Neue Position Vertrag – 3 wichtige Schritte

Neue Position Vertrag – klingt nach einer Chance, kann aber auch schnell zur Falle werden. Wenn eine neue Stelle zwar angeboten, jedoch nicht im Arbeitsvertrag festgehalten wird, stehen viele Arbeitnehmer vor einem Dilemma. In solchen Situationen ist es entscheidend zu wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und wie man seine Interessen am besten schützt.

Fallbeispiel Projektleitung ohne Vertragsänderung

Ein Arbeitnehmer erhielt die Aussicht auf eine Teamleitungsstelle, die später jedoch extern vergeben wurde. Stattdessen bot der Arbeitgeber eine neue Rolle als Projektleitung an, verbunden mit einer Gehaltserhöhung. Überraschenderweise enthielt der neue Vertrag jedoch nur die höhere Vergütung, nicht aber die geänderte Stellenbezeichnung oder eine detaillierte Stellenbeschreibung. Zudem sollte das Tagesgeschäft unverändert fortgeführt werden, was zu einer erheblichen Mehrbelastung führte. Hier stellt sich die Frage, ob man die Gehaltserhöhung annimmt oder auf einer klaren Vertragsänderung besteht.

Schriftliche Fixierung der Aufgaben

Ohne klare vertragliche Grundlage bleibt die neue Position rechtlich unscharf. Nach § 611a BGB schuldet der Arbeitnehmer nur die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Wird eine zusätzliche Rolle übernommen, sollte diese unbedingt schriftlich fixiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Rolle des Betriebsrats

In vielen Unternehmen hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte nach § 99 BetrVG. Wird eine neue Position geschaffen, muss sie in der Regel ausgeschrieben und vom Betriebsrat genehmigt werden. Wenn der Betriebsrat eine Zustimmung verweigert, weil die Stelle so bislang nicht existierte, kann der Arbeitgeber die Position nicht ohne weiteres durchsetzen.

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Risiken einer mündlichen Zusage

Eine mündliche Zusage ist zwar rechtlich bindend, aber im Streitfall schwer zu beweisen. Gerade bei neuen Positionen besteht das Risiko, dass die zusätzlichen Aufgaben zwar geleistet werden, aber ohne klare Begrenzung und ohne die zugesicherte Entlastung im Tagesgeschäft.

Überlastung und Arbeitszeitrecht

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt klare Grenzen: Maximal 48 Stunden pro Woche dürfen regelmäßig gearbeitet werden. Werden zusätzliche Projekte aufgebürdet, ohne dass alte Aufgaben reduziert werden, kann es schnell zu einer rechtswidrigen Überlastung kommen. Arbeitnehmer sollten in solchen Fällen eine schriftliche Anzeige beim Arbeitgeber machen und um Priorisierung bitten.

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Strategien zur Durchsetzung

Arbeitnehmer haben mehrere Möglichkeiten, ihre Interessen zu sichern.

Änderungsvereinbarung fordern

Die sicherste Lösung ist, auf einer schriftlichen Änderungsvereinbarung zu bestehen, in der Stellenbezeichnung, Aufgaben und Entlastung im Tagesgeschäft konkret benannt werden. Nur so ist gewährleistet, dass die neue Position tatsächlich rechtsverbindlich besteht.

Aktenvermerk erstellen

Wenn eine schriftliche Fixierung nicht gelingt, empfiehlt es sich, ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen. Darin sollten Datum, Gesprächspartner und Inhalte der Zusagen festgehalten werden. Wird dieses Dokument vom Arbeitgeber gegengezeichnet, erhöht es die Beweiskraft erheblich.

Gehaltserhöhung annehmen?

Natürlich klingt eine Gehaltserhöhung ohne zusätzliche vertragliche Pflichten zunächst attraktiv. Doch sollte man bedenken, dass ohne schriftliche Regelung jederzeit die Gefahr besteht, dass die Zusatzaufgaben ausgeweitet werden. Wer langfristig auf eine klare Karriereentwicklung setzt, sollte die Gehaltserhöhung nur annehmen, wenn die neue Position auch formal abgesichert wird.

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Gerichtliche Klärung als letzter Schritt

Sollte es zu einem Streit kommen, kann letztlich nur ein Arbeitsgericht entscheiden. In solchen Verfahren prüfen die Richter, welche Tätigkeiten arbeitsvertraglich vereinbart wurden und ob eine Überlastung oder eine stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrages vorliegt. Bereits gefällte Urteile, wie etwa BAG, Az. 9 AZR 347/02, zeigen, dass Arbeitnehmer nicht verpflichtet sind, dauerhaft erheblich über ihre ursprünglichen Aufgaben hinaus tätig zu sein.

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Fazit

Wenn eine Neue Position Vertrag nicht eindeutig geregelt ist, entsteht schnell Unsicherheit. Ein bloßes Gehaltsplus ohne klare Stellenbeschreibung kann zwar kurzfristig attraktiv wirken, birgt aber langfristig rechtliche und organisatorische Risiken. Entscheidend ist, dass die zusätzlichen Aufgaben schriftlich fixiert werden und eine Entlastung im bisherigen Tagesgeschäft tatsächlich erfolgt. Wer nur auf mündliche Zusagen vertraut, läuft Gefahr, dauerhaft überlastet zu werden, ohne dass dies rechtlich abgesichert ist. Deshalb sollte man genau abwägen, ob man die Gehaltserhöhung annimmt, oder auf einer sauberen Vertragsänderung besteht. Letztlich gilt: Je klarer der Arbeitsvertrag, desto größer die Sicherheit im Arbeitsalltag.

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FAQ

Muss eine neue Position im Arbeitsvertrag stehen?

Ja, wenn sich die Tätigkeit wesentlich ändert, sollte die neue Position im Vertrag festgehalten werden. Nur so ist rechtlich eindeutig, welche Aufgaben übernommen werden müssen.

Ist eine mündliche Zusage für eine neue Position bindend?

Mündliche Zusagen sind grundsätzlich wirksam, aber schwer zu beweisen. Ohne schriftliche Fixierung kann der Arbeitgeber später abweichende Interpretationen vorbringen.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Aufgaben nicht schriftlich festhält?

Dann gilt weiterhin die ursprüngliche Regelung im Arbeitsvertrag. Zusätzliche Tätigkeiten können nur verlangt werden, wenn sie vom Direktionsrecht gedeckt sind und keine wesentliche Änderung darstellen.

Kann der Betriebsrat eine neue Position verhindern?

Ja, wenn es sich um eine neu geschaffene Stelle handelt, muss der Betriebsrat zustimmen. Verweigert er dies, kann die Position nicht offiziell eingeführt werden.

Welche Rolle spielt das Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmer vor Überlastung. Werden zusätzliche Aufgaben verteilt, ohne die alte Arbeit zu reduzieren, kann dies zu einem Verstoß führen.

Sollte ich eine Gehaltserhöhung ohne Stellenbeschreibung annehmen?

Das ist eine persönliche Entscheidung. Rechtlich sicherer ist es, wenn die neue Position mit Aufgaben und Bezeichnung klar im Vertrag verankert wird.

Wie sichere ich mündliche Absprachen ab?

Ein Aktenvermerk oder Gedächtnisprotokoll, das vom Arbeitgeber gegengezeichnet wird, kann im Streitfall helfen, Zusagen nachzuweisen.

Kann ich eine Änderung später gerichtlich durchsetzen?

Ja, wenn es zu einem Konflikt kommt, entscheiden Arbeitsgerichte. Sie prüfen, ob die zusätzlichen Aufgaben zumutbar sind und ob eine Vertragsänderung vorliegt.

Was bedeutet „Neue Position Vertrag“ praktisch für meine Karriere?

Eine klar geregelte neue Position kann ein wichtiger Karriereschritt sein. Bleibt sie jedoch nur informell, besteht die Gefahr, dass die Mehrarbeit nicht anerkannt wird.

Was ist besser: sofort unterschreiben oder warten?

Wenn Unsicherheit besteht, sollte man warten und auf eine schriftliche Änderung bestehen. Ein voreiliger Vertragsabschluss ohne klare Stellenbeschreibung kann später Nachteile bringen.

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