Urlaub verlegen Mobbing ist ein Thema, das viele Beschäftigte betrifft, wenn Vorgesetzte den genehmigten Urlaub immer wieder infrage stellen. Besonders im öffentlichen Dienst kommt es vor, dass Beschäftigte trotz klarer Genehmigung unter Druck gesetzt werden. In diesem Beitrag zeige ich, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie man sich gegen solches Verhalten wehren kann.
Urlaub verlegen als Problemfall im Job
Ein klassisches Beispiel zeigt, wie schwierig die Lage werden kann: Eine Angestellte im öffentlichen Dienst mit schulpflichtigen Kindern beantragte ihren Urlaub rechtzeitig während der Ferien. Der Urlaub wurde im System genehmigt, doch der neue Abteilungsleiter legte immer wieder „wichtige Termine“ genau in diese Zeiträume. Die Betroffene fühlte sich zunehmend unter Druck gesetzt und sprach sogar von Mobbing, weil sie sich rechtfertigen sollte, warum sie den Urlaub nicht verlegt.
Arbeitsrechtliche Grundlagen
Nach § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat der Arbeitgeber die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, sofern nicht dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Ist der Urlaub bereits genehmigt, darf der Arbeitgeber diesen nur in absoluten Ausnahmefällen widerrufen. Dazu zählen etwa unvorhersehbare Notlagen im Betrieb, nicht aber ein kurzfristig angesetztes Meeting.
Genehmigung als verbindliche Zusage
Die Rechtsprechung, unter anderem das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20. Juni 2000 – 9 AZR 405/99), betont, dass eine einmal erteilte Urlaubsbewilligung verbindlich ist. Einseitig kann der Arbeitgeber den Urlaub nicht mehr zurücknehmen. Sollte er es doch versuchen, kann der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch antreten, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Arbeitsfähig aber nicht reisefähig – 3 Fakten 👆Mobbing und Bossing erkennen
Neben der rein rechtlichen Dimension spielt hier auch das Verhalten des Vorgesetzten eine große Rolle. Wenn ein Chef systematisch Termine so legt, dass ein Mitarbeiter seine Freizeit nicht wahrnehmen kann, spricht man im Arbeitsleben oft von Bossing – also Mobbing durch Vorgesetzte. Dieses Verhalten kann nicht nur die Arbeitsatmosphäre belasten, sondern auch die berufliche Entwicklung beeinträchtigen.
Dokumentation als Schutzmaßnahme
Arbeitnehmer sollten in solchen Fällen jede Aufforderung, den Urlaub zu verschieben, schriftlich dokumentieren. E-Mails, Gesprächsnotizen oder Einträge im Kalender können später als Beweismittel dienen, falls ein Mobbingvorwurf erhoben wird. Wichtig ist, auf Rechtfertigungen zu verzichten und sachlich zu bleiben. Ein einfacher Hinweis wie „Der Urlaub wurde am xx.xx.xxxx genehmigt und kann nicht verlegt werden“ reicht völlig aus.
Gesundheitliche Folgen nicht unterschätzen
Ständige Anspannung und das Gefühl, unzuverlässig zu wirken, können erheblichen Stress verursachen. Die Grenze zum Mobbing ist spätestens dann überschritten, wenn die Maßnahmen systematisch und wiederholt auftreten und das Selbstwertgefühl untergraben. In solchen Fällen kann sogar eine Meldung an den Personalrat oder die Gleichstellungsbeauftragte sinnvoll sein.
Dienstplan Pflicht im Arbeitsrecht – 3 Fakten 👆Rechtliche Schritte und Lösungen
Wer regelmäßig unter Druck gesetzt wird, sollte die Eskalation auf höherer Ebene nicht scheuen. Eine Beschwerde nach § 84 Betriebsverfassungsgesetz oder § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz bietet einen rechtlichen Rahmen, um Missstände anzusprechen.
Einschaltung des Personalrats
Im öffentlichen Dienst steht den Beschäftigten der Personalrat als Interessenvertretung zur Verfügung. Dieser kann formell gegen das Verhalten des Vorgesetzten vorgehen und den Arbeitnehmer unterstützen. Oft reicht bereits ein klärendes Gespräch durch die Interessenvertretung, damit die Situation entschärft wird.
Juristische Optionen
Sollte das Bossing weitergehen, kann auch eine Klage wegen Verletzung der Fürsorgepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) in Betracht kommen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Schädigungen am Arbeitsplatz zu schützen. Dazu gehört auch, dass genehmigter Urlaub respektiert wird. Wird dieser Schutz verletzt, können Arbeitnehmer Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend machen.
Psychologische Stabilität stärken
Neben den juristischen Schritten ist es wichtig, das eigene Selbstbewusstsein zu stärken. Betroffene berichten, dass klare Grenzen und eine konsequente Kommunikation („Ich bin an diesem Tag im Urlaub und werde nicht teilnehmen“) oft die beste Strategie sind. Wer zudem externe Beratung, etwa durch einen Anwalt für Arbeitsrecht, in Anspruch nimmt, gewinnt zusätzlich Sicherheit.
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Die wiederholte Forderung, den Urlaub zu verschieben, kann schnell das Gefühl von Bossing oder sogar Mobbing hervorrufen. Gerade wenn Urlaub verlegen Mobbing zu einem dauerhaften Muster wird, ist der rechtliche Rahmen entscheidend: Genehmigter Urlaub darf nur in seltenen Ausnahmefällen widerrufen werden. Arbeitnehmer sollten deshalb konsequent auf die bereits erteilte Genehmigung verweisen und sich nicht unter Druck setzen lassen. Dokumentation, rechtliche Schritte und die Unterstützung durch den Personalrat oder einen Anwalt sind wirksame Mittel, um die eigenen Rechte durchzusetzen. Gleichzeitig kann ein gefestigtes Selbstbewusstsein helfen, solchen Angriffen die Schärfe zu nehmen. Letztlich steht fest: Wer Urlaub genehmigt bekommt, hat Anspruch darauf, ihn auch ohne ständige Rechtfertigungen anzutreten.
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Was bedeutet Urlaub verlegen Mobbing genau?
Damit ist gemeint, dass ein Arbeitgeber Beschäftigte immer wieder auffordert, ihren genehmigten Urlaub zu verschieben, oft mit fadenscheinigen Begründungen, sodass ein dauerhafter Druck entsteht.
Darf der Arbeitgeber einmal genehmigten Urlaub zurücknehmen?
Grundsätzlich nein. Laut § 7 BUrlG ist eine Genehmigung verbindlich. Nur bei extremen betrieblichen Notfällen, die nicht planbar waren, könnte ein Widerruf in Betracht kommen.
Welche rechtlichen Schritte kann ich bei Bossing einleiten?
Zunächst sollten Betroffene die Vorgänge dokumentieren und den Personalrat oder Betriebsrat einschalten. Bei fortgesetztem Mobbing kann auch eine Klage wegen Verletzung der Fürsorgepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB erhoben werden.
Sollte ich meinen Urlaub schriftlich bestätigen lassen?
Ja, unbedingt. Ein schriftlich genehmigter Urlaub bietet den besten Schutz, da er später als Beweis dienen kann, falls es zu Konflikten kommt.
Kann der Arbeitgeber Schadenersatz verlangen, wenn ich trotz Widerrufs in Urlaub gehe?
Nein, solange der Urlaub wirksam genehmigt war. Der Arbeitnehmer handelt rechtmäßig, wenn er den Urlaub antritt.
Was kann ich tun, wenn mein Chef Termine absichtlich in meine Urlaubszeit legt?
In einem solchen Fall empfiehlt es sich, sachlich darauf hinzuweisen, dass an diesem Tag Urlaub besteht. Bei wiederholtem Auftreten sollte man die nächsthöhere Ebene oder den Personalrat informieren.
Zählt das Verhalten des Vorgesetzten als Mobbing?
Wenn die Aufforderungen systematisch, wiederholt und gezielt erfolgen, sodass die Betroffenen sich herabgesetzt fühlen, kann man von Mobbing oder Bossing sprechen.
Welche Rolle spielt das Selbstbewusstsein in solchen Situationen?
Ein klares Auftreten mit kurzen, sachlichen Antworten verhindert, dass man in eine Rechtfertigungsrolle gedrängt wird. Gleichzeitig signalisiert es Grenzen und stärkt die eigene Position.
Wer trägt Stornokosten, wenn ich den Urlaub doch verschiebe?
Wenn der Arbeitgeber den Urlaub widerruft, muss er sämtliche daraus entstehenden Kosten, wie Stornogebühren, übernehmen.
Sollte ich rechtliche Beratung suchen, wenn es nicht aufhört?
Ja, wer dauerhaft betroffen ist, sollte einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, um die eigenen Rechte zu sichern und mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.
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