Schlechte Unterbringung Montage: Was ist rechtlich erlaubt?

Schlechte Unterbringung Montage – bei diesem Thema wird vielen Arbeitnehmern mulmig. Wenn Fenster absturzgefährlich sind, Schimmel an den Wänden klebt und Bettwanzen zum Alltag gehören, stellt sich eine zentrale Frage: Müssen sich Beschäftigte das wirklich gefallen lassen?

Rechtslage bei gefährlicher Unterkunft

Der Zustand der Monteursunterkunft ist nicht nur ärgerlich, sondern in Teilen klar gesundheitsgefährdend. Genau das macht den Unterschied – denn das deutsche Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer:innen nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch bei der gestellten Unterbringung.

Verantwortung des Arbeitgebers

Nach § 618 BGB ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit der Mitarbeitenden nicht gefährdet werden. Diese Pflicht gilt laut Rechtsprechung auch dann, wenn der Arbeitgeber eine Unterkunft zur Verfügung stellt. Die Gerichte legen den Begriff „Schutzpflicht“ dabei weit aus: Auch grobe Hygienemängel, fehlende Rauchmelder (§ 47 BauO NRW) oder potenzielle Absturzgefahren können diese Pflicht verletzen.

Gesundheitsgefahr und Meldepflicht

Schimmelbefall, mangelnder Brandschutz und die wiederholte Präsenz von Bettwanzen stellen nicht nur einen Hygienemangel dar, sondern eine ernstzunehmende Gesundheitsgefahr. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber nicht nur informiert, sondern bei Untätigkeit auch die zuständige Arbeitsschutzbehörde oder Berufsgenossenschaft benachrichtigt werden. Eine anonyme Meldung ist gemäß § 17 ArbSchG möglich und oft hilfreich, wenn man Angst vor Konsequenzen im Betrieb hat.

Was tun bei Untätigkeit?

Wenn über Jahre hinweg keine Maßnahmen erfolgen, obwohl diverse Stellen – etwa Personalabteilung, Geschäftsleitung oder sogar eine Ethikkommission – informiert wurden, ist das rechtlich bedenklich. Die Rechtsprechung erkennt in solchen Fällen teils auch ein Rücktrittsrecht vom Einsatzort an, etwa wenn akute Gefahr für Leib und Leben besteht (LAG Hamm, Urteil vom 10.03.2020 – 18 Sa 798/19). Auch eine fristlose Kündigung wegen Pflichtverletzung des Arbeitgebers kann unter Umständen gerechtfertigt sein, sollte aber vorher anwaltlich geprüft werden.

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Möglichkeiten der Gegenwehr für Monteure

Eine der häufigsten Fragen lautet: Kann ich mich als Einzelner überhaupt wehren? Die Antwort ist ein vorsichtiges Ja – mit der richtigen Strategie.

Dokumentation und Beweislast

Wer etwas bewegen will, muss sauber dokumentieren. Fotos von Schimmel, defekten Installationen oder Bettwanzen sind essenziell. Auch Aussagen von Kolleg:innen können als Zeugenbeweise hilfreich sein. All das wird wichtig, wenn man später juristisch gegen den Arbeitgeber oder die Unterkunft vorgehen will. Laut § 3 ArbSchG hat der Arbeitgeber eine Dokumentationspflicht – bei Nichterfüllung können Arbeitnehmer selbst aktiv werden.

Kollektives Vorgehen und Betriebsrat

Angst vor Einzelaktionen ist verständlich. Umso wirksamer ist ein kollektives Vorgehen – etwa über den Betriebsrat. Der kann offizielle Maßnahmen einleiten, Beschwerden beim Arbeitsschutz einreichen und anonymisiert kommunizieren. Das Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 BetrVG) erlaubt es dem Betriebsrat sogar, bei Gesundheitsgefahren Betriebsvereinbarungen zu fordern oder externe Prüfungen zu verlangen.

Berufsgenossenschaft und Arbeitsschutzamt

Eine effektive, oft unterschätzte Möglichkeit: die Einschaltung der Berufsgenossenschaft. Diese nimmt anonyme Hinweise entgegen und kann Kontrollen anordnen, insbesondere bei „Gefahr im Verzug“. Auch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt ist verpflichtet, Hinweisen nachzugehen – vor allem bei wiederholten Verstößen.

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Warum Monteure oft schweigen

Die Angst vor Jobverlust oder Ausgrenzung ist groß. Viele Mitarbeitende schweigen, selbst wenn sie unter unzumutbaren Bedingungen leben. Doch gerade deshalb braucht es Aufklärung über die Rechte – und Mut zur Vernetzung. Die Realität ist: Solche Missstände verschwinden selten von allein.

Manchmal reicht ein kleiner Anstoß, damit etwas ins Rollen kommt. Wer also den ersten Schritt wagt, sollte wissen: Die rechtliche Grundlage ist auf Ihrer Seite.

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FAQ

Was kann ich tun, wenn mein Zimmer von Bettwanzen befallen ist?

Zunächst sollten Sie dies unverzüglich schriftlich (z. B. per E-Mail) melden und dokumentieren. Wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb weniger Tage handelt, können Sie sich an das Gesundheitsamt oder die Berufsgenossenschaft wenden. Eine Desinfektion durch das Reinigungspersonal reicht nicht aus – eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung durch zertifizierte Unternehmen ist Pflicht.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Rauchmelder zu installieren?

Ja. In nahezu allen Bundesländern gilt eine gesetzliche Rauchmelderpflicht für Schlafräume und Flure (z. B. § 47 Abs. 4 BauO NRW). Werden diese nicht installiert oder sind sie funktionsuntüchtig, liegt ein klarer Verstoß gegen die geltende Bauordnung und das Arbeitsschutzrecht vor.

Dürfen Monteure eine Unterkunft ablehnen?

Wenn die Unterkunft objektiv gesundheitsgefährdend oder sicherheitswidrig ist, kann ein Einsatz dort abgelehnt werden – allerdings sollte dies mit dem Betriebsrat oder einem Anwalt abgestimmt werden. Ein eigenmächtiges Fernbleiben ohne Absprache kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber trotz Beschwerden nichts tut?

In solchen Fällen kann – und sollte – das Gewerbeaufsichtsamt oder die Berufsgenossenschaft eingeschaltet werden. Diese Behörden haben das Recht, unangekündigte Kontrollen durchzuführen und sogar die Unterkunft zu sperren. Wer längerfristig unter diesen Bedingungen leidet, kann zudem Schmerzensgeldansprüche prüfen lassen (§ 253 BGB).

Können wir rechtlich auf eine bessere Unterkunft bestehen?

Ja, sofern Sie auf Montage tätig sind und der Arbeitgeber die Unterkunft stellt, ist er verpflichtet, eine sichere, hygienische und zumutbare Unterkunft bereitzustellen. Wird dies dauerhaft nicht erfüllt, besteht unter Umständen ein Recht auf Mietkostenerstattung für eine eigene Unterkunft – das sollte aber unbedingt rechtlich geprüft werden.

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