Stundenlohn bei Minijob – das klingt simpel, sorgt aber in der Praxis für viele Missverständnisse. Vor allem bei Angeboten mit nur wenigen Stunden pro Woche stellt sich schnell die Frage: Wie viele Tage muss ich arbeiten, um auf das volle Gehalt zu kommen? Die Antwort hängt nicht nur vom Arbeitgeber, sondern ganz klar vom Stundenlohn ab.
Gesetzliche Grundlagen für Minijobs
Minijobs sind in Deutschland durch das Sozialgesetzbuch IV (§ 8 SGB IV) geregelt. Entscheidend ist dabei die Verdienstgrenze, die seit Januar 2025 bei 556 € pro Monat liegt. Der Stundenlohn bei Minijob richtet sich wiederum mindestens nach dem gesetzlichen Mindestlohn, der aktuell bei 12,82 € pro Stunde liegt (§ 1 MiLoG). Das bedeutet: Der Stundenlohn bei Minijob legt automatisch fest, wie viele Stunden im Monat gearbeitet werden dürfen, ohne die Minijobgrenze zu überschreiten.
Verdienstgrenze bestimmt die Arbeitszeit
In vielen Fällen wird zunächst die Wochenarbeitszeit genannt – etwa “maximal 5 Stunden pro Woche”. Was aber oft nicht sofort gesagt wird: Der genaue Verdienst ergibt sich nur, wenn man den Stundenlohn bei Minijob kennt. Bei 12,82 €/h wären 5 Stunden pro Woche etwa 21,7 Stunden im Monat – macht rund 278 €. Wer auf die vollen 556 € kommen will, müsste bei diesem Stundenlohn also etwa 43 Stunden im Monat arbeiten.
Unterschiedliche Arbeitstage sind rechtlich erlaubt
Ob du diese Stunden auf 3 Tage, 4 Tage oder 10 Tage im Monat verteilst, spielt für das Arbeitsrecht grundsätzlich keine Rolle. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Arbeitstagen für Minijobber. Wichtig ist nur, dass die vereinbarte Arbeitszeit auch eingehalten wird und der Lohn korrekt berechnet wird.
Arbeit auf Abruf bringt Unsicherheit
Ein Sonderfall ist die sogenannte “Arbeit auf Abruf” (§ 12 TzBfG – Teilzeit- und Befristungsgesetz). Hier dürfen Arbeitgeber ihre Minijobber flexibel einsetzen. Doch auch dafür gelten Grenzen: Mindestens 20 % weniger und 25 % mehr als die vereinbarte Wochenarbeitszeit sind zulässig. Wird im Vertrag keine Wochenarbeitszeit festgelegt, gelten laut Gesetz pauschal 20 Stunden pro Woche, was beim Mindestlohn die Verdienstgrenze klar überschreiten würde – ein Verstoß, der zu Problemen führen kann.
Stundenlohn gezielt verhandeln
Ein höherer Stundenlohn kann die Anzahl der Arbeitstage drastisch reduzieren. Beispiel aus dem Forum: Wer nur an drei Tagen im Monat arbeiten möchte und trotzdem auf die 556 € kommen will, müsste einen Stundenlohn von rund 27,80 € erhalten. Klingt viel? Ja – aber in bestimmten Branchen (z. B. Pflege, Nachhilfe, spezialisierte Dienstleistungen) gar nicht unrealistisch. Es lohnt sich also, den Stundenlohn bei Minijob gezielt zu verhandeln, statt nur auf die Anzahl der Stunden zu schauen.
Fester Monatslohn mit Stundenkonto
Einige Arbeitgeber bieten alternativ einen festen Monatslohn an – zum Beispiel immer 400 € – und führen ein Stundenkonto. Der Vorteil: Die Auszahlung bleibt gleich, auch wenn man mal weniger arbeitet. Das erfordert aber Vertrauen, klare Regeln und natürlich eine schriftliche Vereinbarung. Besonders wichtig: Auch hier darf die Arbeitszeit nicht so hoch werden, dass der reale Stundenlohn unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
Minijob bleibt nur bei Einhaltung der Grenze bestehen
Ein häufig übersehener Punkt: Wird regelmäßig über 556 € verdient – etwa durch Überstunden oder Sonderzahlungen – gilt der Job nicht mehr als Minijob. Das kann rückwirkend zur Sozialversicherungspflicht führen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher genau dokumentieren, wie sich der Verdienst zusammensetzt.
Fazit
Der Stundenlohn bei Minijob ist nicht nur eine Zahl auf dem Papier, sondern ein entscheidender Faktor für deine gesamte Arbeitszeit und deinen Verdienst. Wer sich nur auf die Wochenstunden oder Arbeitstage konzentriert, riskiert Missverständnisse – denn das eigentliche Limit liegt bei der gesetzlichen Verdienstgrenze von 556 €. Wichtig ist dabei: Der Stundenlohn bei Minijob bestimmt, wie viele Stunden du überhaupt leisten darfst, ohne deinen Status zu verlieren. Je höher dein Stundenlohn ist, desto weniger Tage musst du effektiv arbeiten, um das Maximum herauszuholen. Wer geschickt verhandelt, gut kalkuliert und die gesetzlichen Vorgaben kennt, kann auch mit wenigen Stunden im Monat das Beste aus seinem Minijob machen – rechtlich sicher und finanziell sinnvoll.
Arbeitsort Vertrag Auslegung: Einsatz trotz Ortsangabe möglich? 👆FAQ
Muss ich bei einem Minijob eine bestimmte Anzahl an Tagen arbeiten?
Nein, die Anzahl der Arbeitstage ist nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass du mit deinem Stundenlohn unter der monatlichen Verdienstgrenze von 556 € bleibst. Der Stundenlohn bei Minijob beeinflusst damit direkt, wie oft du im Monat tatsächlich arbeiten musst.
Kann ich bei einem Minijob nur einen Tag im Monat arbeiten?
Grundsätzlich ja – solange dein Stundenlohn entsprechend hoch ist und du damit unter der Verdienstgrenze bleibst. Bei 100 € pro Stunde müsstest du theoretisch nur knapp 6 Stunden im Monat arbeiten. Realistisch ist das allerdings nur in speziellen Tätigkeiten.
Wie viel Stunden darf ich im Monat arbeiten?
Das hängt vom konkreten Stundenlohn ab. Bei 12,82 € Mindestlohn darfst du ca. 43 Stunden im Monat arbeiten. Verdient man mehr pro Stunde, sinkt die zulässige Stundenzahl entsprechend.
Was passiert, wenn ich über 556 € im Monat komme?
Dann ist es kein Minijob mehr – der Job wird automatisch sozialversicherungspflichtig. Deshalb ist es wichtig, dass sowohl du als auch dein Arbeitgeber den Überblick über den monatlichen Verdienst behalten.
Gibt es gesetzliche Regeln für Arbeit auf Abruf im Minijob?
Ja, laut § 12 TzBfG muss die wöchentliche Mindestarbeitszeit schriftlich vereinbart sein. Fehlt diese Angabe, gelten automatisch 20 Stunden pro Woche – was in Verbindung mit dem Mindestlohn dazu führt, dass der Job kein Minijob mehr ist. Auch bei Abrufarbeit muss der Stundenlohn bei Minijob korrekt berücksichtigt werden.
Fristlose Kündigung Arbeitszeitbetrug: Gerichtliche Chancen prüfen 👆