet eine Lohnklage beim Arbeitsgericht?

In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst. Für Arbeitnehmer fallen meist nur geringe oder gar keine Gerichtskosten an.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber einfach nicht reagiert?

Bleibt die schriftliche Aufforderung ohne Erfolg, ist die Klage beim Arbeitsgericht der nächste Schritt, um Ihr Recht durchzusetzen.

Kann ich auch zu viel abgezogenes Gehalt zurückfordern?

Ja, sofern keine Ausschlussfrist abgelaufen ist. Der Arbeitgeber muss fehlerhafte Abzüge erstatten.

Was ist, wenn mein Arbeitgeber ein Freund ist?

Auch in diesem Fall gelten die gesetzlichen Ansprüche. Persönliche Bindungen ändern nichts daran, dass Sie Ihr letztes Gehalt einfordern dürfen.

Zählt das letzte Gehalt auch für Minijobs oder Teilzeit?

Ja, unabhängig vom Umfang der Beschäftigung besteht Anspruch auf vollständige Auszahlung des vereinbarten Gehalts.

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