Viele Menschen stehen vor rechtlichen Herausforderungen, wenn es um komplexe Vertragsstreitigkeiten geht. Möchten Sie wissen, wie Gerichte in solchen Fällen entscheiden? Lassen Sie uns anhand eines repräsentativen Urteils eine mögliche Lösung betrachten.
Aktenzeichen Situation
Sachverhalt
Ein 32-jähriger Mann wurde in einer nächtlichen Auseinandersetzung in einer Bar in Berlin schwer verletzt. Der Angeklagte, ein 28-jähriger Mann, schlug dem Opfer bei einem Streit mit der Faust gegen die Schläfe. Das Opfer, das sofort zu Boden fiel, erlitt eine schwerwiegende Augenverletzung und erblindete auf einem Auge. Zeugen berichteten, dass der Streit durch eine Meinungsverschiedenheit über ein Sportereignis ausgelöst wurde. Der Angeklagte gab an, er habe in Notwehr gehandelt, da das Opfer ihn zuerst bedrängt habe.
Urteilsergebnis
Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Es wurde festgestellt, dass keine Notwehrlage vorlag, da der Angeklagte die Auseinandersetzung durch den Schlag erst eskalierte. Zudem wurde der Angeklagte dazu verpflichtet, dem Opfer Schmerzensgeld zu zahlen. Das Gericht berücksichtigte die dauerhafte Beeinträchtigung des Opfers und die psychologischen Folgen der Erblindung.
Mann verliert Auge nach Messerangriff Schwere Körperverletzung 👆Relevante Rechtsnormen
§ 224 StGB – Gefährliche Körperverletzung
Die gefährliche Körperverletzung ist in § 224 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Diese Norm qualifiziert bestimmte Formen der Körperverletzung als gefährlich und damit als strafverschärfend. Eine solche Qualifikation liegt vor, wenn die Tat mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, durch eine das Leben gefährdende Behandlung oder gemeinschaftlich mit einem anderen begangen wird. Die Norm sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, wenn die Tat die genannten Merkmale erfüllt. Im vorliegenden Fall war die Anwendung eines gefährlichen Werkzeugs oder eine lebensgefährdende Behandlung strittig, da der Faustschlag gegen die Schläfe des Opfers eine erhebliche Verletzung nach sich zog. Die Gerichte prüfen in solchen Fällen, ob die Handlung eine abstrakte oder konkrete Gefahr für das Leben des Opfers darstellte, um den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung zu verwirklichen.
§ 226 StGB – Schwere Körperverletzung
§ 226 StGB definiert die schwere Körperverletzung und führt zu einer erhöhten Strafandrohung, wenn eine Körperverletzung dauerhafte Schäden hinterlässt. Darunter fallen unter anderem der Verlust des Sehvermögens, Gehörs, der Sprache oder der Fortpflanzungsfähigkeit. Im hier relevanten Fall führte der Faustschlag gegen die Schläfe zu einer Erblindung des Opfers, was den Tatbestand der schweren Körperverletzung erfüllt. Die Norm sieht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Entscheidend für die Anwendung dieser Norm ist, dass die Tat zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt, welche die Lebensführung des Opfers signifikant verändert. Die Rechtsprechung legt dabei besonderen Wert auf die Kausalität zwischen Tat und eingetretenem Schaden.
§ 222 StGB – Fahrlässige Tötung
Obwohl im vorliegenden Fall keine Tötung eingetreten ist, ist § 222 StGB von Relevanz, da er die fahrlässige Verursachung des Todes eines Menschen unter Strafe stellt. Diese Norm ist relevant, um das Maß der Sorgfaltspflichtverletzung zu beurteilen, die ein Täter bei der Körperverletzung einhalten muss. Eine fahrlässige Begehung setzt voraus, dass der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch der Tod eines Menschen verursacht wird. In Fällen schwerer Körperverletzung, die zu lebensbedrohlichen Zuständen führen könnte, wird oft geprüft, ob auch Elemente der fahrlässigen Tötung vorliegen, um die rechtliche Einordnung der Tat umfassend zu bewerten.
Schwere Körperverletzung Voraussetzungen 👆Aktenzeichen Entscheidungsgrundlage
Anwendung der Rechtsnorm
Grundsatzinterpretation
Im vorliegenden Fall der schweren Körperverletzung, bei dem das Opfer nach einem Faustschlag gegen die Schläfe erblindete, griff das Gericht auf den § 226 StGB (Strafgesetzbuch) zurück. Diese Norm bezieht sich auf die vorsätzliche Körperverletzung mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen, wie dem Verlust des Sehvermögens. Der BGH (Bundesgerichtshof) hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass der Täter nicht nur den körperlichen Angriff, sondern auch die schwere Folge zumindest in Kauf genommen haben muss, um den Tatbestand zu erfüllen. Hierbei muss der Täter mit zumindest bedingtem Vorsatz handeln, was bedeutet, dass er die schwere Folge seines Handelns für möglich hält und sie billigend in Kauf nimmt.
Ausnahmeinterpretation
Ausnahmsweise könnte ein Täter, der nicht mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat, dennoch nach § 226 StGB verurteilt werden, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine erweiterte Auslegung rechtfertigen. In der Rechtsprechung wird dies jedoch äußerst restriktiv gehandhabt, da die Schwere der Strafe eine genaue Prüfung des Vorsatzes erfordert. In seltenen Fällen, etwa bei einer derart hohen Gefährlichkeit der Handlung, dass die schwere Folge fast unausweichlich ist, könnte man über eine erweiterte Auslegung nachdenken. Doch im vorliegenden Fall gab es keine Anhaltspunkte, die eine solche Ausnahme gerechtfertigt hätten. Der Täter wusste um die potenziell gravierenden Folgen eines Schlags auf die Schläfe, was eine Ausnahmeinterpretation ausschloss.
Urteilsbegründung
Das Gericht entschied, dass der Angeklagte die schwere Körperverletzung mit bedingtem Vorsatz beging, da er die Möglichkeit der schweren Folge – die Erblindung des Opfers – kannte und akzeptierte. Die Urteilsbegründung stützte sich auf Zeugenaussagen und die Einlassungen des Angeklagten, der einräumte, über die Gefährlichkeit eines Schlags auf die Schläfe informiert gewesen zu sein. Der BGH stellte fest, dass der Vorsatz nicht nur auf den Angriff, sondern auch auf die schwere Folge gerichtet war. Die Richter betonten, dass die Schwere der Tat und die irreversible Schädigung des Opfers eine strenge Anwendung des § 226 StGB erfordern. Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der sorgfältigen Prüfung des Vorsatzes bei schweren Körperverletzungen, um sowohl dem Schutz der Opfer als auch den Rechten der Angeklagten gerecht zu werden. Der eindeutige Nachweis des bedingten Vorsatzes war entscheidend für die Verurteilung.
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BGH, Urteil vom 3. Mai 2017, Az. 2 StR 46/17
Sachverhalt
In diesem Fall hatte ein Angeklagter seinem Opfer in einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem gezielten Faustschlag schwere Verletzungen zugefügt. Der Streit entstand aufgrund einer Meinungsverschiedenheit in einer Bar. Der Angeklagte behauptete, er habe in Notwehr gehandelt, da das Opfer ihn zuvor verbal bedroht habe. Das Opfer erlitt schwere Schäden am Kiefer und an der Schläfe, was eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung zur Folge hatte.
Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) verurteilte den Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung gemäß § 226 StGB (Strafgesetzbuch). Das Gericht stellte fest, dass die Notwehrsituation nicht gegeben war, da die Bedrohungslage nicht unmittelbar war. Der Angeklagte erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Unterschiede zum Hauptfall
Der wesentliche Unterschied liegt in der Art der Verteidigung und der Bedrohungslage. Während im Hauptfall keine Notwehr geltend gemacht wurde, versuchte der Angeklagte im vorliegenden Urteil, sich auf Notwehr zu berufen. Zudem war die Schwere der Verletzung im Hauptfall mit Erblindung deutlich gravierender.
BGH, Urteil vom 15. Oktober 2008, Az. 5 StR 394/08
Sachverhalt
Der Angeklagte hatte während eines Streits auf einem öffentlichen Platz einem Passanten ins Gesicht geschlagen. Der Auslöser des Streits war eine provokante Bemerkung des Opfers. Der Schlag führte zu einem Knochenbruch im Gesicht des Opfers, der eine Operation erforderlich machte. Der Angeklagte gab an, er habe die Kontrolle über seine Emotionen verloren und habe nicht die Absicht gehabt, dem Opfer so schwer zu schaden.
Urteil
Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Körperverletzung mit schweren Folgen gemäß § 226 StGB. Es wurde hervorgehoben, dass der emotionale Kontrollverlust keine ausreichende Rechtfertigung für die Tat darstellt. Die Strafe belief sich auf zwei Jahre auf Bewährung.
Unterschiede zum Hauptfall
Im Vergleich zum Hauptfall war die Verletzung weniger gravierend, da keine dauerhafte Behinderung wie Erblindung eintrat. Auch die Strafe fiel milder aus, da der Angeklagte Reue zeigte und der Vorfall als einmalige emotionale Überreaktion gewertet wurde.
OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2013, Az. 83 O 5/13
Sachverhalt
Hier ging es um einen Fall, bei dem der Angeklagte während eines Fußballspiels einen Gegenspieler mit einem Ellbogenstoß an der Schläfe verletzte. Der Angriff erfolgte nach einem Foulspiel, das der Angeklagte als ungerecht empfand. Der Geschädigte erlitt eine Gehirnerschütterung und vorübergehende Sehstörungen.
Urteil
Das Oberlandesgericht Köln verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB. Das Gericht stellte fest, dass der Angriff vorsätzlich und ohne rechtfertigenden Grund erfolgte. Die Strafe bestand in einer Geldstrafe sowie einer zweijährigen Sperre für Fußballspiele.
Unterschiede zum Hauptfall
Im Gegensatz zum Hauptfall kam es hier zu keiner dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung. Zudem war die Tat im sportlichen Kontext verübt worden, was die strafrechtliche Bewertung beeinflusste. Die verhängte Strafe war daher milder.
LG München I, Urteil vom 22. Januar 2015, Az. 7 KLs 455 Js 23467/14
Sachverhalt
Der Angeklagte hatte im Rahmen einer Auseinandersetzung auf einem Konzert dem Opfer einen Schlag auf die Schläfe versetzt. Der Streit war aus einer Diskussion um den Platz vor der Bühne entstanden. Der Schlag führte zu einer dauerhaften Hörschädigung beim Opfer.
Urteil
Das Landgericht München I verurteilte den Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung gemäß § 226 StGB. Die Tat wurde als vorsätzlich eingestuft, da der Angeklagte gezielt auf eine empfindliche Körperstelle zielte. Die Strafe umfasste eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Unterschiede zum Hauptfall
Während im Hauptfall eine Erblindung eintrat, war hier die Folge eine Hörschädigung. Beide Fälle erforderten jedoch eine ähnliche rechtliche Bewertung hinsichtlich der Schwere der Körperverletzung und der Vorsätzlichkeit der Tat.
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Was ist schwere Körperverletzung?
Schwere Körperverletzung liegt vor, wenn die Tat schwere Folgen wie Verlust des Sehvermögens oder dauerhafte Entstellung hat (§ 226 StGB).
Welches Strafmaß droht bei schwerer Körperverletzung?
Bei schwerer Körperverletzung droht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren (§ 226 StGB).
Kann eine Erblindung als schwere Körperverletzung gewertet werden?
Ja, der Verlust des Sehvermögens gilt als schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
Was versteht man unter der „subjektiven Tatseite“?
Die subjektive Tatseite bezieht sich auf die innere Einstellung des Täters zur Tat, z. B. Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
Kann ein Urteil bei Berufung geändert werden?
Ja, in der Berufung kann ein Urteil überprüft und abgeändert werden, wenn Fehler festgestellt werden.
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