Zwei Teilzeitstellen Behörden – 3 Fakten

Zwei Teilzeitstellen Behörden zu kombinieren klingt verlockend, bringt aber viele rechtliche Fragen mit sich. Darf man gleichzeitig 20% bei Behörde A und 80% bei Behörde B arbeiten? Genau diese Unsicherheit betrifft viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die ihre Arbeitszeit flexibel gestalten wollen.

Zwei Teilzeitstellen im öffentlichen Dienst – ein Beispiel

Im konkreten Fall arbeitet eine Person bereits mit voller Stelle bei einer Behörde im öffentlichen Dienst nach TV-L. Sie erhält von einer zweiten Behörde ein Angebot für eine 80%-Teilzeitstelle und möchte die bisherigen 20% beim alten Arbeitgeber beibehalten. Die Frage lautet also: Kann man gleichzeitig bei zwei Behörden angestellt sein und die Arbeitszeit aufteilen?

Versetzung oder zusätzlicher Arbeitsvertrag

Eine Versetzung nach TV-L bedeutet, dass die ursprüngliche Stelle bei Behörde A in der Regel aufgegeben wird. Wer allerdings seine Arbeitszeit auf 20% reduzieren möchte, muss nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen Antrag auf Teilzeit stellen. Das Gesetz gibt Arbeitnehmern mit mindestens sechsmonatiger Beschäftigungsdauer das Recht, die Arbeitszeit zu verringern, solange keine dringenden betrieblichen Gründe dagegensprechen.

Fristen und Antragstellung

Der Antrag auf Teilzeit muss spätestens drei Monate vor Beginn der neuen Regelung gestellt werden. Dabei ist auch die gewünschte Verteilung der Stunden anzugeben. Für den Arbeitgeber besteht grundsätzlich eine Zustimmungspflicht, es sei denn, organisatorische Gründe oder unverhältnismäßige Kosten sprechen klar dagegen. Gerade bei nur 20% Arbeitszeitanteil ist es in der Praxis oft schwer, den Arbeitgeber von einer sinnvollen Einsatzmöglichkeit zu überzeugen.

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Rechtliche Grundlagen im TzBfG

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz ist die wichtigste Rechtsgrundlage. Nach § 8 Abs. 1 TzBfG darf jeder Arbeitnehmerin die Reduzierung der Arbeitszeit verlangen. In § 8 Abs. 4 TzBfG wird geregelt, dass der Arbeitgeber nur dann ablehnen darf, wenn erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen drohen.

Bedeutung für den öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst gelten zusätzlich tarifvertragliche Regelungen, wie der TV-L. Hierbei spielt auch der Personalrat eine Rolle, da dieser einer Versetzung oder Umgestaltung der Arbeitszeit zustimmen muss. Es kommt also nicht nur auf das Gesetz an, sondern auch auf die tariflichen und organisatorischen Rahmenbedingungen innerhalb der Behörde.

Risiko der Ablehnung

Selbst wenn der Antrag fristgerecht gestellt wird, besteht keine absolute Garantie, dass die Behörde A die 20%-Stelle bewilligt. Gerade bei so kleinen Arbeitszeitanteilen wird oft argumentiert, dass eine sinnvolle Organisation nicht möglich sei. Deshalb sollten Beschäftigte realistisch einschätzen, ob die Chancen auf Zustimmung tatsächlich bestehen.

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Alternative Lösungen

Wer unbedingt beide Stellen kombinieren möchte, sollte prüfen, ob statt einer Versetzung ein neuer Arbeitsvertrag mit Behörde B abgeschlossen werden kann. In diesem Fall würde die ursprüngliche Stelle bei Behörde A lediglich reduziert, ohne dass eine vollständige Versetzung erfolgt. Damit bleiben beide Arbeitsverhältnisse rechtlich voneinander getrennt.

Genehmigung von Nebentätigkeiten

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt zudem eine strenge Regelung zur Nebentätigkeit. Nach den jeweiligen Landesbeamtengesetzen oder Personalvertretungsgesetzen ist eine Nebentätigkeit grundsätzlich genehmigungspflichtig. Auch wenn es sich hier um eine zweite Tätigkeit im öffentlichen Dienst handelt, muss diese formell beantragt werden.

Praktische Empfehlung

Am sinnvollsten ist es, frühzeitig mit beiden Arbeitgebern zu sprechen und die rechtlichen Rahmenbedingungen offen darzulegen. Nur so kann eine Lösung gefunden werden, die sowohl den Wünschen des Arbeitnehmers als auch den organisatorischen Anforderungen der Behörden gerecht wird.

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Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Wer zwei Teilzeitstellen bei verschiedenen Behörden kombinieren möchte, muss rechtzeitig einen Antrag auf Arbeitszeitreduzierung stellen und die Zustimmung des Arbeitgebers einholen. Rechtlich besteht nach § 8 TzBfG ein Anspruch auf Teilzeit, der aber durch betriebliche Gründe eingeschränkt werden kann. Im öffentlichen Dienst kommen zusätzliche Hürden durch Tarifrecht, Personalrat und Nebentätigkeitsgenehmigungen hinzu. Realistisch betrachtet bleibt die Umsetzung daher oft eine Einzelfallentscheidung, die stark vom Entgegenkommen der jeweiligen Behörden abhängt.

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Fazit

Die Kombination von zwei Teilzeitstellen bei verschiedenen Behörden klingt zunächst wie eine flexible Lösung, ist in der Praxis jedoch rechtlich und organisatorisch kompliziert. Nach § 8 TzBfG besteht zwar ein Anspruch auf Teilzeit, doch betriebliche Gründe können eine Ablehnung rechtfertigen. Gerade eine Reduzierung auf nur 20% ist schwer durchzusetzen, wenn die Einsatzmöglichkeiten fehlen. Wer Zwei Teilzeitstellen Behörden wirklich umsetzen möchte, sollte deshalb rechtzeitig Anträge stellen, mit beiden Arbeitgebern sprechen und die Zustimmung des Personalrats einholen. Ohne diese formalen Schritte bleibt das Vorhaben oft nur Theorie.

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FAQ

Kann man rechtlich zwei Teilzeitstellen Behörden gleichzeitig haben?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, solange beide Arbeitgeber zustimmen und keine gesetzlichen oder tariflichen Verbote bestehen.

Muss die alte Behörde eine Reduzierung auf 20% akzeptieren?

Nach § 8 TzBfG besteht ein Anspruch, jedoch kann der Arbeitgeber bei organisatorischen Schwierigkeiten ablehnen.

Welche Fristen gelten für den Antrag auf Teilzeit?

Der Antrag muss mindestens drei Monate vor Beginn in Textform gestellt werden.

Ist eine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst genehmigungspflichtig?

Ja, auch Tätigkeiten bei einer anderen Behörde gelten als Nebentätigkeit und müssen genehmigt werden.

Welche Rolle spielt der Personalrat?

Der Personalrat muss einer Versetzung oder Arbeitszeitänderung im öffentlichen Dienst zustimmen.

Was passiert, wenn die alte Behörde die 20% ablehnt?

Dann bleibt nur die Möglichkeit, die volle Stelle bei der neuen Behörde anzunehmen oder einen anderen Kompromiss zu finden.

Gibt es eine Garantie, dass zwei Teilzeitstellen Behörden genehmigt werden?

Nein, eine Garantie gibt es nicht. Die Entscheidung hängt stark von den organisatorischen Möglichkeiten der Behörden ab.

Welche gesetzliche Grundlage gilt für Teilzeit im öffentlichen Dienst?

Die zentrale Grundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 8 TzBfG), ergänzt durch die Regelungen des TV-L.

Kann man eine Versetzung verhindern, um beide Stellen zu behalten?

Ja, indem man statt einer Versetzung eine Reduzierung bei Behörde A beantragt und einen neuen Vertrag mit Behörde B schließt.

Ist es sinnvoll, beide Stellen parallel zu beantragen?

Ja, es ist ratsam, frühzeitig alle Optionen offen zu legen und die Zustimmung beider Arbeitgeber einzuholen.

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