Neuer Arbeitsvertrag mündliche Zusage sicher nutzen

Neuer Arbeitsvertrag mündliche Zusage klingt oft wie ein sicherer Start in einen neuen Job, doch ohne schriftliche Bestätigung bleibt ein Restrisiko. Wer seinen aktuellen Job kündigen möchte, sollte genau wissen, ab wann eine Zusage bindend ist und wie man sich absichert, wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben ist.

Fallbeispiel einer mündlichen Zusage

Ein Bewerber erhält nach einem Vorstellungsgespräch eine positive Rückmeldung. Am Telefon bestätigt der Personalverantwortliche die Einstellung, zusätzlich folgt eine E-Mail mit dem geplanten Starttermin. Allerdings steht in der E-Mail der Satz „wir möchten Sie einstellen“ statt „wir werden Sie einstellen“. Hier beginnt die Unsicherheit: Ist das schon ein verbindlicher Arbeitsvertrag oder nur eine Absichtserklärung?

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Rechtliche Einordnung der mündlichen Zusage

In Deutschland gilt nach § 611a BGB, dass ein Arbeitsvertrag formfrei geschlossen werden kann. Das bedeutet, auch eine mündliche Zusage kann einen bindenden Vertrag darstellen, sofern sich beide Parteien über die wesentlichen Vertragsbedingungen geeinigt haben. Dazu gehören Tätigkeit, Arbeitsbeginn, Arbeitsort und Vergütung. Fehlen jedoch klare Formulierungen, etwa wenn nur ein Wunsch oder eine Absicht ausgedrückt wird, kann keine rechtlich sichere Bindung entstehen.

Bedeutung der Formulierungen

Der Unterschied zwischen „wir möchten Sie einstellen“ und „wir stellen Sie ein“ ist juristisch relevant. Das erste ist eine unverbindliche Absichtserklärung, das zweite eine verbindliche Zusage. Wer nur eine schwammige Formulierung hat, sollte diese schriftlich präzisieren lassen.

Schriftform nach dem Nachweisgesetz

Seit der Reform des Nachweisgesetzes 2022 muss der Arbeitgeber spätestens am ersten Arbeitstag die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich aushändigen. Das schützt zwar nach Beginn des Arbeitsverhältnisses, bietet aber keinen Schutz davor, dass der Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn doch zurücktritt.

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Risiken bei vorschneller Kündigung

Wer seinen alten Job kündigt, bevor der neue schriftlich fixiert ist, trägt das Risiko, am Ende ohne Arbeitsplatz dazustehen. Selbst wenn die mündliche Zusage rechtlich bindend wäre, ist die Durchsetzung im Streitfall oft schwierig, da Beweise fehlen oder Formulierungen nicht eindeutig genug sind.

Beweisprobleme vor Gericht

Vor dem Arbeitsgericht trägt derjenige, der sich auf einen Vertrag beruft, die Beweislast. Eine E-Mail mit eindeutiger Einstellungsaussage kann ausreichen, eine vage Aussage hingegen nicht. Zeugenaussagen können helfen, sind aber oft unklar und schwächen die Position.

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Strategien zur Absicherung

Wer sich nicht auf mündliche Zusagen allein verlassen will, sollte aktiv werden. Eine Möglichkeit ist, vom neuen Arbeitgeber eine schriftliche Einstellungsbestätigung mit den Kernpunkten des Vertrags zu verlangen. Diese muss nicht der komplette Vertrag sein, sollte aber unmissverständlich die Einstellung bestätigen.

Vorformulierte Bestätigung anfordern

Praktisch kann man selbst eine kurze Bestätigung formulieren und dem Arbeitgeber zur Unterschrift vorlegen, z. B.: „Hiermit bestätigen wir, dass wir Sie ab dem XX.XX.XXXX als [Position] zu einem Bruttogehalt von XXX € einstellen. Der vollständige Arbeitsvertrag folgt.“ Eine solche Unterschrift schafft Rechtssicherheit.

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Wenn der Vertrag nicht rechtzeitig kommt

Sollte der Arbeitgeber den Vertrag bis zum Ende der eigenen Kündigungsfrist nicht bereitstellen, gibt es zwei Optionen: Entweder den alten Job noch nicht kündigen oder mit dem neuen Arbeitgeber einen späteren Eintrittstermin aushandeln. Hier hilft offene Kommunikation, um Missverständnisse zu vermeiden.

Flexibilität beim Eintrittstermin

Gerade in größeren Unternehmen dauert die Vertragsunterzeichnung manchmal länger, weil interne Freigaben nötig sind. Wer das frühzeitig anspricht, kann oft einen verbindlichen, aber späteren Starttermin festlegen, ohne die Zusage zu gefährden.

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Gerichtliche Durchsetzung

Kommt es doch zum Streit, kann man vor dem Arbeitsgericht auf Erfüllung des Vertrages klagen (§ 611a BGB i.V.m. § 280 BGB). Allerdings ist das selten sinnvoll, wenn das Vertrauensverhältnis bereits belastet ist. Häufiger wird dann eine Einigung in Form einer Entschädigungszahlung gefunden.

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Praxisempfehlung

Am sichersten ist es, die Kündigung des aktuellen Jobs erst dann auszusprechen, wenn der neue Arbeitsvertrag vollständig unterzeichnet vorliegt. Wer dennoch früher kündigen möchte, sollte mindestens eine eindeutige, schriftliche Einstellungszusage haben, die alle wesentlichen Vertragsbedingungen enthält.

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Fazit

Eine mündliche Zusage für einen neuen Arbeitsvertrag kann rechtlich bindend sein, birgt jedoch erhebliche Risiken, wenn sie nicht eindeutig formuliert und schriftlich bestätigt wird. Wer seinen aktuellen Job kündigen möchte, sollte nicht allein auf eine unverbindliche Formulierung vertrauen, sondern zumindest eine klare schriftliche Einstellungszusage einholen. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und rechtliche Streitigkeiten verhindern. Am sichersten bleibt es, die Kündigung erst nach Erhalt und Unterzeichnung des vollständigen Arbeitsvertrags auszusprechen, auch wenn die Vorfreude auf den neuen Arbeitsplatz groß ist.

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FAQ

Gilt eine mündliche Zusage immer als neuer Arbeitsvertrag?

Nein, nur wenn sich beide Seiten eindeutig über die wesentlichen Vertragsbedingungen geeinigt haben und die Formulierungen verbindlich sind.

Reicht eine E-Mail als Beweis für eine Zusage?

Ja, sofern die E-Mail klare und verbindliche Aussagen wie „wir stellen Sie ein“ enthält und alle wesentlichen Punkte benennt.

Was tun, wenn der neue Vertrag nicht rechtzeitig kommt?

Den aktuellen Job nicht vorschnell kündigen und mit dem neuen Arbeitgeber über einen späteren Eintrittstermin sprechen.

Kann ich auf den Arbeitsbeginn klagen, wenn die Zusage bindend war?

Ja, theoretisch vor dem Arbeitsgericht, allerdings ist das oft unpraktisch, wenn das Vertrauensverhältnis schon beschädigt ist.

Was ist der Unterschied zwischen „möchten einstellen“ und „stellen ein“?

„Möchten einstellen“ ist eine Absichtserklärung ohne verbindliche Wirkung, während „stellen ein“ eine rechtlich bindende Zusage darstellt.

Ist es riskant, ohne schriftlichen Vertrag zu kündigen?

Ja, weil man im Streitfall schwer beweisen kann, dass tatsächlich ein verbindlicher neuer Arbeitsvertrag vorliegt.

Kann der Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn noch absagen?

Wenn kein bindender Vertrag besteht, ja. Bei einem verbindlichen Vertrag könnte er nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Schriftform?

Nach dem Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich aushändigen, spätestens am ersten Arbeitstag.

Wie kann ich mich am besten absichern?

Am besten mit einer kurzen schriftlichen Bestätigung aller Kernpunkte oder durch den bereits vollständig unterschriebenen Arbeitsvertrag.

Zählt eine WhatsApp-Nachricht auch als Beweis?

Ja, wenn sie inhaltlich klar und verbindlich ist, kann sie als Beweismittel dienen, allerdings ist eine formale schriftliche Bestätigung sicherer.

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